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Antrag der Verteidigung abgelehnt Jörg Kachelmann bleibt in Untersuchungshaft

01.07.2010 ·  Das Landgericht Mannheim hält den wegen Vergewaltigung in Untersuchungshaft sitzenden TV-Wettermoderator Jörg Kachelmann weiterhin für dringend verdächtig und hat deshalb den Antrag seines Verteidigers auf Aufhebung des Haftbefehls zurückgewiesen.

Von Karin Truscheit
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Jörg Kachelmann bleibt weiter in Untersuchungshaft. Das Landgericht Mannheim wies am Donnerstag den Antrag des Verteidigers vom 2. Juni auf Aufhebung des Haftbefehls zurück. Nun muss das Oberlandesgericht Karlsruhe über eine Haftbeschwerde der Verteidigung entscheiden. Nach Angaben des Landgerichts sind die Aussagen des mutmaßlichen Opfers zur Tat sowie zum Geschehen vor und nach der Tat „nach Aktenlage glaubhaft“. Damit bestehe weiter ein dringender Tatverdacht gegen Jörg Kachelmann.

Im Mai hatte die Staatsanwaltschaft Mannheim Anklage gegen den Wettermoderator wegen des Verdachts der besonders schweren Vergewaltigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung erhoben. Er soll in der Nacht des 9. Februar 2010 seine 36 Jahre alte Freundin, die sich laut Staatsanwaltschaft von ihm trennen wollte, mit einem Messer zum Geschlechtsverkehr gezwungen haben. Kachelmann bestreitet den Vorwurf nach wie vor.

Die Verteidigung hatte wiederholt behauptet, dass die Sachverständige Luise Greuel in ihrem aussagepsychologischen Gutachten zu dem Ergebnis gekommen sei, dass an der Schilderung des Tathergangs durch das mutmaßliche Opfer große Zweifel bestünden. Der Verteidiger sieht zudem eine „absichtliche Falschbelastung“ durch die 37 Jahre alte Frau als „wahrscheinlich“. Er bezichtigt sie, im Verfahren schon mehrfach „Lügen offenbart“ zu haben.

Vorwürfe der Verteidigung zurückgewiesen

Das Landgericht hingegen hält in seiner Erklärung vom Donnerstag Kachelmanns Äußerungen zum mutmaßlichen Tathergang für wenig plausibel. Das lasse sich aus seinen Angaben zum Ablauf des Geschehens „im Hinblick auf das sich aus den Akten ergebende Bild seiner Persönlichkeit und der Persönlichkeit des mutmaßlichen Opfers sowie der Eigenart ihrer Beziehung“ ersehen.

Auch die Staatsanwaltschaft weist die Vorwürfe der Verteidigung zurück. Auf Anfrage sagte ein Sprecher am Donnerstag, dass das Gutachten von Frau Greuel die Anklage der Staatsanwaltschaft „nicht entkräftet“. „Wir sehen unsere Auffassungen weiterhin gestützt.“ Es seien auch nur Teile des Gutachtens öffentlich gemacht worden. Auch das Landgericht hob am Donnerstag hervor, dass die Glaubwürdigkeit des mutmaßlichen Opfers auch durch die „in ihrer Gesamtheit zu betrachtenden“ Ausführungen in dem aussagepsychologischen Gutachten gestützt werde.

Zudem wies die Staatsanwaltschaft darauf hin, dass es auch noch das rechtsmedizinische Gutachten von Professor Rainer Mattern von der Universität Heidelberg gebe. Darüber hinaus habe die Staatsanwaltschaft keineswegs Details aus dem aussagepsychologischen Gutachten an die Öffentlichkeit lanciert. Daher wolle man sich auch nicht mit weiteren Details, die vielleicht nun die Sichtweise der Staatsanwaltschaft untermauern könnten, an die Öffentlichkeit wenden. „Das soll Gegenstand einer Gerichtsverhandlung sein.“

Akten jetzt beim Oberlandesgericht

Die Verteidigung hatte ebenfalls im Juni einen Haftprüfungsantrag gestellt. Er war eigentlich für diesen Freitag anberaumt. Da das Landgericht es jedoch abgelehnt hatte, zu diesem Termin auch die Sachverständigen sowie das mutmaßliche Opfer zu laden, hat die Verteidigung ihren Antrag auf Haftprüfung zurückgenommen. Nur wenn kein Antrag auf Haftprüfung anhängig sei, könne sie Beschwerde beim Oberlandesgericht erheben. Der Verteidiger teilte zudem in einer Presseerklärung mit, dass die „Anzeigeerstatterin im geschützten Raum des nicht öffentlichen Haftprüfungstermins“ Gelegenheit gehabt hätte, „ein Geständnis abzulegen“.

Über die Eröffnung des Hauptverfahrens ist noch nicht entschieden. Das Landgericht Mannheim hat nun die Akten an das Oberlandesgericht übergeben, damit dort über die Beschwerde gegen die Haftfortdauer entschieden werden kann. Unabhängig von der Beschwerde gewährte das Gericht dem Verteidiger auf dessen Wunsch hin eine Frist von einer Woche für weitere Stellungnahmen wegen der Frage der Eröffnung des Hauptverfahrens. Erst nach Ablauf dieser Frist werde über die Eröffnung entschieden.

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Jahrgang 1969, Redakteurin im Ressort „Deutschland und die Welt“.

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