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Samstag, 18. Februar 2012
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Bremen Fall Kevin: Jugendamt wollte Polizeischutz

16.10.2006 ·  Die wegen des Falls Kevin zurückgetretene Bremer Sozialsenatorin Röpke hätte die Möglichkeit gehabt, den kleinen Jungen aus der Obhut seines gewalttätigen Vaters nehmen zu lassen - trotz eines anderslautenden Votums ihrer Fachbeamten.

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Die wegen des Falls Kevin zurückgetretene frühere Bremer Sozialsenatorin Karin Röpke (SPD) hätte die Möglichkeit gehabt, trotz eines anderslautenden Votums ihrer Fachbeamten, den kleinen Jungen aus der Obhut seines drogensüchtigen und gewalttätigen Vaters nehmen zu lassen. Dies bestätigte eine Sprecherin der Bremer Senatsverwaltung für Soziales der Frankfurter Allgemeinen Zeitung: „Sie hatte theoretisch die Weisungsbefugnis.“

Der zweieinhalb Jahre alte Kevin war am vergangenen Dienstag tot im Kühlschrank der Wohnung seines Vaters Bernd K. gefunden worden. Die verweste Leiche des Kindes wies Knochenbrüche und Blutergüsse am Schädel auf. Das genaue Obduktionsergebnis zur Bestimmung von Todesursache und Todeszeitpunkt wird in den nächsten Tagen erwartet.

Angelegenheit lediglich weitergeleitet

Senatorin Röpke war am 18. Januar von Bürgermeister Böhrnsen (SPD) persönlich auf den Fall Kevin aufmerksam gemacht worden. Böhrnsen hatte seine Parteifreundin nach eigener Aussage dringend gebeten, sich um den Fall zu kümmern und für den Schutz des Kindes zu sorgen. Frau Röpke sprach dann nach Angaben der Sprecherin mit dem Leiter des Jugendamtes, Hartwig, über den Fall.

Sie habe ihn gebeten, die Entscheidung des Jugendamtes, den Jungen bei seinem Vater zu lassen, zu überprüfen. Der inzwischen von seinem Amt suspendierte Amtsleiter habe die Angelegenheit aber wiederum an die für Kevin zuständige Fachabteilung weitergeleitet.

Aggressivität im Jugendamt bekannt

Dort hätten sich dann in den folgenden Monaten bis zum 20. April auf zwei „Fallkonferenzen“ die zuständigen Mitarbeiter des Jugendamtes damit beschäftigt, welche staatlichen Hilfen Kevins Vater bei der Erziehung und Betreuung seines Sohnes erhalten solle. Über eine Rücknahme des grundsätzlichen Beschlusses, trotz Vormundschaft des Jugendamtes den Jungen in der Obhut des Vaters zu lassen, sei hingegen nicht beraten worden.

Kevins Vater hatte nach Behördenangaben zwar das Sorgerecht für sein Kind beantragt, darüber entschieden worden war aber nicht. Dennoch habe das Jugendamt das Kind bei seinem Vater gelassen, da dieser ein „inniges Verhältnis“ zu Kevin gehabt habe. Im Jugendamt sei zwar seine Aggressivität bekannt gewesen; man sei aber davon überzeugt gewesen, daß sich diese Neigung zur Gewalttätigkeit niemals gegen sein Kind richten würde, sagte die Sprecherin.

„Herausgabebeschluß“ erst im Oktober

Nachdem sich Kevins Vater von Ende April bis Ende August mit etlichen Ausflüchten den angebotenen Hilfen wie der Kinderbetreuung durch eine Tagesmutter entzogen hatte, erwirkte das Jugendamt am 2. Oktober durch das Amtsgericht einen „Herausgabebeschluß“. Das Jugendamt habe diesen Beschluß zur Herausgabe des Jungen erwirken müssen, weil der zuständige Mitarbeiter des Jugendamtes bei dieser Maßnahme „vorsorglich“ von Polizisten begleitet werden wollte.

Neben der Staatsanwaltschaft, die gegen Kevins Vater sowie gegen zwei Mitarbeiter der Sozialbehörde ermittelt, soll Justizstaatsrat Ulrich Mäurer den Fall Kevin und die Vorgänge im Jugendamt schnell und „lückenlos“ dokumentieren. Auch ein parlamentarischer Untersuchungsausschuß soll sich nach dem Willen der Bürgerschaftsfraktionen von SPD, CDU und Grünen in den nächsten Monaten mit dem Fall Kevin befassen.

Quelle: holl. / F.A.Z., 17.10.2006, Nr. 241 / Seite 4
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