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Ein Krimi, eine Tragödie Rache für die tote Tochter

21.10.2009 ·  1982 wird André Bamberskis Tochter tot gefunden. Der Stiefvater Dieter Kombach wird 1995 wegen fahrlässiger Tötung zu fünfzehn Jahren Gefängnis verurteilt, aber Deutschland lieferte ihn nie an Frankreich aus. Dafür sorgte der Vater jetzt selbst.

Von Melanie Mühl und Reinhard Müller
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Ein Mann wird verschleppt, es ist die Nacht von Samstag auf Sonntag. Unbekannte lauern ihm vor seinem Haus bei Lindau am Bodensee auf, fügen ihm eine Wunde am Kopf zu, fesseln Füße und Hände und fahren mit ihrem Opfer nach Mülhausen im Elsass. Bei der Polizei geht ein anonymer Anruf ein, wenig später findet man den Entführten in der Nähe des Justizgebäudes. Er heißt Dieter Krombach, ist 74 Jahre alt, Mediziner, und er war in einen mysteriösen Kriminalfall verwickelt, der länger als ein Vierteljahrhundert zurückliegt und bei dem damals ein junges Mädchen ums Leben kam. Ein Pariser Strafgericht verurteilte den Mediziner 1995 in Abwesenheit wegen fahrlässiger Tötung zu 15 Jahren Haft. Das Mädchen, das starb, war Krombachs Stieftochter. Ihr Name: Kalinka.

Die Polizei von Mülhausen hat inzwischen zwei Männer festgenommen. Einer von ihnen ist der Franzose André Bamberski, Kalinkas leiblicher Vater, der seine Tatbeteiligung mittlerweile auch vor laufenden Kameras gestanden hat. Er habe, sagt er, aus Angst gehandelt, dass Dieter Krombach ungestraft davonkomme, da das Verbrechen an seiner Tochter im Jahr 2015 verjähre.

Die Geschichte beginnt vor 27 Jahren - im Juli 1982. Die 14 Jahre alte Kalinka, ein bildhübsches, blondes Mädchen, verbringt die Sommerferien gemeinsam mit dem jüngeren Bruder bei ihrer Mutter und ihrem Stiefvater, einem namhaften Internisten, am Bodensee. Das Mädchen ist kerngesund, schwimmt, sonnt sich, ein ganz normaler Urlaub. Bis zum Morgen des 10. Juli, als Kalinka tot in ihrem Bett liegt. Ihr Körper weist laut Autopsiebericht Einstichstellen auf, die Dieter Krombach mit einem Eisenpräparat rechtfertigt, das er seiner Stieftochter auf eigenen Wunsch gespritzt habe, da sie darüber klagte, nicht rasch genug braun zu werden. Er habe außerdem versucht, das Mädchen durch Injektionen ins Leben zurückzuholen, nachdem er sie leblos vorgefunden hatte. Eine Obduktion brachte keine endgültige Klärung der Todesursache, sie stellte aber eine Verletzung an Kalinkas Scheide fest.

Erstes Urteil 1995

Kalinkas Leichnam wird auf Wunsch des Vaters nach Frankreich überführt und in der Nähe von Lyon, wo das Mädchen lebte, bestattet. André Bamberski, der den plötzlichen Tod seiner Tochter nicht fassen kann, sucht nach Erklärungen. Er lässt den Obduktionsbericht von unabhängigen Fachleuten prüfen. Und tatsächlich tauchen Unregelmäßigkeiten und Fragen auf, die den Vater stutzig machen. Zum Beispiel, warum Pathologen bei der Obduktion dem Mädchen die äußeren und inneren Geschlechtsorgane entfernt haben und wie diese verschwinden konnten.

André Bamberski ist davon überzeugt, dass Krombach seine Tochter betäubt, sich an ihr sexuell vergangen und sie getötet hat. Er engagiert einen bekannten Münchner Anwalt, der eine Neueröffnung des Verfahrens erwirken soll. Er engagiert auch Privatdetektive, die das Leben des deutschen Mediziners ausleuchten. Er schreibt Politikern, Gerhard Schröder, Jacques Chirac, ans Justizministerium. Und er gründet die Organisation „Justice pour Kalinka - Gerechtigkeit für Kalinka“. Dann, fünf Jahre nach dem Tod seiner Tochter, erleidet André Bamberski einen Rückschlag: Sämtliche Ermittlungen in Deutschland werden endgültig eingestellt.

Viele Jahre später, 1995, kommt die französische Justiz zu einem anderen Ergebnis als die deutsche. Sie verurteilt den Lindauer Arzt in Abwesenheit wegen fahrlässiger Tötung und erlässt einen europäischen Haftbefehl. Doch alle französischen Versuche, ihn ausliefern zu lassen, scheiterten. Die deutsche Justiz habe schließlich den Fall auch unter Berücksichtigung der französischen Ermittlungsergebnisse eingestellt.

Bamberski ist ein besessener Mann

Krombach zieht vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte nach Straßburg und erreicht eine Verurteilung Frankreichs. Das Land muss dem deutschen Arzt eine Entschädigung in Höhe von damals rund 30 000 Mark zahlen. Frankreich habe gegen das Recht auf ein faires Gerichtsverfahren verstoßen. Gerügt wurde vom Straßburger Gerichtshof vor allem, dass der Anwalt des Deutschen bei dem Prozess in Paris nicht gehört wurde und der Verurteilte keine Möglichkeit hatte, Berufung einzulegen. Das war nach der französischen Strafprozessordnung ausgeschlossen, wenn sich Angeklagte nicht selbst dem Gericht stellen.

Wer André Bamberski einmal begegnet ist, den verwundert nicht, dass dieser Mann nun jenen Menschen, den er für den Mörder seiner Tochter hält, entführen und nach Frankreich verschleppen ließ, getrieben von der Hoffnung, am Ende könnte doch die Gerechtigkeit siegen, auch wenn er selbst dafür das Gesetz verletzen musste. Bamberski ist ein besessener Mann. Bamberski hat seinem Schmerz keinen Augenblick lang eine Heilungschance zugestanden, er hat sein Leben und sein Vermögen dem Kampf für Gerechtigkeit verschrieben, und um Kalinkas und seinetwillen nun Selbstjustiz betrieben.

Was geschieht nun mit Krombach?

Falls Bamberski in all den Jahren je Zweifel an seiner eigenen Theorie gekommen sein sollten, dürften die Ereignisse des Jahres 1997 diese wohl ausgeräumt haben. Damals nämlich wendet sich eine 16 Jahre alte Patientin Krombachs an die Öffentlichkeit und zeigt den Arzt wegen Vergewaltigung an. Er soll sie in seiner Praxis mit einer Injektion betäubt und bei Bewusstsein sexuell missbraucht haben. Daraufhin melden sich weitere Frauen und erzählen von Übergriffen durch den Mediziner. Krombach wird zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt, er verliert seine Approbation, was ihn allerdings nicht daran hindert, weiterhin als Arzt zu praktizieren. Irgendwann fliegt der Schwindel jedoch auf, und dieses Mal muss Krombach seine Strafe im Gefängnis verbüßen, zwei Jahre und vier Monate.

Was geschieht nun mit Krombach? Der französische Haftbefehl ist weiterhin in der Welt. Krombach wurde nach einer kurzen Behandlung im Krankenhaus von Mülhausen nach Paris überstellt. Dort sollte ein Richter zunächst darüber entscheiden, ob der Vierundsiebzigjährige überhaupt verhaftet oder doch freigelassen wird.

Die Bundesregierung hält sich bedeckt

Die Bundesregierung zeigt sich sehr zurückhaltend. Ein Sprecher des Auswärtigen Amtes sagte dieser Zeitung am Mittwoch abend, die französische Botschaft in Paris sei mit dem Fall befasst. „Wir bemühen uns um Zugang zu dem Betroffenen.“ Auf die Frage, ob hier nicht eine Art französische Beihilfe zur Selbstjustiz vorliege, teilte das Amt mit, es habe sich ja nicht um eine Entführung durch staatliche Stellen gehandelt. Von einem Protest ist keine Rede.

Doch gibt es dem Vernehmen nach in der Bundesregierung durchaus Stimmen, die eine scharfe Stellungnahme verlangten. Schließlich durfte Dieter Krombach aus deutscher Sicht nicht ausgeliefert werden, hat der Menschenrechtsgerichtshof den Staat Frankreich wegen des Urteils in Krombachs Abwesenheit verurteilt und ist der Arzt nun durch eine Gewalttat nach Frankreich verschleppt worden.

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Jahrgang 1976, Redakteurin im Feuilleton.

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Jahrgang 1968, Redakteur in der Politik, zuständig für „Staat und Recht“.

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