05.07.2004 · Im Fall Fourniret melden sich auch all jene zu Wort, die schon immer einen effizienteren Austausch der Daten über Kriminelle in Europa geforderte haben. Doch bis zu einer zentralen EU-Datei ist es noch ein weiter Weg.
Von Reinhard MüllerEs klingt fast schon abgedroschen: Ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts soll die Europäische Union sein. Das ist jedoch eher ein Fernziel. Die Mitgliedstaaten sind sich, insbesondere seit den Terroranschlägen vom 11. September 2001, darüber einig, daß sie besser zusammenarbeiten müssen.
Die Reaktionen auf den Fall des mutmaßlichen Serienmörders Fourniret zeigen, daß es nicht nur um den Kampf gegen Terrorismus und organisierte Kriminalität geht: Die FDP fordert ein europäisches polizeiliches Führungszeugnis, die Union ein EU-Vorstrafenregister und eine Gendatei. Ansätze gibt es schon. Seit eineinhalb Jahren machen sich Deutschland und Frankreich und dann auch Spanien Gedanken über einen schnelleren Informationsaustausch über strafrechtliche Verurteilungen, der Anfang 2005 starten soll. Ziel ist eine elektronische Abfrage und ein regelmäßiger Datenaustausch. Das Bundesjustizministerium hebt hervor, es gehe nicht um ein neues Verfahren, sondern um ein neues Medium. Wenn der Austausch von Daten zwischen den EU-Staaten gut funktioniere, dann brauche man keine zentrale Datei.
Zentralregister für „reisende Täter“
Die halten die Strafverfolgungsbehörden allerdings für sinnvoll. Noch wirkungsvoller wäre aus ihrer Sicht freilich ein Register, das nicht nur Verurteilungen, wie sie in Deutschland im Bundeszentralregister stehen, sondern sämtliche Ermittlungsverfahren enthält, die in der EU geführt werden. In Deutschland gibt es ein staatsanwaltschaftliches Zentralregister. Damit soll der "reisende Täter" ins Visier genommen werden. Jedes Ermittlungsverfahren wird gemeldet, die Verfahren in anderen Bundesländern können abgefragt werden. Dann können sich die Ermittler untereinander verständigen.
Der Weg zu einem entsprechenden EU-Register wird lang und steinig sein; schließlich dauerte es sogar in Deutschland bis 1999, bis das staatsanwaltschaftliche Zentralregister geschaffen werden konnte. Immerhin reicht für die Aufnahme der Anfangsverdacht einer Straftat; eine Vielzahl von Ermittlungsverfahren wird geführt und eingestellt, ohne daß die Betroffenen davon Kenntnis hatten.
Wie steht es mit dem Datenschutz?
Ein Sprecher des Bundesdatenschutzbeauftragten weist zwar darauf hin, daß eine zentrale EU-Datei hilfreich sein könne. Wichtig sei jedoch die Kontrolle. Die Rechte der Betroffenen auf Auskunft, Löschung und Sperrung ihrer Daten müßten gewahrt werden. Ist die Informationssammlung zu einem bestimmten Zweck erforderlich? Nach Ansicht der Datenschützer hat die Polizei kein Recht auf "Datenfriedhöfe".
Reinhard Müller Jahrgang 1968, Redakteur in der Politik, zuständig für „Staat und Recht“.
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