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Der Fall Marco W. Auch in Deutschland droht Strafe

28.06.2007 ·  Im Fall Marco W. wird die türkische Justiz wegen ihres Verfahrens gegen den deutschen Schüler scharf kritisiert. Dabei handelt die Staatsanwaltschaft in Antalya nicht anders als es die Strafverfolger in Lüneburg jetzt auch tun. Eine Analyse von Marco Dettweiler.

Von Marco Dettweiler
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Die Aufregung im Fall Marco W. ist groß. Deutsche Politiker kritisieren scharf das Verhalten der türkischen Justiz und versprechen dem deutschen Schüler ihre Hilfe. Bundesaußenminister Steinmeier fordert die sofortige Freilassung des Schülers. Er drängte alle türkischen Stellen dazu „mitzuhelfen, dass eine Lösung gefunden wird, damit der Jugendliche möglichst bald wieder bei seinen Eltern in Deutschland sein kann“. Vom SPD-Fraktionsvorsitzenden Peter Struck und niedersächsischen Ministerpräsidenten Christian Wulff (CDU) sind ähnliche Aussagen zu hören. Die Antwort des türkischen EU-Chefunterhändler Ali Babacan folgte prompt: „Wir können und wollen uns nicht in das Rechtsverfahren einmischen.“

Was ist der Sachverhalt? Marco W., ein 17 Jahre alter Deutscher aus Uelzen, hat in der Türkei eine 13 Jahre alte Britin kennengelernt. Beide sind sich in einem Hotelzimmer näher gekommen. Die Mutter des Mädchens hat eine Anzeige gegen Marco W. wegen sexuellen Missbrauchs ihrer Tochter gestellt, so dass nun die Staatsanwaltschaft in Antalya ein Ermittlungsverfahren gegen den Deutschen eingeleitet hat. Der Junge sitzt seit nunmehr elf Wochen in einem türkischen Gefängnis in einer Zelle mit 30 anderen Insassen. Der Prozess soll Anfang Juli beginnen. Das sind zunächst die Fakten.

Politische Befangenheit

Hätte so etwas auch in Deutschland passieren können? Die Aussagen einiger Politiker könnten so verstanden werden, dass Marco W. zu Unrecht von der türkischen Justiz gefangengehalten wird. Unions-Fraktionschef Volker Kauder (CDU) legte noch eins drauf und warnte vor den Folgen: „Ich kann der türkischen Regierung nur zurufen: Wenn ihr den jungen Mann nicht freilasst, dann ist der Weg der Türkei nach Europa noch meilenweit.“

Tatsache ist: Marco W. hätte in Deutschland das Gleiche passieren können. Das bestätigt die Staatsanwaltschaft Lüneburg. Sie hat gegen den Uelzener Schüler ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wegen des „Verdachts eines Verstoßes gegen die sexuelle Selbstbestimmung von Kindern“. Grundlage für dieses Verfahren ist Paragraph 176 des Strafgesetzbuches: „Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen lässt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.“

Strafanzeige nicht notwendig

Die niedersächsische Justiz benötigt keine Anzeige, um ein Ermittlungsverfahren wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern einleiten zu können. Das Verdachtsmoment genügt. Auch die Tatsache, dass sich der Vorfall in einem Hotel in Antalya zugetragen hat, spielt hierbei keine Rolle. Laut Paragraph 5 des Strafgesetzbuches gilt in diesem Fall das deutsche Strafrecht „unabhängig vom Recht des Tatorts“ auch für Taten, die „im Ausland begangen“ werden.

Für großes Unverständnis in Deutschland sorgte die Inhaftierung des Jungen in einem Gefängnis in Antalya. Ein solches Ermittlungsverfahren könnte nämlich auch eingeleitet werden, ohne dass der Beschuldigte im Gefängnis sitzen muss. Doch auch in Deutschland drohte einem 17 Jahre alten Ausländer Untersuchungshaft: wenn ein dringender Tatverdacht für eine Straftat vorliegt und eine Fluchtgefahr besteht. Marco W. hat keinen festen Wohnsitz in der Türkei, seine eigenen Aussagen belasten ihn, also handelt auch hier die türkische Justiz rechtens - wenn auch überzogen. Denn die Haft muss zusätzlich verhältnismäßig sein.

Sexuelle Handlungen wahrscheinlich

In verschiedenen Interviews hat Marco W. berichtet, was zwischen ihm und der 13-Jährigen passiert sein soll. Die „harmloseste“ Schilderung des Abends lautet in etwa wie folgt: Der Schüler hätte sich mit dem Mädchen in dessen Zimmer getroffen, sie haben sich geküsst, berührt und wollten beide miteinander schlafen, doch es sei nicht dazu gekommen. Das berichtet Marco W. Die 13 Jahre alte Charlotte erzählt hingegen, sie sei neben Marco W. eingeschlafen. Als sie aufwachte, sei sie durch den Deutschen ohne ihre Zustimmung bedrängt worden, er hätte sich an ihr „gerieben“ und sei zum Höhepunkt gekommen. Schon die „harmlose“ Schilderung des Jungen reicht aus, um seine Handlungen als „sexuelle Handlungen“ zu interpretieren und ihn zu verurteilen.

Ob beide mit den Intimitäten einverstanden waren oder ob das Mädchen gedrängt wurde, ist lediglich bedeutsam für die Strenge des Strafmaßes. Auch wenn die 13-Jährige vor Gericht erklären würde, dass sie Marco W. liebt und den sexuellen Kontakt wollte, würde dennoch Paragraph 176 des Strafgesetzbuch zutreffen. Schon das Dulden einer sexuellen Handlung kann strafbar sein.

Ebenso spielt Marcos jugendliches Alter zunächst keine Rolle für die Verurteilung an sich. Der Schüler wird allerdings nach dem Jugendrecht behandelt, die Strafe würde milder ausfallen. In der Türkei bedeutet dies lediglich eine Reduzierung der Haftstrafe, in Deutschland ändert sich damit die „Kategorie“ der Strafe: Man würde erzieherische Sanktionen walten lassen.

Chance auf Freispruch

Marco W.s Chance auf Freispruch konzentriert sich auf einen Aspekt. Er muss glaubhaft machen können, dass man die 13 Jahre alte Charlotte, die sich ihm angeblich als 15-Jährige vorstellte, auch für eine 15-Jährige halten kann. Wenn tatsächlich ihr Aussehen und Verhalten, ihre Sprache und ihr Auftreten darauf hindeuten, könnte die türkische Justiz das Ermittlungsverfahren einstellen.

Fehlender Vorsatz könnte einen Freispruch begründen. Für eine Straftat kann nur jemand verurteilt werden, wenn er die Tatumstände kennt. War Marco W. im Glauben, mit einer 15-Jährigen einen Flirt anzufangen, hat er nichts Verbotenes getan. Und genau das muss er jetzt vor Gericht beweisen.

Die Staatsanwaltschaft Lüneburg hat ein Ermittlungsverfahren eröffnet. Noch liegt den Richtern „nichts Gerichtsverwertbares“ vor, so der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft. Wenn die Türkei das Verfahren im Wege der Rechtshilfe an Deutschland abgibt, könnte Bewegung in das Verfahren kommen. „Doch das ist eine völlig unabhängige Entscheidung der souveränen türkischen Justiz“.

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Jahrgang 1971, Redakteur in der Wirtschaft.

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