23.03.2007 · Bei den Landeskriminalämtern türmt sich das DNA-Material. Oft dauert es bis zu einem Jahr, bis aus einer bei einem Einbruch gesicherten Hautzelle ein DNA-Muster gewonnen wird. Mit Tausenden Fällen sind die Ämter hoffnungslos überfordert.
Von Karin TruscheitEin Mann bricht in Dortmund einen Kiosk auf. Er stiehlt ein paar Flaschen Schnaps und zehn Stangen Zigaretten. Dann verletzt er sich an einer gesplitterten Scheibe und flüchtet. Die Spurensicherung findet später Blut und Stofffetzen an der Scheibe. Die Blutspur, die DNA-Material des Täters enthält, wird an das Landeskriminalamt (LKA) geschickt - und dort erst einmal auf Halde gelegt.
Sie gesellt sich zu den 6500 DNA-Spuren, die seit Monaten auf ihre Bearbeitung warten: Hautzellen, die bei Einbrüchen in Mehrfamilienhäusern gesichert wurden; Hautzellen, die auf einer Pistole hafteten, mit der eine Tankstelle überfallen wurde; ausgerissene Haare von Tätern, die mehrere Autos aufgebrochen hatten - Spuren von Fällen der Massenkriminalität, die das Gros der begangenen und registrierten Straftaten ausmacht.
Ein Treffer könnte direkt zum Täter führen
Aber das DNA-Material türmt sich beim LKA in Düsseldorf. Es fehlt schlichtweg das Geld und somit das Personal, es zu bearbeiten. Bei Kapitalverbrechen wie Mord oder Vergewaltigung untersuchen Molekularbiologen die DNA-Spuren so schnell wie möglich, meist innerhalb weniger Tage. Doch mit den Tausenden anderen Fällen ist das LKA hoffnungslos überlastet.
Oft dauert es bis zu einem Jahr, bis aus einer Hautzelle nach einem Einbruch ein DNA-Muster geworden ist. Das ist ein Hindernis für die Aufklärung: Denn ein Abgleich des Musters mit der DNA-Analyse-Datei des Bundeskriminalamtes (BKA), in der DNA-Muster bekannter Straftäter und anonymer Tatortspuren gespeichert sind, könnte die Polizei weiterbringen. Ein Treffer in der Datei könnte direkt zum Täter führen oder auf einen anderen Fall verweisen, bei dem das Muster des Täters gespeichert wurde.
Vollautomatische Analyse
Immerhin hat Hessen am Donnerstag einen Schritt zu Aufarbeitung der liegengebliebenen Fälle gemacht. Innenminister Volker Bouffier (CDU) legte den Grundstein für ein neues Hochfrequenzlabor des Wiesbadener LKA, das die vollautomatische Analyse von DNA-Spuren innerhalb von 24 Stunden ermöglichen soll.
Seit Beginn der neunziger Jahre wurden in Hessen bislang rund 50.000 DNA-Vergleichsmuster in der Datei gespeichert, allein im vergangenen Jahr 12.000. Zur Zeit dauert die Untersuchung noch sechs bis zwölf Monate. Im neuen Labor können die Ermittler jährlich rund 30.000 DNA-Proben untersuchen - bisher sind es rund 21.000.
„Die DNA-Analyse wird zum stumpfen Schwert“
In vielen weiteren Bundesländern warten die Ermittler Monate darauf, ihre Fälle mit der Datei des BKA vergleichen zu können. „Die DNA-Analyse wird zum stumpfen Schwert“, sagt Rüdiger Thust vom Bund deutscher Kriminalbeamter (BDK) in Nordrhein-Westfalen. „Gerade bei der Massenkriminalität, die viele Bürger betrifft, könnten durch schnelle Einstellung in die Datei ganze Tatzusammenhänge aufgedeckt werden und Wiederholungstäter rasch gefasst werden.“
So seien Einbruchsdelikte Wiederholungstaten Drogenabhängiger, die ihre Sucht finanzieren wollen - und oft mindestens zwei bis drei Delikte pro Woche begehen. „Dauert es nun ein Jahr, bis man den Fall endgültig aufklären kann, so können die Täter in dieser Zeit in Dutzende Häuser einbrechen.“
Die Fülle der Fälle ist überwältigend: In Hamburg warten 1500 Delikte - meist Wohnungs- und Hauseinbrüche - auf ihre Bearbeitung für die DNA-Analyse. In Bayern dauert die Bearbeitung für die DNA-Analyse-Datei bei alltäglichen Fällen etwa vier Monate, in Brandenburg oft bis zu einem Jahr. Besonders unerfreulich ist die Lage in Thüringen: Spuren von Fällen, in denen es keine Tatverdächtigen gibt, werden gar nicht mehr bearbeitet und nicht in die BKA-Datei eingestellt. Untersucht wird nur noch, wenn man das DNA-Muster einer Spur mit einem konkreten Tatverdächtigen vergleichen kann.
Es kommt auf die einzelne kriminelle Karriere an
In den Bundesländern bearbeiten zumeist die LKA oder rechtsmedizinische Institute die Spuren. Oft geben die LKA die Spurenuntersuchung an private Labore ab, weil das Personal fehlt. Wie Hessen, reagieren nun auch Sachsen und Niedersachsen. In Hannover wurden seit 2003 zusätzliche wissenschaftliche Mitarbeiter beim LKA eingestellt und neue Labore eingerichtet.
Dass auch Spuren der Massenkriminalität wie Kapitaldelikte behandelt werden können, zeigt die Schweiz, wo die Auswertung keine 14 Tage dauert. Dabei hat der Gesetzgeber mit dem „Gesetz zur Novellierung der forensischen DNA-Analyse“ vom August 2005 gerade die Voraussetzungen geschaffen, diese kriminaltechnische Methode noch besser zu nutzen. So muss bei anonymen Tatortspuren nun nicht mehr eine richterliche Entscheidung abgewartet werden, ob die Spur für die DNA-Analyse ausgewertet werden darf oder nicht. Der Richtervorbehalt fällt jetzt weg.
Daher könnten theoretisch nun gerade diese Spuren schnell erfasst werden. Auch war bislang ein Straftatenkatalog ausschlaggebend: Nur Täter, die Straftaten erheblicher Bedeutung (zum Beispiel Mord, Vergewaltigung oder gefährliche Körperverletzung) begangen hatten, durften mit ihrem DNA-Muster in der Datei gespeichert werden. Jetzt können auch Täter aufgenommen werden, wenn ihre Taten in der Summe und im „Unrechtsgehalt“ den Straftaten von erheblicher Bedeutung gleichgestellt werden können. Es kommt jetzt also noch stärker auf die einzelne kriminelle Karriere an.
Die Alltagsarbeit muss finanziert werden
Zwar heben die Innenminister der Länder immer wieder hervor, wie wichtig der genetische Fingerabdruck für die Verbrechensbekämpfung ist. In Pressekonferenzen zur Kriminalstatistik wird auf spektakuläre Mordfälle verwiesen, die dank DNA-Analyse aufgeklärt wurden. Diese Erfolge sind der DNA-Datei des BKA geschuldet, die sich auch dank des Gesetzes von 2005 - rund 100.000 Daten wurden von 2006 bis 2007 neu eingegeben - stürmisch entwickelt: Etwa 552.000 DNA-Muster von Spuren und Personen enthielt die Datei zum 31. Januar.
Doch muss gerade die Alltagsarbeit finanziert werden, wenn man mit Hilfe der DNA-Analyse schwerste Verbrechen aufklären und weitere Taten verhindern will: Denn vor allem Vergewaltiger und Sexualmörder sind „deliktunspezifische Mehrfachtäter“. So schreiben Helmut Tausendteufel, Gabriele Bindel-Kögel und Wolfgang Kühnel in einer aktuellen BKA-Studie: „Vergewaltiger haben zwischen 19 Prozent und 27 Prozent einschlägige Vorerkenntnisse, allerdings überwiegen unspezifische Vorerkenntnisse - insbesondere in den Bereichen Diebstahl und Unterschlagung sowie Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit.“
Auch Sexualmörder wurden vor der Gewalttat mit vielen und oft unterschiedlichen Straftaten polizeibekannt. Also könnten gerade in den Tausenden Alltagsfällen in den LKA Hinweise auf unbekannte Gewaltverbrecher verborgen sein, die bereits gespeichert sind. Denn die Polizei kann unterschiedliche Taten nicht so leicht zusammenführen, da sie zunächst nach ähnlichen Fällen sucht: Die Ermittler werden bei einer Vergewaltigung nicht an den aufgebrochenen EC-Automaten vom vergangenen Monat denken. Das DNA-Muster von beiden Tatorten aber, schnell erstellt und verglichen, könnte helfen, genau dies zu tun.
Aus DNS mach DNA???
Joachim Noob (jnoob)
- 22.03.2007, 21:09 Uhr
Offensichtlich alles klar
Bernhard Schmitz (DerKetzer)
- 22.03.2007, 21:10 Uhr
DNS und DNA
Jitzak Tanenbaum (tanenbaum)
- 23.03.2007, 00:07 Uhr
Es ist verboten zu verbieten!
Thomas Werner-Hoffmann (KeinerVONDENEN)
- 23.03.2007, 22:59 Uhr