14.02.2008 · Die Mutter, die neun ihrer neugeborenen Kinder getötet und verscharrt hat, kann sich an ihre Schwangerschaften nicht erinnern. Auch die Kindstötungen kann sie sich nicht erklären. Vor Gericht hat sie ihr Schweigen gebrochen.
Von Mechthild KüpperNoch vor einem Jahr, sagte Sabine H. am Donnerstag vor dem Landgericht Frankfurt (Oder), wäre sie nicht imstande gewesen, so „offen“ über sich und ihr Leben zu sprechen. Doch ihr Verteidiger habe sie „gezwungen“, ihre Prozessakten zu lesen. Gefördert durch das „Erschrecken“ bei der Lektüre, könne sie nun mit Distanz über sich sprechen. Die heute 42 Jahre alte Frau H. sitzt seit August 2005 im Gefängnis. Sie hat dreizehn Kinder zur Welt gebracht, von denen sie zwischen 1988 und 1998 neun als Neugeborene tötete, indem sie sie nach der Geburt nicht versorgte.
Drei Kinder hatte sie mit ihrem – inzwischen geschiedenen – Ehemann, ein viertes mit einem neuen Lebensgefährten. Nach den Geburten, die bis auf eine alle unbemerkt von ihrem Mann und ihren Kindern in der Wohnung stattfanden, beseitigte sie die Spuren sorgfältig. Die kleinen Leichname versteckte sie, in Plastiktüten und Stoffreste gewickelt, in allen möglichen Behältern, die sie mit Erde auffüllte und, mit Blumen und Kräutern bepflanzt, auf dem Balkon aufbewahrte.
Gericht hat H. für voll schuld- und steuerungsfähig gehalten
Das Landgericht hat Sabine H. 2006 zu 15 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt, wegen Totschlags durch Unterlassen in acht Fällen. Die Tötung des 1988 geborenen Babys ist verjährt. Zwei Tötungen hatte Sabine H. nach ihrer Verhaftung zugegeben. Die sterblichen Überreste der neun Säuglinge waren im Sommer 2005 bei Aufräumarbeiten auf dem Grundstück ihrer Eltern bei Frankfurt (Oder) in den Behältern gefunden worden. Sieben Mädchen und zwei Jungen hat Sabine H. nach Auffassung des Gerichts lebend geboren und umgebracht. Sie hat gegen das Urteil Revision eingelegt, und der Bundesgerichtshof hob 2007 das Urteil gegen sie auf, allerdings nur, was die für die Festsetzung des Strafmaßes ausschlaggebenden Erwägungen betraf.
Es sei nicht erörtert und im Urteil dargelegt worden, dass die Trunksucht Sabine H. tatsächlich nicht eine gravierende Persönlichkeitsstörung zugefügt habe. Das Gericht hielt sie, unterstützt von einem psychologischen Gutachten, zwar für eine „unreife Persönlichkeit“, die unter Realitätsverlust, Orientierungslosigkeit und einem Selbstwertdefizit litt, es hatte von einer „masochistisch“ wirkenden Neigung gesprochen, in ihren lieblosen Familienverhältnissen zu verharren, doch hatte es Sabine H. für voll schuld- und steuerungsfähig gehalten. Sie sei überdurchschnittlich intelligent, ihr Erleben sei in den Jahren der Säuglingstötungen nicht beeinträchtigt gewesen.
Jeden Tag habe sie „Flaschen“ geleert
Im ersten Verfahren hatte Sabine H. geschwiegen, am Donnerstag ließ sie sich befragen. An ihre vierte bis zwölfte Schwangerschaft kann sie sich nicht erinnern, auch an die Geburten nicht. Sie schilderte, dass sie früh angefangen habe zu trinken, abends allein in der Küche, während ihr Mann im Wohnzimmer Fernsehen guckte. Rasch sei sie von Bier und Wein auf Schnaps umgestiegen, rasch habe sie schon morgens trinken müssen und jeden Tag „Flaschen“ geleert.
Hilfebedürftig habe sie sich damals nicht gefühlt, obwohl ihre Tochter sie einmal hilflos im Fahrstuhl gefunden habe und sie einmal mit gebrochener Nase zur Arbeit ging, ohne jedoch zu wissen, wo und wie sie sich verletzt hatte. „Wahrscheinlich war ich sogar immer betrunken“, sagte sie. Ihre Alkoholsucht habe sie nicht wahrhaben wollen, nach Zeugenaussagen leugnete sie, darauf angesprochen, auch ihre Schwangerschaften.
„Ich kann's selbst nicht begreifen“
Heute wisse sie, dass sie den Übergang ins Erwachsenenleben insofern nicht bewältigt habe, als sie – außer als Mutter ihrer drei ältesten Kinder – niemals habe Verantwortung übernehmen müssen und das auch nie angestrebt habe. So habe sie als Jugendliche ihren Eltern gegenüber nicht einmal über ihren Wunsch gesprochen, das Abitur abzulegen, sondern sei nach der zehnten Klasse abgegangen und habe die erstbeste Ausbildung – als Zahnarzthelferin – begonnen und abgeschlossen. Ihren Mann habe sie geheiratet, obwohl er sie vier Wochen vor der Trauung, als das zweite Kind schon unterwegs war, betrogen habe und sie sich als Ehefrau rasch „überflüssig“ gefühlt habe.
Warum sie immer wieder schwanger wurde, ihrem Mann gegenüber jedoch sagte, sie nehme die Pille, warum sie die Kinder austrug und tötete, weiß Sabine H. nach eigenen Aussagen nicht: „Ich kann’s selbst nicht begreifen“, sagte sie am Donnerstag, „ich würde mich wohler fühlen, wenn ich überhaupt wüsste, was passiert ist.“ Sie habe bis heute „keinen Anhaltspunkt“, wie Außenstehende sei sie auf „Annahmen, Vermutungen, Ahnungen“ über ihre Taten angewiesen, obwohl sie im Gefängnis ausreichend Zeit zum Nachdenken habe. Das Trinken habe sie „gebraucht“, sagte sie, und sie sei sicher, dass sie sich über jede Schwangerschaft gefreut habe – aber eine Erinnerung an diese Zeit habe sie nicht. Auf die Frage der Vorsitzenden Richterin, ob sie im Gefängnis therapeutische Behandlung suche, sagte Sabine H., sie besuche die Psychologin, jedoch „nicht regelmäßig“.