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Fahrlässige Tötung Haftstrafe für Unfallfahrer von Eppendorf

 ·  Ein Jahr nach dem Unfall mit vier Toten ist der sogenannte Todesfahrer von Eppendorf zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden.

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Es war ein hartes Urteil, wie das Gericht selbst befand: Der Todesfahrer von Hamburg-Eppendorf ist am Dienstag zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Mehr als ein Jahr nach dem Horror-Unfall, bei dem vier prominente Hamburger starben, sprach das Landgericht den 40 Jahre alten Mann der fahrlässigen Tötung, der fahrlässigen Körperverletzung und der vorsätzlichen Gefährdung des Straßenverkehrs für schuldig. Neben der Haftstrafe ordnete das Gericht auch die Einziehung der Fahrerlaubnis an. Die Verteidigung kündigte Revision gegen das Urteil an.

Das Leid der Angehörigen sei unermesslich, sagte die Vorsitzende Richterin, die von einer hohen Strafe sprach. Sie begründete das Strafmaß mit den schweren Folgen und dem „hohen Maß an Pflichtwidrigkeit“. Der Angeklagte habe immer wieder epileptische Anfälle und bereits früher mehrere Unfälle gehabt. Er habe fast damit rechnen müssen, dass er einen weiteren Autounfall verursachen  würde. Damit sei ein Maß an Pflichtwidrigkeit erlangt, das an bedingten Vorsatz grenze.

Der Verurteilte war am 12. März 2011 nach einem epileptischen Anfall über eine rote Ampel gerast. Sein Wagen schleuderte in mehrere Fußgänger und Radler. Vier Menschen starben: der Sozialwissenschaftler Günter Amendt, die Künstlerin Angela Kurrer sowie der Schauspieler Dietmar Mues und dessen Frau. Drei weitere Menschen wurden verletzt. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten gefordert.

Immer wieder ging es dem Gericht darum zu zeigen, dass der Angeklagte seine Krankheit verdrängte, vor seinen Ärzten teils verheimlichte und ein Netz der Verschleierung aufbaute. Er sei Auto gefahren, obwohl er wiederholt von ärztlicher Seite davor gewarnt worden sei.

Die Richterin ließ seine Erklärung, dass er kein Epileptiker sei, sondern nur vereinzelte Anfälle  gehabt habe, nicht gelten. Sie warf ihm vor: „Sie haben Ihre Erkrankung seit 20 Jahren verdrängt und Ihre Ärzte nicht voll informiert“. Der Mann hätte erkennen müssen, dass er jederzeit mit einem epileptischen Anfall hätte rechnen müssen, er habe die Krankheit aber nicht angenommen. „Sie haben das Unfallauto geführt, obwohl Sie fahruntauglich waren“, sagte die Richterin.

Vor der Urteilsverkündung hatte der Angeklagte in einem Schlusswort seine Betroffenheit geschildert. „Ich bin kein unverbesserlicher Totraser“ beteuerte der Mann. Jeder Tag und jede Stunde seien eine Last. Die Verteidigung des Mannes hatte auf Freispruch plädiert. Der epileptische Anfall sei für den Angeklagten damals tatsächlich aus heiterem Himmel gekommen.

Der älteste Sohn des getöteten Ehepaares Mues, der Schauspieler Wanja Mues, sagte nach dem Urteil: Das Verfahren sei sehr fair gewesen und habe sich um Gerechtigkeit bemüht. „Das hat uns sehr geholfen.“ Es sei den Angehörigen niemals um das Strafmaß gegangen: „Das würde nichts  rückgängig machen ... Wir müssen jetzt anfangen, den Tod unserer Eltern zu verarbeiten.“

Der Angeklagte hatte vor Gericht zwar mehrere Krampfanfälle eingeräumt, doch immer bestritten, Epileptiker zu sein – obwohl er nach eigenen Angaben seit 2005 anti-epileptische Medikamente  nimmt. Mehrere Zeugen hatten Anfälle geschildert, für die der Mann immer eine andere Erklärung fand. Zwei Gutachter – ein Neurologe und ein Rechtsmediziner – hatten bei dem Mann aber  Epilepsie diagnostiziert.
 

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