Eine Klinikverwaltung, die duldet, dass eine Krankenschwester Patienten einer Intensivstation regelrecht anschnauzt, unsanft behandelt, ja umbringt, mache sich „mitschuldig und mitstrafbar“. Das sagte der Vorsitzende Richter in der Begründung des Urteils, das das Landgericht Berlin am Freitag über die des Mordes angeklagte Irene B. sprach.
Scharf kritisierte er „Strukturen und Menschen“, die während der Mordserie auf der kardiologischen Intensivstation der Charité zwischen Juni 2005 und Oktober 2006 alarmierende Beobachtungen und Vermutungen nicht sofort den für die Verfolgung von Mord zuständigen Stellen mitteilten, sondern sie als Gerücht und Vermutung auf den Dienstweg geschickt hatten. Schließlich übernähmen Ärzte und Krankenpfleger freiwillig eine große Verantwortung für Menschenleben, und das beinhalte auch, Gewalt gegen Wehrlose zu unterbinden.
Freispruch in drei Fällen
Irene B. wurde wegen fünffachen Mordes zu lebenslänglicher Haft verurteilt, in drei Fällen wurde sie freigesprochen. Angeklagt war sie des Mordes in sechs und des Mordversuchs in zwei Fällen. Eine besondere Schwere ihrer Schuld, die festzustellen die Staatsanwaltschaft beantragt hatte, sah das Gericht nicht: Frau B. werde, wenn ihre Strafe nach 15 Jahren im Gefängnis zur Bewährung ausgesetzt werde, fast 70 Jahre alt sein. Sie habe nach ihrer Festnahme erst zwei und dann noch einmal zwei Morde gestanden. Frau B. wird in Untersuchungshaft bleiben, bis das Urteil rechtskräftig wird, weil in ihrem Fall der Anreiz zur Flucht groß sei.
Die Taten von Schwester Irene B. hätten „absolut nichts“ mit Sterbehilfe zu tun, sagte der Richter. Er warnte in einer Vorbemerkung zur Urteilsbegründung vor einer „begrifflichen Verwirrung“: Es gebe kein mehr oder weniger schutzwürdiges Leben: „Auch Leben, das nur noch kurz dauern wird, ist schutzwürdig.“ Menschenwürde und Lebensschutz seien kein Widerspruch.
„Äußerst verachtenswert“
Irene B. habe schwerkranke Patienten ermordet, während Ärzte diese zu reanimieren versuchten oder ihre Ehepartner neben dem Bett saßen. Keineswegs habe sie aus Mitleid getötet oder im Einverständnis mit ihren Patienten oder deren Familien gehandelt, ja, sie habe die näheren Lebensumstände ihrer Patienten zum Teil gar nicht gekannt. Wie sie selbst zugegeben habe, habe auf ihrer Station niemand leiden müssen. Da alle von ihr getöteten Menschen so schwer krank waren, dass sie nicht mehr lange zu leben, aber eben auch nicht zu leiden gehabt hätten, seien ihre Taten als „äußerst verachtenswerte“ Zeichen von Niedrigkeit und Heimtücke zu werten. Überlastung komme als Entlastung nicht in Betracht, denn Irene B. habe das Angebot, weniger zu arbeiten, abgelehnt. Sie sei „uneingeschränkt schuldfähig“.
Charité ermittelt intern
In ihrem Schlusswort hatte Frau B. ihre Taten als „absurden Irrtum“ bezeichnet. Ein Gutachter attestierte ihr eine narzisstische Einstellung, konnte aber kein klares Motiv für ihre Morde finden. Während des Prozesses befragte Irene B. in zum Teil hochfahrendem Ton Zeugen, die aussagten, dass sie schon lange vor ihrer Verhaftung auffällig geworden war, ohne dass ihre Vorgesetzten oder Kollegen etwas unternommen hätten. Der Vorsitzende Richter hatte den Pfleger, der einen der Morde zwar nicht gesehen, aber ihn aus entsprechenden Geräuschen wie Ampullenöffnen im Grunde wahrgenommen hatte, gefragt, ob keiner der „Schlaumeier“ unter den Kollegen daran gedacht habe, bei Mordverdacht die Polizei einzuschalten.
Die Verantwortlichen des Universitätsklinikums Charité haben seit dem Bekanntwerden der Morde von Frau B. und dem Beginn des Verfahrens gegen sie im April dieses Jahres die Stationsleitung suspendiert und eine Untersuchungskommission berufen, die klären soll, ob Mitarbeiter gegen Dienstpflichten verstoßen haben.
Tja, wenn die Moral verfällt,
Ellen van Ark (e.vanark)
- 29.06.2007, 14:42 Uhr
Hier schrieben bisher nur Ahnungslose!
Etienne Corbeille (Etienne6)
- 01.07.2007, 01:28 Uhr
Knallharter Medizinbetrieb
Bernd W. Pape (berndpape)
- 01.07.2007, 14:55 Uhr