30.04.2012 · Der Bundesgerichtshof hat das Urteil gegen den Vater des Amokläufers von Winnenden aufgehoben. Er war wegen fahrlässiger Tötung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Nun muss der Prozess neu aufgerollt werden - wegen eines Verfahrensfehlers.
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Wieso bezeichnet man den Vater als Sündenbock. Durch seine
sämtliche Regelungen bezgl. der Aufbewahrung von Schusswaffen
widersprechende Vorgehensweise hat er die Tat ermöglicht.
Soweit ich es beurteilen kann, ist allerdings die Aufhebung des Urteils
aus Verfahrensgründen in Ordnung. Da hat das Gericht wohl Mist gebaut.
Was stimmt mit dem 11. März nicht?
2004: Madrider Terroranschläge
2009: Amoklauf Winnenden
2011: Erdbeben Japan->Tsunami->GAU Fukushima
Nette Theorie
...aber leider passieren ja noch viel mehr Unglücke und Katastrophen auf diesem Planeten. Fast jeden Tag. Lassen wir das Datum vielleicht am besten als "Zufall" so stehen. :-)
Stimmt!
Das ist mir auch schon aufgefallen, häufig einen Tag vor meinem Geburtstag passiert etwas schlimmes....unheimlich...
11.03.
Mein Geburtstag. Muß ich mir jetzt Sorgen machen ???
;)
"Fahrlässige Tötung" ist eine Handlung, die unbeabsichtigt aber folgerichtig zum Tode des Opfers führte. Eine solche Handlung hat der Vater nicht begangen. Sein Sohn hätte ihm seine Waffe auch mit den Worten "Hier, hast Du liegenlassen" in die Hand geben können. Auch Autovermieter, die ein späteres Geisterfahrer-Unfallauto bereitstellen, sind nicht für die Absichten ihrer Kunden verantwortlich. Eine ordentliche Aufhebung des Skandalurteils steht noch aus. Waffen können nicht töten, das tun immer Menschen.