17.02.2009 · Nach dem Urteil im Hamburger „Ehrenmordprozess“ hat die Verteidigung Revision gegen die lebenslange Haftstrafe eingelegt. Ahmad-Sobair O. ist unterdessen weiter im Visier der Staatsanwaltschaft. Diese prüft den Vorwurf des sexuellen Missbrauchs.
Nach dem Urteil im Hamburger „Ehrenmord“-Prozess hat die Verteidigung Revision gegen die lebenslange Haftstrafe eingelegt. Der Schriftsatz sei am Montag beim Landgericht eingegangen, sagte eine Sprecherin am Dienstag. Die Verteidigung muss die Revision erst begründen, wenn das schriftliche Urteil vorliegt.
Im Visier der Staatsanwaltschaft
Dafür hat das Gericht vom Zeitpunkt des Urteils an neun Wochen Zeit. Das Gericht hatte am Freitag den 24 Jahre alten Deutsch-Afghanen Ahmad-Sobair O. wegen heimtückischen Mordes an seiner 16 Jahre alten Schwester Morsal verurteilt. Nach Ansicht der Richter hatte er sie aus Wut über ihren westlichen Lebensstil getötet.
Ahmad-Sobair O. ist auch nach seiner Verurteilung weiter im Visier der Hamburger Staatsanwaltschaft. Die Behörde prüft den Vorwurf des sexuellen Missbrauchs, wie Sprecher Wilhelm Möllers am Dienstag berichtete. Der Bruder von Morsal soll im November 2007 gemeinsam mit einem weiteren Verdächtigen eine Frau - sie wurde 1977 in Afghanistan geboren - vergewaltigt haben. Die Staatsanwaltschaft habe im April 2008 Ermittlungen wegen sexuellen Missbrauchs widerstandsunfähiger Personen aufgenommen, sagte Möllers. Weitere Einzelheiten konnte er zunächst nicht nennen: „Wir haben die Akten nicht im Haus.“
Strafanzeige wegen Beleidigung
Einer der beiden Verteidiger hat unterdessen sein Mandat niedergelegt. Zu den Gründen wollte Rechtsanwalt Thomas Bliwier keine Angaben machen.
Bis Ende der Woche will die Staatsanwaltschaft zudem prüfen, ob sie gegen den verurteilten Mörder Strafanzeige wegen Beleidigung stellt. Nach dem „Ehrenmord“-Urteil war es zu tumultartigen Szenen im Gericht gekommen. Bevor der Angeklagte aus dem Gerichtssaal geführt wurde, warf er einen Papierstapel in Richtung Staatsanwalt und beschimpfte ihn unter anderem als „Hurensohn“. Am Montag war bekanntgeworden, dass gegen den Staatsanwalt eine Todesdrohung aufgetaucht ist.