11.04.2005 · Das Landgericht Stuttgart hat einen 19jährigen türkischer Herkunft wegen eines „Ehrenmordes“ am Freund seiner verheirateten Schwester zu neun Jahren Haft verurteilt.
Das Landgericht Stuttgart hat einen 19 Jahre alten Türken zu neun Jahren Haft wegen eines „Ehrenmordes“ verurteilt.
Das Gericht sah es am Montag als erwiesen an, daß der Mann im vergangenen Oktober in Esslingen den 27 Jahre alten Liebhaber seiner in Scheidung lebenden Schwester mit 40 Messerstichen getötet hat.
„Chaotisches Familiensystem“
Der Vorsitzende Richter erklärte, der 19jährige sei zwischen die Fronten eines „chaotischen Familiensystems mit Verfallserscheinungen“ gekommen. Der älteste Bruder habe nach dem frühen Tod des Vaters dessen Rolle übernommen und als „höchste moralische Instanz“ für das Ansehen der konservativ geprägten Familie nach außen gesorgt. Es habe nicht zum Familienbild gepaßt, daß die verheiratete Schwester einen Liebhaber gehabt habe.
Auch daß der Ehemann der 27jährigen ebenfalls eine neue Freundin gehabt habe und sich die Ehepartner einvernehmlich scheiden lassen wollten, habe daran nichts geändert. Aus „doppelbödiger Moral“ habe man die Schwester als „Schlampe“ bezeichnet und ihr Schlüssel, Geld und Papiere abgenommen, um sie von ihrem Freund zu isolieren. Wegen des „Martyriums“ habe diese einen Nervenzusammenbruch erlitten.
Mord, um von der Familie bewundert zu werden
Nachdem der ältere Bruder den 19jährigen Angeklagten wegen seines Lebensstils scharf kritisiert hatte, habe dieser sich entschlossen, den Liebhaber seiner Schwester zu töten, „um sich zu bewähren und von der Familie bewundert zu werden.“ Als er den 27jährigen zur Rede gestellt habe, sei er ausgelacht worden. Aus Wut und verletztem Stolz habe er daraufhin insgesamt 40 Mal in Rücken und Kopf gestochen, bis das Opfer blutüberströmt zusammengebrochen sei, sagte der Richter. Mit dem Urteil blieb das Gericht nur knapp unter der nach Jugendstrafrecht möglichen Höchststrafe von zehn Jahren für Mord.