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Donnerstag, 20. Juni 2013
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Datenbank „Riskid“ Das Ende der Lüge vom Treppensturz

 ·  Eltern, die ihre Kinder misshandeln, versuchen oft, sich durch „Ärzte-Hopping“ der Kontrolle zu entziehen. Die Datenbank „Riskid“ soll jetzt den Informationsaustausch unter Ärzten verbessern und Gewalt an Kindern so früh wie möglich aufdecken.

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Am 18. März 2008 starb in Wuppertal ein fünfjähriges Mädchen an den Folgen körperlicher Gewalt. Ihr Körper war übersät mit Hämatomen, auch der Abdruck einer Schuhsohle war zu erkennen. Todesursachen: Unterkühlung und Ersticken. Die Pflegemutter wurde später wegen gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge zu acht Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Vor ihrem Tod war das Mädchen immer wieder mit Verletzungen in den Kindergarten gekommen. Das Jugendamt, von den Erziehern verständigt, konnte trotz Hausbesuchen nichts erkennen, was sofortiges Handeln erfordert hätte. Auch das Vorsorgeheft des Kinderarztes habe nichts Ungewöhnliches gezeigt.

So wurden die vielen kleinen Verletzungen dem Kind zum Verhängnis: Ein Kindergartenkind hat eben blaue Flecken. Mit dieser Erklärung bot die Pflegemutter dem Jugendamt immer neue Gründe für die Verletzungen: Treppensturz, Hundebiss, motorische Schwierigkeiten, Sehschwäche. Der Gerichtsmediziner kam nach dem Tod des Kindes zu einem ganz anderen Ergebnis: Die Hämatome waren auf "stumpfe Gewalt" zurückzuführen und nicht auf ein "Sturzgeschehen".

Modellprojekt schon seit 2007

Rund 4000 Fälle von Kindesmisshandlung sind im vergangenen Jahr in der Polizeilichen Kriminalstatistik registriert worden. Viele Fälle bleiben nicht zuletzt deshalb im Verborgenen, weil die Täter, Eltern oder andere Erziehungsberechtigte, nicht zum Arzt gehen. Doch selbst wenn sie es tun, müssen die Misshandlungen nicht als solche entdeckt werden. Denn durch "Ärzte-Hopping" entziehen sich die Täter oftmals der Kontrolle, also den Schlussfolgerungen des Arztes. Sie suchen verschiedene Ärzte oder Notaufnahmen auf, um die Verletzungen ihrer Kinder behandeln zu lassen. Denn der Unterschied zwischen Hämatomen, die durch einen Treppensturz oder durch Schläge entstanden sind, ist oft schwer festzustellen. Und welcher Kinderarzt mag den Eltern eines Patienten leichtfertig eine Misshandlung unterstellen? Zumal, wenn es ein neuer Patient ist? Oder die Verletzung eben auf dies oder jenes hindeuten kann?

Das Projekt "Riskid" soll hier Informationslücken schließen. Riskid (Riskio-Kinder-Informationssystem Deutschland) ist eine Datenbank für Ärzte, die als Modellprojekt schon seit 2007 in Duisburg genutzt wird. Am Mittwoch wurde Riskid nun für ganz Deutschland vorgestellt - gewissermaßen flankierend zu dem Entwurf eines Kinderschutzgesetzes von Familienministerin Kristina Schröder (CDU), das unter anderem verpflichtende Hausbesuche, eine Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht bei der Information an Jugendämter und den verstärkten Einsatz von Familienhebammen vorsieht und am 1. Januar 2012 in Kraft treten soll.

„Virtuelle Gemeinschaftspraxis“

Nach Angaben der Riskid-Initiatoren - der Deutschen Kinderhilfe und des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK) - soll es Ärzten unter Wahrung der Schweigepflicht ermöglichen, untereinander Verdachtsmomente, Befunde und Diagnosen auszutauschen. Auch ein häufiger Arztwechsel könne so festgestellt werden. Voraussetzung ist allerdings die Einwilligung der gesetzlichen Vertreter der Kinder. Um Zugang zu den Informationen zu erhalten, müssen sich die Ärzte zunächst über riskid.de anmelden. Dann könne man zum Beispiel bei neuen Patienten in der Datei nachfragen, ob das Kind schon vorher von einem Arzt als "Risiko-Patient" eingeschätzt wurde, heißt es. Wenn das der Fall ist, kann der Arzt mit dem behandelnden Arzt in Verbindung treten. Die Patientendaten könnten allerdings nur von dem einstellenden Arzt verwaltet, aktualisiert oder gelöscht werden. Riskid funktioniere demnach wie eine "virtuelle Gemeinschaftspraxis". Institutionen wie Jugendämter oder Polizei haben nach den Angaben keinen Zugriff auf das System. Auskünfte an das Jugendamt oder Strafverfolgungsbehörden dürften nur nach den gesetzlichen Vorgaben erfolgen.

"Wir haben in Duisburg sehr gute Erfahrung mit der Datei gemacht", sagt Bernd Carstensen vom BDK. Viele Ärzte übersähen oft die ersten Anzeichen für eine Misshandlung, zumal wenn es sich um neue Patienten handele. In Duisburg seien durch die Datei allerdings schon Verletzungen als Misshandlungen erkannt worden, die durch den mehrfachen Wechsel des Arztes nicht sofort als Gewaltanwendungen zu erkennen gewesen seien. Ins Leben gerufen wurde das Projekt durch den Duisburger Kinderarzt Ralf Kownatzki und den Kriminalbeamten Heinz Sprenger.

Schweigepflicht gilt auch gegenüber anderen Ärzten

In Duisburg entdeckte man durch das System zum Beispiel, dass ein Kind von dem neuen Partner seiner Mutter schwer geschlagen worden sei. Über Riskid sei der behandelnde Arzt vorgewarnt gewesen. Er habe das Kind ins Krankenhaus eingewiesen. Dort dokumentierten Rechtsmediziner dann Gewaltanwendungen. Im Duisburger Riskid-Projekt sind nach den Angaben alle Duisburger Kinder- und Jugendarztpraxen, zwei Kinderkliniken, ein Sozialpädiatrisches Zentrum und ein hämatologisches Labor miteinander vernetzt. Zudem hätten auch einzelne Regionen in Deutschland das System schon übernommen. Strenggenommen arbeitet Riskid nach dem Prinzip vieler polizeilicher Datensysteme, die dabei helfen, Serienzusammenhänge aufzuzeigen und auf diese Weise Delikte als solche zu erkennen und aufzuklären.

Kritiker bemängeln jedoch, dass durch die Datei die Schweigepflicht ausgehöhlt werde. Denn laut Gesetz dürfen Ärzte nur bei dem Verdacht einer akuten Gefährdung ihre Informationen weitergeben. Allerdings tauschen sich Ärzte in anonymisierter Form schon jetzt oft über mögliche Diagnosen aus. Doch nach Einschätzung des BDK ist es wichtig, schon über Verdachtsfälle zu informieren, um möglichst früh reagieren zu können. Allerdings gilt die Schweigepflicht auch gegenüber anderen Ärzten. Informationen weiterzugeben ist also nur mit der Einwilligung der Erziehungsberechtigten möglich.

Genau diese Regelung, die auch im neuen Kinderschutzgesetz nicht wesentlich verändert wird, kritisiert auch der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte. In einer Stellungnahme fordert der Verband, "dass Ärzte auch bei vagem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung das Recht haben, sich untereinander und mit anderen Professionen, die die Kinder und ihre Familien gut kennen, austauschen dürfen, um einen vagen Verdacht zu entkräften oder doch zu erhärten". Der BDK geht noch weiter: Es müsse auch im neuen Kinderschutzgesetz geregelt werden, dass sich Ärzte zur Not auch ohne Einverständnis der Erziehungsberechtigten über ein Kind austauschen können.

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Jahrgang 1969, Redakteurin im Ressort „Deutschland und die Welt“.

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