Als „Bockmist“ hatte er vor dem Gericht seine Tat bezeichnet: Zwei Wochen in den Jugendarrest muss ein 18 Jahre alter Mann, der nach dem Mord an der Schülerin Lena im Internet zur Lynchjustiz aufgerufen hatte. Das entschied das Jugendschöffengericht in Emden am Mittwoch.
Der Mann hatte Ende März in einem Facebook-Eintrag gegen einen damals 17 Jahre alten Tatverdächtigen gehetzt, der nach dem Mord an der elfjährigen Lena in Emden irrtümlich unter Verdacht geraten war. Auf seiner Facebook-Seite schrieb der Angeklagte: „Aufstand! Alle zu den Bullen. Da stürmen wir. Lass uns das Schwein tothauen.“ Danach versammelten sich rund 50 Menschen für mehrere Stunden vor der Emder Polizeiwache und forderten die Herausgabe des 17 Jahre alten Verdächtigen, der gerade verhört wurde. Berichten zufolge soll es beinahe zur Stürmung des Gebäudes gekommen sein.
Der Angeklagte erschien ohne Verteidiger vor Gericht. Er ist nicht vorbestraft und gab an, vom Tod des Mädchens sehr berührt gewesen zu sein. Der Richter sagte in seiner Urteilsbegründung: „Wir wollen kein Exempel statuieren, sondern Sie sollen einen Warnschuss vor den Bug bekommen. So etwas darf nicht wieder vorkommen.“ Der junge Mann hatte sich zuvor für seine Tat entschuldigt. Zudem erhielt er vom Amtsgericht Emden eine Verwarnung nach Jugendstrafrecht. Der mutmaßliche Mörder von Lena, der die Tat bereits gestanden hat, sitzt seit dem 28. März in Untersuchungshaft. Wann der Prozess gegen ihn beginnt, ist noch unklar.
Hinterfragen???
Uwe Krins (Zuppi1969)
- 31.05.2012, 13:38 Uhr
Kein Exempel statuieren!
Angelika King (AIKing)
- 30.05.2012, 12:39 Uhr
Wieviele Skandalrichter müssen wir
Hans Müller (testo001)
- 30.05.2012, 12:38 Uhr
Dauerarrest
Beate Dreher (Bedre)
- 30.05.2012, 12:32 Uhr
Nur 2 Wochen? Für Anstiftung zum Mord?
Michael Fuhrmann (Ortreum)
- 30.05.2012, 12:09 Uhr