07.09.2010 · Die Anwälte von Markus S. werden das Urteil aus dem Brunner-Prozess anfechten. Ihrer Meinung nach handelt es sich bei den Taten ihres Mandanten nicht um Mord sondern um Körperverletzung mit Todesfolge und versuchten Totschlag.
Die Anwälte des wegen Mordes an Dominik Brunner verurteilten Markus S. haben Revision gegen das harte Urteil eingelegt. „Ich sehe das Mordmerkmal niedriger Beweggrund nicht nachgewiesen“, sagte Anwalt Maximilian Pauls. Ebenso sei er nach wie vor der Meinung, dass es sich bei den Taten seines Mandanten nicht um Mord sondern um Körperverletzung mit Todesfolge und versuchten Totschlag handle. Zudem gebe es auch Milderungsgründe, die nicht ausreichend berücksichtigt worden seien. Mit einer Entscheidung über die Revision rechnet er nicht vor Frühjahr 2011.
Das Landgericht München I hatte den 19 Jahre alten Markus S. als Haupttäter zu neun Jahren und zehn Monaten Jugendstrafe verurteilt. Sebastian L. (18) bekam sieben Jahre wegen gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge. Auch seine Anwälte wollen in den nächsten Tagen Revision einlegen.
Die Urteile um den gewaltsamen Tod von Dominik Brunner wurden am Montag gefällt. Der 50 Jahre alte Manager war vor einem Jahr am Münchner S-Bahnhof Solln von den beiden Tätern zusammengeschlagen und getreten worden, nachdem er sich schützend vor eine Gruppe Schüler gestellt hatte.