28.07.2003 · Von der Entführung am 27. September bis zur Urteilsverkündung am 28. Juli 2003 dokumentieren wird die Ereignisse um den Mordfall des Bankierssohns Jakob von Metzler.
FAZ.NET dokumentiert von der Entführung am 27. September bis zur Urteilsverkündung am 28. Juli 2003 die Ereignisse um den Mordfall des Bankierssohns Jakob von Metzler.
27. September 2002: Auf dem Heimweg von der Carl-Schurz-Schule im Frankfurter Stadtteil Sachsenhausen wird der elf Jahre alte Jakob von Metzler von dem Jura-Studenten Magnus Gäfgen unter einem Vorwand in seine Wohnung gelockt. Dort erstickt Gäfgen den Jungen. Daraufhin legt er die Leiche in den Kofferraum seines Autos, fährt zur Villa der Metzlers und wirft den Erpresserbrief mit einer Lösegeldforderung in die Zufahrt. Dann versteckt er die Leiche des Jungen unter einem Steg an einem See bei Schlüchtern.
29. September 2002: Die Familie zahlt das geforderte Lösegeld von einer Million Euro. Die Polizei beobachtet Gäfgen bei der nächtlichen Geldübergabe an einer Straßenbahn-Haltestelle im Stadtwald und observiert ihn weiter.
30. September 2002: Gäfgen wird am Nachmittag gemeinsam mit seiner 16 Jahre alten Freundin in der Tiefgarage des Frankfurter Flughafens festgenommen.
1. Oktober 2002: Gäfgen führt die Polizei im Verhör auf falsche Spuren. So nennt er zwei frühere Bekannte als angebliche Komplizen. Auch nennt er ein falsches Versteck der Geisel. Polizeivizepräsident Wolfgang Daschner läßt ihm am Morgen Schmerzen androhen, um den Aufenthaltsort des Kindes zu erfahren. Daraufhin nennt Gäfgen das wahre Versteck. Die Leiche wird an dem Weiher gefunden. Später informiert Daschner die Staatsanwaltschaft über seine Vorgehensweise.
14. Oktober 2002: Gäfgen wird erstmals von einem Staatsanwalt vernommen. In der sechsstündigen Vernehmung gesteht er die Entführung und Tötung Jakobs.
27. Januar 2003: Die Staatsanwaltschaft eröffnet Ermittlungen gegen Daschner und einen weiteren Polizisten wegen des Verdachts der Aussageerpressung. Die Ermittlungen sind beim Urteil gegen Gäfgen noch nicht abgeschlossen.
17. Februar 2003: Die Vorwürfe gegen Daschner werden öffentlich bekannt.
19. Februar 2003: Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen Gäfgen wegen Mordes und erpresserischen Menschenraubs. Der Jura-Student legt im Gefängnis Weiterstadt sein erstes juristisches Staatsexamen ab.
9. April 2003: Die 22. Strafkammer des Frankfurter Landgerichts schließt am ersten Prozeßtag wegen der Folterdrohung gegen den Angeklagten sämtliche bis dahin von Gäfgen abgelegten Geständnisse als Beweismittel aus. Der Antrag der Verteidigung auf Aussetzung des Verfahrens wird aber abgelehnt.
11. April 2003: An seinem 28. Geburtstag gesteht Gäfgen vor Gericht die Tat, bestreitet aber jede Tötungsabsicht.
17. Juni 2003: Gäfgen bessert sein Geständnis nach und gibt zu, daß er den Tod des Jungen einkalkuliert hatte.
27. Juni 2003: Psychiater Norbert Leygraf bescheinigt dem Angeklagten die volle Schuldfähigkeit.
3. Juli 2003: Die Staatsanwaltschaft beantragt lebenslange Haft. Wegen der Vielzahl der Mordmerkmale - Habgier, Heimtücke und Verdeckung einer besonders schweren Straftat - müsse die besondere Schwere der Schuld festgestellt werden. Dem schließt sich später auch die Nebenklage an.
10. Juli 2003: Die Verteidigung plädiert ebenfalls auf lebenslang, sieht aber keine besonders schwere Schuld.
18. Juli 2003: Gäfgen bittet um "eine Strafe mit Perspektive".
26. Juli 2003: Verteidiger Hans Ulrich Endres droht mit dem Gang vor das Bundesverfassungsgericht, falls das Gericht eine besonders schwere Schuld erkennen sollte. Zur Begründung verweist er auf die Folterdrohung gegen seinen Mandanten, die ein "Verfahrensfehler" sei.