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Entführungsfall „Stephanie“ Falsches Suchwort eingegeben

28.02.2006 ·  Im Fall der sexuell mißbrauchten Stephanie ist der Dresdner Polizei eine schwerwiegende Recherchepanne unterlaufen. Laut einer polizeiinternen Untersuchung hat ein Beamter in der Straftäter-Datenbank ein falsches Suchwort eigegeben.

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Bei den Ermittlungen im Fall der über fünf Wochen von einem einschlägig Vorbestraften gefangengehaltenen und mehrfach sexuell mißbrauchten Stephanie aus Dresden ist es zu einer schwerwiegenden Recherchepanne gekommen. Dies ist das Ergebnis einer polizeiinternen Untersuchung, die der sächsische Innenminister Albrecht Buttolo (CDU) kurz nach der Befreiung des dreizehn Jahre alten Mädchens Mitte Februar angeordnet hatte.

Wie der sächsische Landespolizeipräsident Klaus Fleischmann am Dienstag mitteilte, fiel der mutmaßliche Täter Mario M. durch das Fahndungsraster, weil ein Mitarbeiter der Dresdner Polizei in der Straftäterdatei nur in der Tätergruppe „Sexualstraftäter“ recherchierte. Mario M., dessen Wohnung nur 800 Meter vom Elternhaus Stephanies entfernt liegt, war mit einer 1999 begangenen Straftat jedoch noch unter dem alten Schlagwort „sexuell motivierte Straftäter“ gespeichert. Die Umbenennung hatte 2002 in ganz Deutschland stattgefunden.

Ein Fehler, der nicht hätte passieren dürfen

Zugleich korrigierte der sächsische Polizeipräsident die Angaben aus der Pressekonferenz am Tag nach der Befreiung des Kindes Mitte Februar. Damals hatte die Polizei mitgeteilt, daß Mario M. nicht ins Visier der Ermittler geraten sei, weil er im Rechnersystem der Polizei noch mit seiner alten Adresse, einer Anschrift in einem anderen Stadtteil Dresdens, gemeldet gewesen sei. „Das stimmt nicht. Die Anschrift war bekannt“, sagte Fleischmann am Dienstag. Ein eigentlich erfahrener Polizist habe einen Fehler gemacht, der nicht hätte passieren dürfen.

Zudem erläuterte der Polizeipräsident, daß das Softwaresystem insofern fehlerhaft sei, als es dem Rechercheur keinen Warnhinweis gegeben habe. Innenminister Buttolo sagte, er habe als Konsequenz aus der Panne veranlaßt, die Software so zu verändern, daß ein Rechercheur, der nach „Sexualstraftätern“ suche, an dem System nur weiter arbeiten könne, wenn er den Warnhinweis zur Kenntnis genommen habe, daß die Suche nach „sexuell motivierten Straftaten“ einbezogen werden müsse. Da es sich um ein nicht auf Sachsen begrenztes Problem handele, werde er das Thema auch bei der nächsten Innenministerkonferenz behandeln.

Der „gläserne Straftäter“

„Auch wenn es für diesen konkreten Fall nicht von Bedeutung gewesen wäre, haben wir außerdem den Vorschlag aus Bayern aufgegriffen, daß sich die Polizeidirektionen gegenseitig zusätzlich informieren, wenn ein Sexualstraftäter vom Zuständigkeitsgebiet einer Direktion in jenen einer anderen zieht“, sagte Buttolo. Zudem forderte der sächsische Innenminister, besonders gefährliche Straftäter auch nach ihrer Haftentlassung unter besondere Beobachtung zu stellen. Da es für den „gläsernen Straftäter“ aber einer besonderen Gesetzgebung bedürfe, wolle er die Angelegenheit zunächst mit dem sächsischen Justizminister erörtern.

Polizeipräsident Fleischmann verteidigte am Dienstag die Entscheidung der Beamten, in die Wohnung, in der Mario M. das Mädchen festhielt und mißbrauchte, nicht unverzüglich, nachdem ein Zettel mit einem handschriftlichen Hilferuf Stephanies gefunden wurde, einzudringen, sondern einen Schlüsseldienst herbeizurufen. Fleischmann wies darauf hin, daß das Sondereinsatzkommando der sächsischen Polizei erst aus Leipzig hätte anfahren müssen. Auch hätte das gewaltsame Eindringen der Spezialisten eine Gefahr für das Opfer darstellen können.

Quelle: reb., F.A.Z., 01. März 2006
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