11.07.2005 · Magnus Gäfgen legt vor dem Europäischen Gerichtshof Beschwerde gegen seine lebenslange Haftstrafe ein. Der Verurteilte hofft wegen Androhung von Folter während seines Verhörs auf Strafmilderung.
Der Entführer und Mörder des Bankierssohnes Jakob von Metzler, Magnus Gäfgen, hat nach Angaben seines Anwaltes beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Beschwerde gegen die Bundesrepublik Deutschland erhoben.
Gäfgens Anwalt Michael Heuchemer bestätigte am Montag einen entsprechenden Vorabbericht aus der Dienstagausgabe des „Tagesspiegel“. Grund für die Beschwerde sei die Gewaltdrohung, mit der die Polizei von Gäfgen ein Geständnis erpreßt habe, berichtete die Zeitung.
Gäfgen hofft auf vorzeitige Haftentlassung
Eine effektive Wahrnehmung der Verteidigungsrechte Gäfgens sei nicht mehr möglich gewesen, nachdem die Polizei erdrückende Beweise durch Folter erlangt habe, zitierte die Zeitung aus der Beschwerde. Gäfgen strebe keine Entschädigung an, sondern eine Wiederaufnahme seines Verfahrens.
Außerdem könnte ein Spruch der Straßburger Richter Auswirkungen auf seine Haftdauer haben. Gäfgen war 2003 wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden. Außerdem stellte das Gericht eine besondere Schwere der Schuld fest, so daß eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren ausgeschlossen ist.
Bundesverfassungsgericht wies Beschwerde ab
Der frühere Vize-Polizeipräsident von Frankfurt, Wolfgang Daschner, und ein weiterer Kriminalbeamter waren wegen der Gewaltdrohung verwarnt worden. Der Fall hatte in Deutschland eine Debatte über die Zulässigkeit von Folter in Ausnahmefällen hervorgerufen. Daschner gab zu, daß Gäfgen im Oktober 2002 auf seine Anweisung Gewalt angedroht worden war, um Jakob noch lebend zu finden.
Gäfgen führte die Polizei nach der Drohung zum Versteck des toten Jungen. Das Bundesverfassungsgericht wies eine Beschwerde Gäfgens gegen seine Verurteilung im Dezember 2004 aus formalen Gründen zurück.