27.06.2011 · Das Landgericht Göttingen hat Jan O. wegen zweifachen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Zudem ordneten die Richter die Unterbringung in der Psychiatrie und Sicherungsverwahrung an.
Nach den grausamen Morden an zwei Jugendlichen hat Jan O. kaum eine Chance, jemals wieder in Freiheit zu gelangen. Das Landgericht Göttingen hat den 26-Jährigen am Montag zu lebenslanger Haft verurteilt. Wegen seiner schweren Persönlichkeitsstörungen kommt der Angeklagte in die Psychiatrie. Weil er eine Gefahr für die Allgemeinheit darstelle, verhängten die Richter zudem Sicherungsverwahrung. Im Schuldspruch ging das Gericht über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinaus, die 15 Jahre Haft gefordert hatte.
Das Gericht geht davon aus, dass selbst bei einer erfolgreichen Therapie der Hang des Doppelmörders zu schwersten sexuell motivierten Gewalttaten bestehenbleiben wird. Möglicherweise werde er dann sogar
noch gefährlicher.
Der Tatablauf steht außer Zweifel
Jan O. hatte gestanden, im November vergangenen Jahres im südniedersächsischen Bodenfelde die 14-jährige Nina und den 13 Jahre alten Tobias umgebracht zu haben. Dabei hat er nach Überzeugung der Richter glaubhaft geschildert, wie er Blut getrunken und - in kleinen Mengen - Menschenfleisch gegessen hat. Das Schwurgericht sieht mehrere Mordmerkmale als erfüllt an. Jan O. habe aus sexuellen Motiven, heimtückisch und zur Verdeckung von Straftaten gemordet.
Maßgeblich für den Schuldspruch war nach Darstellung Günthers das Geständnis des Täters. Dieses habe gezeigt, dass der Tatablauf im Wesentlichen so außer Zweifel stehe. O. hatte zunächst schriftlich und in der Verhandlung auch mündlich die Morde gestanden und dabei auch grausame Einzelheiten geschildert.
„Ein Exzess der Gewalt“
„Man kann sich kaum etwas Grausameres vorstellen“, sagte der Vorsitzende Richter Ralf Günther, der in der Urteilsbegründung auch die Details der Verbrechen schilderte. Er sprach dabei von einem „Exzess der Gewalt“ und „einer unvorstellbaren Dimension des Unrechts“ und von dem Leid, das der Angeklagte über die Familien und die Freunde der ermordeten Teenager gebracht habe.
Einziger Trost: Die Opfer hätten die meisten der „unvorstellbaren Handlungen“ nicht mehr gespürt, weil sie bereits bewusstlos gewesen seien. Der drogen- und alkoholabhängige Angeklagte hatte am 15. November vergangenen Jahres zunächst Nina und fünf Tage später Tobias getötet. Die Leichen versteckte er in einem Waldstück am Ortsrand.
Lebenslange Haft für den Mord an Tobias
Jan O. „hat gewusst, was er gemacht hat“, sagte der Vorsitzende Richter. Bei der Ermordung von Nina sei der psychisch schwer gestörte Angeklagte wegen der „sexuell besetzten Handlungen“ zwar tatsächlich vermindert schuldfähig gewesen. Deswegen erhalte er für diesen Mord „nur“ 13 Jahre und zehn Monate Haft. Maximal möglich gewesen wären in diesem Fall 15 Jahre Freiheitsstrafe. Sein umfassendes Geständnis werde ihm angerechnet.
Beim Verbrechen an Tobias sei der 26-Jährige dagegen voll schuldfähig gewesen, sagte Günther. Als er erkannt habe, dass Tobias - anders als er zunächst dachte - kein Mädchen, sondern ein Junge ist, habe er nämlich kein sexuell motivierten Gelüste mehr gehabt. Vielmehr habe er „bilanzierend“ den Schluss gezogen, er könne das Kind nicht laufen lassen, weil dies zur Entdeckung seiner Straftaten führen würde, und habe den Jungen dann ermordet. Dafür erhalte er lebenslange Haft.
Das Urteil könnte angefochten werden
Die Entschuldigung des Angeklagten am vorletzten Verhandlungstag nahm das Gericht ihm nicht ab. Sie sei rein formal gewesen und „nicht von Reue und Einsicht getragen“. In seinem „letzten Wort“ hatte Jan
O. gesagt. „Ich weiß nicht, was mich da geritten hat“.
In seiner Urteilsbegründung übte der Vorsitzende Richter auch Kritik an der Berichterstattung einiger Medien über das Verfahren. So habe es nicht der Wahrheit entsprochen, dass das Gericht ohne Beratung den Ausschluss der Öffentlichkeit an einigen Verhandlungstagen verfügt habe. Zudem kritisierte Günther, dass die Mutter des Angeklagten sich vor ihrer Vernehmung bereits in den Medien präsentiert habe.
Ninas Mutter hatte den Prozess im Gerichtssaal verfolgt. Sie sei mit dem Urteil „sehr zufrieden“, sagte ihr Anwalt. Auch der Rechtsvertreter von Tobias Familie, der im Plädoyer lebenslange Haft verlangt hatte, begrüßte den Schuldspruch. Der Verteidiger, der wegen verminderter Schuldfähigkeit in beiden Fällen weniger als 15 Jahre Haft gefordert hatte, will eine Revision gegen das Urteil prüfen.