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Sonntag, 12. Februar 2012
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Antrag abgelehnt Polanski muss für den Prozess nach Amerika

24.01.2010 ·  Nach seiner Festnahme im September steht Polanski seit einigen Wochen in seinem Chalet in Gstaad unter Hausarrest. Seinen Antrag, ihn in Abwesenheit für die Vergewaltigung an Samantha Gailey im Jahr 1977 zu verurteilen, hat das Gericht nun abgelehnt.

Von Christiane Heil, Los Angeles
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Überraschend ist das Urteil gegen Roman Polanski nicht gekommen. Mit der Begründung, die „Würde des Gerichts“ zu schützen, hat Richter Peter Espinoza in Los Angeles den Antrag des französisch-polnischen Filmemachers abgelehnt, ihn in Abwesenheit für die Vergewaltigung eines 13 Jahre alten Mädchens zu verurteilen. Polanski hatte die Schülerin Samantha Gailey im Jahr 1977 zu einem Fotoshooting in die Villa seines Freundes Jack Nicholson eingeladen, unter Drogen gesetzt und vergewaltigt.

Noch vor der Urteilsverkündung, der ein spektakulärer Prozess in Santa Monica vorausgegangen war, setzte sich der Regisseur damals nach Europa ab. Wie das aktuelle Urteil zeigt, hat die amerikanische Justiz Polanski die Flucht auch nach fast 33 Jahren nicht verziehen. Richter Espinoza bezeichnete den Sechsundsiebzigjährigen ausdrücklich als „Entflohenen“ und wies den Antrag seiner kalifornischen Anwälte zurück, den Filmemacher in absentia wegen „rechtswidrigen Geschlechtsverkehrs“ zu verurteilen. Nach seiner plötzlichen Festnahme in der Schweiz steht Polanski seit einigen Wochen in seinem Chalet in Gstaad unter Hausarrest.

Schon zu Beginn der Anhörung vor dem Obersten Gerichtshof von Los Angeles County übergab Richter Espinoza den Anwälten seine elfseitige Entscheidung. Er berief sich bei der Ablehnung von Polanskis Antrag vor allem auf ein Gesetz, das Entflohenen versagt, bis zu ihrer Rückkehr überhaupt ein Gericht anzurufen. Detailliert schilderte der Richter zudem die Flucht des Regisseurs vor der Urteilsverkündung 1978 und hob hervor, dass der Fall Polanski als abschreckendes Beispiel für andere potentielle Flüchtlinge dienen könne. Auch Staatsanwalt David Walgren forderte vehement, den Antrag des Oscar-Preisträgers auf eine Verurteilung in Abwesenheit abzulehnen. Schon in den vergangenen Tagen war der Ton in Los Angeles schärfer geworden, da Walgren Polanski in einem veröffentlichten Schriftsatz vorwarf, das amerikanische Rechtssystem seit mehr als drei Jahrzehnten zum „Gespött“ zu machen.

Wann die Behörden Polanski ausliefern, bleibt offen

Polanskis Anwalt Chad Hummel versuchte dagegen vergeblich, Richter Espinoza umzustimmen. Hummel hatte schon bei der Verhandlung vor dem Berufungsgericht in Los Angeles vor einigen Wochen vorgetragen, sein berühmter Mandant sei damals geflohen, weil er ein faires Urteil nicht habe erwarten können. Die Filmemacherin Marina Zenovich hatte in ihrer Dokumentation „Roman Polanski: Wanted and Desired“ vor zwei Jahren gezeigt, dass es während des Prozesses 1977 und 1978 im Gerichtssaal von Espinozas verstorbenem Vorgänger Richter Laurence Rittenband zu bemerkenswerten Unregelmäßigkeiten gekommen war. Rittenband soll damals Verfahrensinterna in seinem Country Club zum Besten gegeben und über das Strafmaß vorab mit der Staatsanwaltschaft diskutiert haben. Hummel hatte mit dem „Muster von Fehlverhalten und unerlaubter Kommunikation“ seinen Antrag begründet, das Verfahren gegen Polanski auch in Abwesenheit des Angeklagten beenden zu können. Der Regisseur von Klassikern wie „Chinatown“ und „Rosemary’s Baby“ hat seit seiner Flucht vor 32 Jahren keinen Fuß mehr auf amerikanischen Boden gesetzt.

Unterstützt wurde Hummel von Lawrence Silver, dem Rechtsanwalt von Polanskis Opfer Samantha Gailey, die seit ihrer Heirat den Namen Geimer trägt. „Ich flehe Sie an, das 32 Jahre währende Leid des Opfers endlich zu beenden“, ließ Silver wissen und zitierte „Marcys Gesetz“, das Verbrechensopfern in der kalifornischen Verfassung besondere Rechte zugesteht. Auch dieses Argument wollte Richter Espinoza bei der Anhörung in der vergangenen Woche nicht gelten lassen. Er meinte, dass die Rechte von Samantha Geimer durch das Verfahren gegen Polanski in keiner Weise verletzt werden. Geimer, die heute mit ihrer Familie auf Hawaii lebt, fordert seit Jahren, das Verfahren gegen den Filmemacher einzustellen.

Auch nach dem Urteil gegen Polanski bleibt vorerst offen, wann die Schweizer Behörden Polanski nach Los Angeles ausliefern. Sollte der Oscar-Preisträger nach mehr als 30 Jahren doch wieder vor ein amerikanisches Gericht gestellt werden, erwartet den Sechsundsiebzigjährigen voraussichtlich eine Gefängnisstrafe von bis zu zwei Jahren.

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