10.06.2009 · Vier Monate nach dem Urteil gegen den Bruder der getöteten Deutsch-Afghanin Morsal hat das Amtsgericht Hamburg-Harburg einen Strafbefehl gegen den Vater erlassen. Er soll das Mädchen kurz vor ihrem Tod im Mai 2008 nach Auseinandersetzungen geschlagen und getreten haben.
Vier Monate nach dem Urteil gegen den Bruder der getöteten Deutsch-Afghanin Morsal hat das Amtsgericht Hamburg-Harburg nun einen Strafbefehl gegen Morsals Vater erlassen. Der Antrag laute auf zehn Monate Haft auf Bewährung wegen Misshandlung Schutzbefohlener, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft. Kurz vor dem gewaltsamem Tod der Jugendlichen im Mai 2008 soll der Vater seine Tochter nach Auseinandersetzungen geschlagen und getreten haben.
Der Vater kann gegen den Strafbefehl Einspruch einlegen - dann kommt es zu einer öffentlichen Hauptverhandlung. Die Einspruchsfrist läuft laut Möllers in der Nacht zum Samstag ab. Die Pressestelle des Gerichts wollte keine Stellung nehmen: „Wir erteilen dazu derzeit keine Auskünfte.“
Vom Bruder erstochen
Morsal war im Alter von 16 Jahren auf einem Parkplatz in Hamburg von ihrem Bruder erstochen worden. Als Motiv gab er später Abscheu über den westlichen Lebensstil seiner Schwester an. Das Landgericht schickte ihn im Februar wegen Mordes lebenslang ins Gefängnis.
Um bei geringfügigen Delikten ein langwieriges Gerichtsverfahren zu vermeiden, kann die Staatsanwaltschaft einen Antrag auf Erlass eines Strafbefehls stellen. Wenn Morsals Vater den Strafbefehl akzeptiere, kommt dies einem Geständnis gleich, sagte Möllers.