13.03.2010 · Das Essener Landgericht hat den renommierten Chirurgen Prof. Christoph Broelsch zu drei Jahren Haft verurteilt. Nach Überzeugung des Gerichts hat sich Broelsch der Bestechlichkeit in 30 Fällen schuldig gemacht, weil er von todkranken Krebspatienten Spenden forderte.
Von Reiner BurgerChristoph Broelsch kommt um kurz vor zehn Uhr in den Saal 101 des Essener Landgerichts. Wie an den mehr als zwei Dutzend Verhandlungstagen davor trägt der auch im Ausland anerkannte Transplantationsmediziner, ehemalige Leibarzt von Bundespräsident Johannes Rau, Träger des Bundesverdienstkreuzes und frühere Chefarzt des Universitätsklinikums Essen Prof. Dr. med. Dr. hc. mult. Broelsch auch am Freitag ein elegantes Jackett und darunter ein blaues Hemd. Und bevor der 65 Jahre alte sportliche Herr seinen Platz einnimmt, lächelt er der Phalanx von Kameraleuten, die zuvor vom Gerichtssprecher um gebührende Distanz gebeten wurden, natürlich noch einmal zu.
Beinahe scheint es, Broelsch, dem 1989 die erste erfolgreiche Lebendspende einer Leber in der westlichen Welt gelang, glaube auch Herr dieses Verfahrens bleiben zu können. Nur ein paar Augenblicke später steht Broelsch dann mit versteinerter Miene in der Anklagebank und muss mit anhören, wie der Vorsitzende Richter Wolfgang Schmidt das Bild einer zwar nicht durchweg geldfixierten, dafür aber schnoddrigen und überheblichen Mediziner-Koryphäe zeichnet, der die Fähigkeit zur selbstkritischen Reflexion ebenso weitgehend fehlt wie das Bewusstsein, Unrecht getan zu haben. Drei Jahre Freiheitsstrafe lautet das Urteil für den Chirurgen. Nach Überzeugung des Gerichts hat sich Christoph Broelsch der Bestechlichkeit in 30 Fällen schuldig gemacht, weil er von 2002 bis 2007 von todkranken Krebspatienten die Zahlung sogenannter freiwilliger Spenden auf ein Drittmittelkonto der Universitätsklinik für Forschung und Lehre forderte, auf das er Zugriff hatte und von dem er direkt profitierte.
„Spende“ von 3500 Euro für ein Bett auf seiner Privatstation
Bestechlichkeit in Tateinheit mit Nötigung erkennt das Gericht in drei Fällen. Exemplarisch schildert Richter Schmid, wie der Transplantationsarzt mit Frau W. umging. Der Mediziner billigte der Düsseldorferin eine Heilungschance von 80 Prozent zu, falls er persönlich sie umgehend operiere. Von der Kassenpatientin, die sonst vier bis sechs Wochen auf einen Termin hätte warten müssen, forderte der Chefarzt eine „Spende“ von 3500 Euro für ein Bett auf seiner Privatstation. Schmidt nennt das verwerflich. Auch ein Chefarzt habe einen Kassenpatienten umgehend zu operieren, wenn nur er für die Behandlung in Frage komme. „Die Spende war die Voraussetzung für eine schnelle Operation.“
Überhaupt könne man gar nicht von Spenden sprechen, auch in den anderen 29 Fällen sei es schließlich nicht um freiwillige Leistungen aus Dankbarkeit gegangen, sondern um „ultimative Geldforderungen“. Zwar hebt der Vorsitzende Richter in seiner mehr als zwei Stunden dauernden Urteilsbegründung hervor, Broelsch sei stets für seine Patienten dagewesen. „Auch haben wir registriert, dass sich zahlreiche dankbare Patienten an die Kammer gewandt haben, um sich für ihn zu verwenden.“ Dennoch aber bleibe das Verhalten Broelschs teilweise „absolut unerträglich“. Selbst in jenen Fällen, bei denen keine Nötigung vorliege, habe er die Patienten unter Druck gesetzt. So wie einen Mann, der schon operationsfertig im sogenannten Engelskleidchen auf der Kante seines Bettes saß, als ihn Broelsch fragte: „Haben wir 4000 oder 5000 Euro ausgemacht?“
Betrüger und Steuerhinterzieher
Dass der Starchirurg auch eine wenig charmante Seite hat, war in dem Prozess mehrfach deutlich geworden. Einem Zeugen, der gegen eine „Spende“ von 6500 Euro die Chefarztbehandlung für seine schwerkranke Frau erkaufte, soll Broelsch gesagt haben: „Knete vorher, nicht hinterher.“ An einen anderen Fall erinnert der Vorsitzende Richter am Freitag. Demnach forderte Broelsch das Geld vorsorglich auch für den Fall, „wenn der Patient auf dem Tisch bleibt“. Ausdrücklich bestätigte Broelsch im Prozess, dass er einem Patienten während der „Spenden“-Verhandlungen sagte, man lebe eben in einer medizinischen Vier-Klassen-Gesellschaft: „Es gibt Leute mit Geld, Politiker, Privatpatienten und Kassenpatienten.“
Broelsch hört sich die Worte von Richter Schmidt am Freitag ruhig an. Wie erregt er ist, verrät nur die dann und wann zunehmende Rötung seines Gesichts - so, als das Gericht ihn auch einen Betrüger und Steuerhinterzieher nennt. Die Kammer ist davon überzeugt, dass der Chefarzt mehrfach Privatpatienten seine hohen Honorare in Rechnung stellte, obwohl er bei den Operationen nur zum Teil oder gar nicht anwesend war. In einem Fall trat Broelsch noch vor Operationsende eine Dienstreise nach China an. Zudem hat Broelsch nach Auffassung des Gerichts mehrfach Operationen als Schwarzgeschäfte mit Patienten vereinbart und zudem die eigene Klinik betrogen, weil er einige „Spenden“-Einnahmen nicht deklarierte.
Davon, dass er mit Geld zuweilen nicht nach mitteleuropäischen Maßstäben umging, hatte Broelsch schon zu Beginn des Prozesses selbst Zeugnis abgelegt. Jene 150 bis 210 Euro, die ihm Patienten für Voruntersuchungen zu zahlen hatten, habe er gelegentlich nicht ordnungsgemäß abgerechnet, gab der Mediziner zu. Am Freitag lässt Richter Schmidt keinen Zweifel an der Richtigkeit der Aussage einer Zeugin, die berichtet hatte, wie sich Broelsch das Geld in die Tasche seines Kittels steckte, wo sich schon andere Scheine befunden hätten. Reine Geldgier aber unterstellt das Gericht Broelsch nicht. Der frühere Chefarzt sei vielmehr einfach davon überzeugt gewesen, dass die Zahlungen ihm wegen seiner überragenden Leistungen zugestanden hätten.