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Samstag, 11. Februar 2012
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Angeklagter wegen Mordes verurteilt Keine Reue, kein Schuldbekenntnis

06.09.2010 ·  In der Urteilsbegründung des Richters gibt es kaum Punkte, die für den 19 Jahre alten Angeklagten Markus S. sprechen. Im Prozess um den gewaltsamen Tod des Managers Dominik Brunner wird er zu fast zehn Jahren Haft verurteilt.

Von Karin Truscheit, München
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Als Markus S. am 12. September 2009 endlich von Dominik Brunner abließ, um sich mit einem Sprung in das Gleisbett davonzumachen, verlor er dabei einen Brief. Es war eine Anklageschrift, noch im Amtskuvert des Gerichts. Er hatte die Anklage wegen Drogenbesitzes erst am Morgen zugestellt bekommen. Schon während des Prozesses hatte ihn der Vorsitzende Richter gefragt, was er sich eigentlich dabei gedacht habe, morgens erst eine Anklage ins Haus zu bekommen und nachmittags schon wieder loszuziehen, um Schüler um Geld anzugehen.

Am Montag in der Urteilsbegründung wertet das Gericht nicht zuletzt diese Haltung des Angeklagten sehr zu seinen Ungunsten. So sind überhaupt die Punkte, die der Vorsitzende Richter Reinhold Baier zu seinen Gunsten vorträgt, überschaubar. Dazu gehört eine „gewisse alkoholische Enthemmung“ während der Tat, die aber kaum ins Gewicht fällt. Und seine Einlassungen zu Teilen des Tatgeschehens vor Gericht. Doch die straferschwerenden Punkte überwiegen: keine Reue, kein Schuldbekenntnis, kein umfassendes Geständnis. Stattdessen: Briefe aus der Haft, in denen er die Vermarktung der Tat plant, um von dem Geld seine Karriere als Rapper zu fördern. So verurteilt ihn die Jugendstrafkammer des Landgerichts München I wegen Mordes an Dominik Brunner und wegen Beihilfe zur räuberischen Erpressung der vier Schüler zu neun Jahren und zehn Monaten Freiheitsstrafe.

Verteidiger sind empört

Ohne sichtbare Regung nimmt Markus S. das Urteil auf. Doch vorher, als die Richter noch nicht im Saal sind, wippt er die ganze Zeit im Stehen auf den Zehenspitzen hin und her, als ob ihn das davon abhalten könnte, nicht gleich vor Anspannung davon zu rennen. Anders als Sebastian L., der sich so leidenschaftslos wie an jedem Prozesstag zu seinem Platz führen lässt. Als dann sein Urteil fällt - eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren wegen Körperverletzung mit Todesfolge und räuberischer Erpressung - ist ihm nichts von der Empörung anzumerken, die seine Verteidiger später äußern werden, dass nämlich das Strafmaß zu hoch sei für eine Verurteilung nach Jugendstrafrecht.

Das sieht Baier anders, führt er doch einiges auf, was sich sogar zu Sebastian L.s Gunsten ausgewirkt habe: ein Geständnis vor Gericht, ehrliche Reue, die sich auch in Briefen niederschlug, ein elternloses Leben ohne Halt und Orientierung. Auch sei er noch nie zu einer Haftstrafe verurteilt gewesen. Straffällig hingegen war er schön öfter, was sich wiederum erschwerend auf das Urteil auswirkt, ebenso wie das Leiden der Opfer - die traumatisierten Schüler und die Eltern Dominik Brunners, die vor allem psychisch schwer durch den Verlust des Sohnes getroffen sind. Was seine Strafe nach Angaben des Vorsitzenden noch erhöht hat, ist auch die Nachhaltigkeit, mit der Markus S. und Sebastian L. das Vorhaben verfolgten, am Nachmittag des 12. September 2009 von den vier Schülern Geld zu erpressen.

„Was mischst Du Dich ein, Du Spast“

Begonnen hatten die Angeklagten den Morgen mit Wodka-Orangensaft und einer Frikadellen-Semmel, den Vormittag dann mit Bier auf einer Tischtennis-Platte im Park verdämmert, bis der Tag dann seine schicksalhafte Wendung auf dem S-Bahnhof Donnersbergerbrücke nahm. Zusammen mit ihrem Freund Christoph T., der die Idee hatte, bedrohten sie hier gegen 15.40 Uhr vier Schüler und forderten Geld von ihnen, 15 Euro. Christoph T. schlug und trat daraufhin zwei der Schüler, die kein Geld geben wollten, und forderte Markus S. und Sebastian L. zum Abschied auf, es „denen richtig zu zeigen“.

Sie hielten sich daran. Als sie, wie die vier Schüler, in die S-Bahn 7 Richtung Wolfratshausen stiegen, gingen sie erst an deren Vierer-Platz vorbei. Dann allerdings kamen sie zurück und setzten sich direkt in das Abteil neben sie - obwohl nach Zeugenaussagen noch andere Plätze frei waren. Weiter bedrohten und beleidigten sie die vier Jugendlichen, so dass diese schon überlegten, was am besten jetzt zu tun sei. Dominik Brunner saß Markus S. und Sebastian L. gegenüber. Er sagte ihnen, sie sollten damit aufhören, er wolle sonst die Polizei rufen. „Was mischst Du Dich ein, Du Spast“, entgegnete ihm Markus S. und offenbarte damit - so sieht es das Gericht - erstmals sein Motiv, das ihn über alle Bedenken, die er vielleicht gehabt haben mag, hinweg trug und dazu führte, dass er am Ende des Kampfes auf dem Bahnsteig in Solln sich an einem Geländer festhielt, um mit aller Kraft Dominik Brunner, der am Boden lag und sich längst nicht mehr wehrte, gegen den Kopf zu treten.

Alles deutete auf einen nahenden Angriff hin

Markus S. zeigte mit seinen Schlägen und Tritten ein Verhalten, das „sittlich auf der niedrigsten Stufe“ stehe, sagt der Vorsitzende Richter. Nur weil Dominik Brunner etwas getan hatte, was weder Sebastian L. noch Markus S. kannten, geschweige denn schätzten - dass ihnen nämlich Grenzen gesetzt wurden. Unmittelbar nach der Tat und Monate später noch hat Markus S. in vielen Wendungen immer wieder zum Ausdruck gebracht, dass das alles nie passiert wäre, wenn sich dieser Mann nicht in ihre „Auseinandersetzung“ mit den Jugendlichen „eingemischt“ hätte. Dass er es tat, konnte nicht ungerächt bleiben.

So stiegen Markus S. und Sebastian L. um 16.08 Uhr in Solln mit aus, auch wenn sie anderswo hin wollten. Doch sie wollten sich nicht von Brunner von ihrem Vorhaben abbringen lassen - das hatte Markus S. noch zu Sebastian L. in der S-Bahn gesagt, bevor er die Füße auf den Sitz legte und zu Brunner sagte, er könne sich schon mal seine Schuhe merken, wenn er sie bei der Polizei anzeigen wolle. Auf dem Bahnsteig dann gingen sie „grinsend, mit breiten Schultern und hängenden Armen, aber geballten Fäusten“ auf Brunner zu, der sich bereits in Abwehrhaltung, tänzelnd und mit erhobenen Fäusten, auf den Angriff vorbereitete. In Notwehr habe Brunner den ersten Schlag geführt, so die Begründung des Gerichts, da alles in der Situation auf einen nahenden Angriff hindeutete. So schließt sich das Gericht in der Beweiswürdigung den Zeugenaussagen an, die diese Sichtweise bestätigen.

Zeugen widersprachen sich

Anderslautende Aussagen führt das Gericht auf unterschiedliche Blickwinkel und Standorte auf dem Gleis selbst zurück - oder auf den langen zeitlichen Abstand von der Tat bis zur Aussage vor Gericht; so hatte einer der Schüler bei der Polizei und vor Gericht unterschiedliche Aussagen gemacht. Hingegen will das Gericht nicht ausschließen, dass die Aussage des S-Bahn-Fahrers, nur Brunner sei der Aggressor gewesen, seinem „schlechten Gewissen“ geschuldet sei, einfach losgefahren zu sein.

Das war in dem Moment, als sich Markus S. nach dem Schlag kurz sammelte, dann seinen Schlüssel zwischen die Finger steckte und sich zusammen mit L. auf Brunner stürzte - um ihn jetzt „abzustrafen für seine Einmischung“. Brunner stürzte bald darauf und lag am Boden, doch das Treten und Schlagen ging weiter. „Markus S. kniete sich hin, um besser auf ihn einboxen zu können“, sagt der Vorsitzende Richter in der Begründung dazu. Schwierig ist für das Gericht indes die Einschätzung, ob auch Sebastian L. überhaupt auf Brunner noch einschlug, als er am Boden lag. Und wenn ja: wann er damit aufhörte.

Auch Sebastian L. trat zu

Wenigstens ein Tritt gegen den Oberarm sei auch Sebastian L. zuzurechnen, sagt der Vorsitzende dazu. „Und beiden war bei ihrem rücksichtslosen und erbarmungslosen Angriff klar, dass auch ein tödlicher Ausgang möglich sein kann.“ Doch Sebastian L. wollte offenbar die Konsequenzen nicht in Kauf nehmen: Er versuchte noch, Markus S. wegzuziehen. „Das ist zu krass“, soll er gesagt haben. Ihm sei somit kein Tötungsvorsatz nachzuweisen. Anders hingegen Markus S. Er habe die tödlichen Folgen billigend in Kauf genommen und mit bedingten Tötungsvorsatz gehandelt, als er Brunner wuchtig in den Magen und gegen den Kopf trat. Zum Mörder wurde er nach Ansicht des Gerichts aus seinem niedrigen Beweggrund heraus - der Rache dafür, dass sich Dominik Brunner ihnen in den Weg stellte.

Der Fall Brunner - eine Chronologie

Im September 2009 schlugen Markus S. und Sebastian L. den Geschäftsmann Dominik Brunner zusammen. Der 50-Jährige, der sich schützend vor Schüler gestellt hatte, starb später im Krankenhaus. Ein Rückblick auf die juristische Aufarbeitung.

13. Juli: Zum Prozessauftakt vor dem Landgericht München I räumen Sebastian L. und Markus S. die Schlägerei ein, bestreiten aber jede Tötungsabsicht. Die wegen Mordes angeklagten Jugendlichen entschuldigen sich und berichten, dass sie viel Alkohol getrunken hätten. Brunner habe zuerst zugeschlagen.

17. Juli: Die Staatsanwaltschaft bestätigt, dass Brunner nicht direkt an den Verletzungen durch die massiven Schläge und Tritte starb, sondern an einem Herzstillstand. Am Mordvorwurf gegen Sebastian L. und Markus S. hält sie fest.

20. Juli: Der S-Bahn-Zugführer sagt, er habe Brunner für den Angreifer gehalten. Er war trotz der Auseinandersetzung weitergefahren.

26. Juli: In einer verlesenen Erklärung von Brunners Vater, der Nebenkläger ist, heißt es, Dominik Brunner sei kerngesund und sozial eingestellt gewesen.

27. Juli: Brunners Handy war während der Tat mit der Polizei verbunden. Der Mitschnitt wird vor Gericht vorgespielt, aus Sicht der Staatsanwaltschaft unterstreicht er den Mordvorwurf.

29. Juli: Nach Aussage eines Rechtsmediziners hätte Brunner die brutalen Schläge überlebt, wenn er ein gesundes Herz gehabt hätte. Allerdings hätte er direkt an den Tritten sterben können. Und er würde noch leben, hätte es die massive Gewalt nicht gegeben.

2. August: Ein Psychologe bescheinigt Markus S. eine mangelnde Reife. Da er zur Tatzeit 18 Jahre alt war, kann das Gericht je nach persönlicher Reife entscheiden, ob es Jugend- oder Erwachsenen- Strafrecht anwendet.

4. August: Die Angeklagten sind nach Einschätzung eines psychiatrischen Sachverständigen voll schuldfähig.

24. August: Gegen den mutmaßlichen Haupttäter Markus S. hält die Staatsanwaltschaft am Mordvorwurf sowie dem der versuchten räuberischen Erpressung gegen vier Schüler fest. Dafür verlangt sie die höchstmögliche Jugendstrafe von zehn Jahren. Für Sebastian L. fordert sie wegen gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge sowie versuchter räuberischer Erpressung acht Jahre Haft. Die Anwälte der Nebenklage fordern ebenfalls zehn und acht Jahre Haft.

6. September: Das Landgericht München I verkündet sein Urteil: Der 19-jährige Markus S. wird wegen Mordes zu neun Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt. Gegen den 18-jährigen Sebastian L. verhängt das Gericht sieben Jahre Gefängnis wegen gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge.

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