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Sonntag, 12. Februar 2012
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Bundesrat Stalking ist künftig strafbar

16.02.2007 ·  Sogenannte Stalker, die andere Menschen verfolgen, belästigen oder bedrohen, werden künftig hart bestraft. Der Bundesrat billigte ein entsprechendes Gesetzesvorhaben. Demnach drohen den Tätern bis zu zehn Jahren Haft.

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Der Bundesrat hat am Freitag ein Gesetz gebilligt, mit dem erstmals ein eigener Straftatbestand für das sogenannte Stalking eingeführt wird. Wer einen anderen Menschen durch beharrliches und unbefugtes Nachstellen belästigt und die Lebensgestaltung seines Opfers dadurch schwerwiegend beeinträchtigt, wird künftig mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren, in schweren Fällen bis zu zehn Jahren bestraft.

Das Strafmaß richtet sich nach den Folgen des Nachstellens: Führt es zu Todesgefahr oder einer schweren Gesundheitsschädigung, kann die Strafe bis zu fünf Jahren betragen; kommt durch das Stalking jemand zu Tode, reicht der Strafrahmen von einem bis zu zehn Jahren.

„Guter Tag für die Opfer“

Bei Wiederholungsgefahr kann Untersuchungshaft, so genannte Deeskalationshaft, angeordnet werden. Das Gesetz tritt laut Bundesjustizministeriums voraussichtlich schon Anfang März in Kraft. Durch die Aufnahme des Tatbestands „beharrlicher Nachstellungen“ ins Strafgesetzbuch sollen die Stalking-Opfer besser geschützt werden. Bislang können nur Einzelakte wie Körperverletzung und Hausfriedensbruch verfolgt werden. Mit Hilfe des neuen Gesetzes sollen die Behörden früher eingreifen können.

Bund und Länder hatten sich erst nach langen Beratungen auf einen Kompromiss verständigt. Der neue Strafrechtsparagraf erleichtere es den Opfern, sich gegen ihre Peiniger zur Wehr zu setzen, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD).

Brandenburgs Justizministerin Beate Blechinger (CDU) sprach im Bundesrat von einem „guten Tag für die Opfer von Stalking“. Die Verfolgung anderer Menschen sei ein ernstzunehmendes strafwürdiges Unrecht, von dem nicht nur Prominente betroffen seien. Der baden-württembergische Minister und Landesbevollmächtigte beim Bund, Wolfgang Reinhart (CDU), sagte, es sei gut, dass mit dem Stalking ein neuer Straftatbestand geschaffen worden sei.

Schulungen für Polizei, Richter und Staatsanwälte

Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesjustizministerium, Alfred Hartenbach (SPD), verwies im Bundesrat darauf, dass die Polizei nun schneller und zielgerichteter gegen die Täter einschreiten könne. Das Signal, das von dem Gesetz ausgehe, sei eindeutig: „Wer betroffen ist, wird vom Staat raschen Schutz erfahren.“ Es komme nun darauf an, dass Justiz und Polizei „unsere Entscheidungen anerkennen und umsetzen“. Dazu seien Schulungen und Fortbildungen für Polizei, Richter und Staatsanwälte nötig, sagte Hartenbach.

Der Justizminister von Rheinland-Pfalz, Heinz Georg Bamberger (SPD), warnte allerdings vor überzogenen Erwartungen an die neue Rechtslage. Es sei unverzichtbar, dass sich Opfer schnell fachkundig beraten lassen und das Gesetz konsequent nutzen. Danach könne ein Gericht etwa auf Antrag verbieten, dass der Täter die Wohnung des Opfers betrete, sich in einem bestimmten Umkreis der Wohnung aufhalte oder mit dem Opfer zusammentreffe. Je früher ein Opfer reagiere, desto erfolgreicher könne es gegen Nachstellungen vorgehen, erklärte Bamberger.

Der Begriff „Stalking“ kommt aus dem Englischen und bedeutet „Anschleichen“. Studien zufolge wurden in Deutschland zwölf Prozent der Bevölkerung schon einmal Opfer von Stalkern, die Dunkelziffer ist allerdings hoch.

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