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Archäologie Himmelsscheiben-Prozeß endet mit Schuldspruch

26.09.2005 ·  Beide Angeklagten haben sich der Hehlerei schuldig gemacht, befand das Landgericht Halle im Berufungsprozeß um die Himmelsscheibe von Nebra. Das Ehepaar habe sich finanzielle Vorteile erhofft.

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Nach dreizehn Verhandlungsmonaten ist der Berufungsprozeß um den illegalen Verkauf der Himmelscheibe von Nebra vor dem Landgericht Halle am Montag mit einem Schuldspruch zu Ende gegangen.

Wie schon die Vorinstanz, das Amtsgericht Naumburg, kam auch das Hallenser Gericht zu dem Schluß, daß die beiden Angeklagten, eine Museumspädagogin und ein ehemaliger Lehrer, sich der Hehlerei schuldig gemacht haben, als der Mann die 3600 Jahre alte frühbronzezeitliche Himmelsscheibe erwarb und er und seine Bekannte die Scheibe später an das Land Sachsen-Anhalt veräußern wollten.

Gericht: Argumentation nicht stichhaltig

Im Laufe des Prozesses hatte die Verteidigung unter anderem versucht zu beweisen, daß es sich bei der Scheibe um eine Fälschung handelt oder sich ihr Fundort nicht in Sachsen-Anhalt, sondern womöglich in Osteuropa befindet. Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht und sieht vielmehr als bewiesen an, daß die Scheibe tatsächlich auf dem Mittelberg bei Nebra gefunden wurde. Auch sei die Himmelscheibe wie kaum ein anderer Gegenstand bisher wissenschaftlich auf seine Echtheit hin untersucht worden.

Die Argumentation, die Angeklagten hätten altruistisch gehandelt, um den Schatz für Deutschland zu retten, verwarf das Gericht als nicht stichhaltig, schließlich hätten sich der Mann und die Frau erhofft, daß für sie bei der Sache finanziell etwas „herausspringe“. Wie die Vorinstanz legte das Landgericht Halle für die Frau eine Haftstrafe von einem Jahr auf Bewährung und für den Mann von sechs Monaten auf Bewährung fest. Die Verteidigung kündigte noch im Gerichtssaal an, Anträge auf Revision stellen zu wollen.

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