05.10.2005 · Die meisten Amerikaner sind Befürworter der Todesstrafe - aber die Zahl der Hinrichtungen sinkt.
Von Katja Gelinsky, JarrattDer elektrische Stuhl sieht aus wie ein Museumsstück. Wuchtig steht er da, mit hoher Rückenlehne und breiten Armlehnen aus massivem Eichenholz. Die Lederriemen zum Festschnallen des Todeskandidaten sind grob und dick, wie von Pferdegeschirr, und die Lederpolsterungen am Fußteil sind über die Jahre dunkel und speckig geworden. Wahrscheinlich wurde der elektrische Stuhl 1908 in Richmond, der Hauptstadt des amerikanischen Südstaates Virginia, gefertigt. Genau weiß das niemand mehr im „Greensville Correctional Center“ in Jarratt, dem größten Gefängnis Virginias, in dem der elektrische Stuhl heute steht.
Die letzte Hinrichtung darauf wurde 2003 vollzogen. Der Verurteilte hatte sich für den elektrischen Stuhl anstatt für die Giftspritze entschieden, in der Hoffnung, daß die Gerichte die Prozedur als grausame Strafe verurteilen und ihn damit vor dem Tode bewahren würden.
Angehörige des Opfers dürfen zusehen
Die Rechnung ist nicht aufgegangen. „Diesen Raum hat noch kein Verurteilter lebend verlassen“, sagt Clyde Alderman von der Gefängnisleitung. Er zieht die Jalousie vor dem breiten Fenster zurück, durch das zwölf Zuschauer - Journalisten, sechs Freiwillige aus Virginia, ein Anwalt und ein Geistlicher - verfolgen können, wie der Todeskandidat stirbt. Auch Angehörige ermordeter Opfer dürfen den Hinrichtungen in Virginia seit 1994 zuschauen. Dabei bleiben sie hinter einer verdunkelten Scheibe verborgen, die sie vor den Blicken des sterbenden Verbrechers schützt.
In Virginia sind 94 Todesurteile vollstreckt worden, seit der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten 1976 die Todesstrafe wieder zugelassen hat. Der konservative Südstaat belegt damit den zweiten Platz unter den 38 Einzelstaaten, in deren Gesetzbüchern die Todesstrafe steht. Angeführt wird die Liste mit großem Abstand von Texas mit mehr als 340 vollstreckten Todesurteilen, rund 38 Prozent aller Hinrichtungen in den Vereinigten Staaten. Die meisten Todeskandidaten sterben durch eine Giftinjektion, die als die „humanste“ Form der Hinrichtung gilt. Allerdings verweisen Gegner der Todesstrafe auf Studien, nach denen der Giftcocktail die Gefahr eines grausamen Todeskampfes birgt. Ihren Antrag, derartige Hinrichtungen zu verbieten, hat das höchste Gericht jedoch abgelehnt.
„Erst am letzten Tag sehen sie der Realität ins Auge“
Auch Alderman vermag nichts Grausames in der Hinrichtungsprozedur zu erkennen. Er ist sich sicher, daß die Verurteilten, die auf der schmalen Pritsche, die mit einem Bettlaken bedeckt ist, die tödliche Giftmischung bekommen, einen schmerzlosen Tod sterben. Der Justizvollzugsbeamte hat schon viele Hinrichtungen in dem grau gestrichenen Raum mit dem spiegelnden Linoleumboden miterlebt. „Wenn die Todeskandidaten fünf Tage vor dem Hinrichtungstermin bei uns ankommen, sind sie meist zuversichtlich, daß ihre Anwälte sie retten werden“, sagt er. „Erst am letzten Tag sehen sie der Realität ins Auge.“
In dem Todestrakt ist es kühl und still. Durch die dicken weißen Gitterstäbe sieht man eine schmale Pritsche, eine Toilette und einen schmalen Tisch mit einer Bibel darauf und einem Schemel davor. Der letzte Todeskandidat, der hier seiner Hinrichtung entgegensah, war Robin Lovitt, ein 41 Jahre alter Schwarzer, der 1998 wegen Raubmordes in einer Spielhalle verurteilt worden war. Er befindet sich mittlerweile wieder in dem rund 60 Kilometer entfernten Gefängnis, in dem die gegenwärtig 23 Todeskandidaten Virginias untergebracht sind, bevor sie schließlich in den Todestrakt nach Jarratt gebracht werden.
Der Aufschub war nur von kurzer Dauer
Lovitt hatte noch viereinhalb Stunden zu leben, als der Supreme Court seine Hinrichtung Mitte Juli verhinderte. In einem Eilantrag hatten die Anwälte des Todeskandidaten dargelegt, daß Lovitts Verfassungsrechte durch absichtliche Vernichtung von DNA-Material verletzt worden seien. Doch der Aufschub, den die Verteidigung erreichte, war nur von kurzer Dauer. Am Montag entschied der Supreme Court ohne Angaben von Gründen, daß er den Fall Lovitt nicht näher prüfen werde. Damit ist Lovitts Schicksal besiegelt, es sei denn, der Gouverneur von Virginia, Mark Warner, begnadigt den Todeskandidaten.
Alarmiert durch Fälle, in denen die Todesstrafe zu Unrecht verhängt wurde, die im übrigen nicht bei jedem Mord, sondern nur bei Vorliegen erschwerender Umstände in Frage kommt, haben mittlerweile zahlreiche amerikanische Einzelstaaten Gesetze zur Aufbewahrung von DNA-Material erlassen. Außerdem hat Präsident George W. Bush ein Gesetzespaket unterzeichnet, das die Gefahr von Justizirrtümern verringern helfen soll.
Nach 17 Jahren freigelassen
Seit 1973 sind nach Angaben des „Death Penalty Information Center“ in Washington 119 mutmaßliche Mörder aus Todeszellen freigekommen, da später entlastendes Beweismaterial gefunden wurde. Einer von ihnen ist Earl Washington. Er wurde 2001 nach mehr als 17 Jahren freigelassen, da die Überprüfung von DNA-Material ergeben hatte, daß er nicht der gesuchte Vergewaltiger und Mörder gewesen sein konnte.
Seine wiedergewonnene Freiheit hat Washington wesentlich dem Pflichtverteidiger Gerald Zerkin zu verdanken, einem kleinen, hageren Mann mit Haarkranz und Oberlippenbart, der zur Zeit an dem prominentesten und schwersten Fall seiner Karriere arbeitet: Zerkin ist Pflichtverteidiger von Zacarias Moussaoui, dem einzigen Angeklagten wegen der Terroranschläge vom 11. September 2001.
Ein Unschuldiger, der hingerichtet wurde?
Voraussichtlich im Januar 2006 wird ein Geschworenengericht in Alexandria im Schatten des von den Flugzeugentführern angegriffenen Pentagons über die Todesstrafe für den gebürtigen Franzosen entscheiden. Das zu verhindern werde nicht einfach, wenn die Staatsanwaltschaft der Jury Videoaufnahmen von dem brennenden World Trade Center vorspiele, bemerkt Zerkin grimmig, zumal Moussaoui sich schuldig bekannt habe. Ein Entlastungsbeweis mittels DNA-Technik komme jedenfalls nicht in Frage. Überhaupt werde die Bedeutung der DNA-Technik überschätzt, sagt Zerkin. „Es ist Blödsinn anzunehmen, daß uns die DNA-Analyse davor bewahren wird, Unschuldige hinzurichten.“
In den meisten Fällen gebe es keine Spuren von Erbmaterial, anhand dessen sich Schuld oder Unschuld eines Verdächtigen feststellen lasse. Daran mangelt es auch im Fall von Larry Griffin, der vor zehn Jahren im Bundesstaat Missouri wegen Mordes hingerichtet wurde. Über den Fall wurde unlängst wieder berichtet, da der Verdacht aufgekeimt ist, Griffin habe die Tat nicht begangen, für die er hingerichtet wurde. Entsprechende Vermutungen hegen Gegner der Todesstrafe zwar in mehreren Fällen, doch in Griffins Fall gehört auch die leitende Staatsanwältin für den Gerichtsbezirk St. Louis zu den Skeptikern. Sie hat kürzlich eine Überprüfung des Falls angeordnet. Sollte sich bestätigen, daß Griffin nicht der gesuchte Mörder war, wäre dies der erste Fall in der modernen amerikanischen Rechtsgeschichte, in dem feststünde, daß ein Unschuldiger hingerichtet worden ist.
Geschworenengerichte sind zurückhaltender
Die Fehleranfälligkeit des Systems ist nach Überzeugung von Richard Dieter vom „Death Penalty Information Center“ entscheidender Grund dafür, daß die Todesstrafe „auf der ganzen Linie auf dem Rückzug ist“. Die Zahl der Hinrichtungen sei von 1999 bis 2004 auf 59 und damit um rund 40 Prozent zurückgegangen, rechnet er vor. Auch seien Geschworenengerichte mittlerweile merklich zurückhaltender beim Verhängen der Todesstrafe.
Im Jahr 2003 seien 144 Todesurteile gesprochen worden, so wenige wie seit 30 Jahren nicht mehr und rund 50 Prozent weniger als noch Ende der neunziger Jahre. Wichtige Erfolge erzielten Gegner der Todesstrafe in den vergangenen Jahren auch vor dem Supreme Court. So haben die Obersten Richter die Todesstrafe für jugendliche Schwerverbrecher und für geistig zurückgebliebene Straftäter für verfassungswidrig erklärt. Für den weiteren Kampf gegen die Todesstrafe komme es nun vor allem darauf an, die Unterstützung der gewählten Volksvertreter in den Einzelstaaten zu gewinnen, sagt Shari Silberstein, die in der Moratoriumsbewegung gegen die Todesstrafe ficht.
Reformen sind erforderlich
Zeichen des Umdenkens sehen Silberstein und ihre Mitstreiter darin, daß es in den vergangenen Jahren in einer Handvoll Einzelstaaten - letztlich gescheiterte - Gesetzesinitiativen zur Abschaffung der Todesstrafe gegeben hat. Als Erfolg verbuchen sie außerdem, daß drei Einzelstaaten - Illinois, New York und Kansas - die Todesstrafe ausgesetzt haben. In New York und Kansas, wo die Todesstrafe erst Mitte der neunziger Jahre wieder eingeführt worden war, wurde dieser Schritt allerdings von den Obersten Gerichten dort erzwungen.
Aus eigenem Antrieb haben Gesetzgeber und Regierungen in den Einzelstaaten vor allem Initiativen ergriffen, die auf die Prüfung und Beseitigung von Mißständen in Todesstrafeverfahren zielen. Denn auch zahlreiche Befürworter der Todesstrafe erkennen an, daß Berichte über unschuldig zum Tode Verurteilte, über unfähige, unwillige und überlastete Verteidiger, über Willkür in Todesstrafeverfahren und über die auffällig hohe Zahl schwarzer Todeskandidaten Reformen erforderlich machten.
Lebenslage Freiheitsstrafe als Alternative
Verbesserungen gebe es mittlerweile vor allem bei der Verteidigung von Todeskandidaten, sagt Gerald Zerkin. Mehrere Staaten, darunter auch Texas, haben Gesetze erlassen, die sicherstellen sollen, daß kompetente Anwälte zügig ernannt werden und über hinreichende Mittel zur Verteidigung potentieller Todeskandidaten verfügen. Zudem hat der republikanische Gouverneur von Texas, Rick Perry, ein Gesetz unterzeichnet, nach dem Schwerverbrecher zu lebenslanger Freiheitsstrafe ohne die Möglichkeit frühzeitiger Entlassung verurteilt werden können. Wenn es diese Möglichkeit gibt, sinkt nach Meinungsumfragen die Zustimmung zur Todesstrafe, die sonst bei mehr als 65 Prozent liegt, auf 50 Prozent.
Daß die Abschaffung der Todesstrafe nur noch eine Frage von „fünf bis zwanzig Jahren“ sei, wie David Elliot von der „Nationalen Koalition zur Abschaffung der Todesstrafe“ behauptet, wird allerdings selbst von zahlreichen seiner Mitstreiter bezweifelt. Denn weder Schlagzeilen über Justizirrtümer noch moralische Einwände von Organisationen wie der amerikanischen Bischofskonferenz haben die Mehrheit der Amerikaner davon überzeugen können, daß die Todesstrafe aus den Gesetzbüchern zu streichen sei. Walter Berns vom konservativen „American Enterprise Institute“ nennt dafür vor allem religiöse Gründe. Nicht zufällig seien die gottesfürchtigsten Einzelstaaten auch jene mit den meisten Hinrichtungen. In Europa dagegen sei „mit Gott auch die Fähigkeit zu heftigen Gefühlsregungen gestorben“, behauptet der leidenschaftliche Verfechter der Todesstrafe. Für Berns ist die Todesstrafe nicht blinde Rache, sondern Ausdruck gerechten Zorns über das Leid der Opfer.
Ökonometriker berechnen verhinderte Morde
Berns' Argumentation, daß die Todesstrafe nicht nur gerechtfertigt, sondern moralisch geboten sei, hat nach Darstellung des Washingtoner Rechtshistorikers Robert Cottrol von der George Washington University entscheidend dazu beigetragen, daß zahlreiche Einzelstaaten zur Todesstrafe zurückkehrten, nachdem der Supreme Court sie 1972 für verfassungswidrig erklärt hatte. Unterstützung haben Befürworter der Todesstrafe zudem von Ökonometrikern wie Hashem Dezhbakhsh von der Ohio State University erhalten. Er hat errechnet, daß jede Hinrichtung im Durchschnitt 18 Morde verhindere. Gegner der Todesstrafe verweisen indes darauf, daß der Süden Amerikas die höchste Mordrate habe, obwohl dort 85 Prozent aller Hinrichtungen stattfänden.
Unabhängig davon, ob die Todesstrafe abschreckende Wirkung hat, ist sie nach Überzeugung von Phyllis und Stanley Rosenbluth jedenfalls aus Solidarität mit den Verbrechensopfern geboten. „Manche Verbrechen sind so schlimm, daß nur die Todesstrafe angemessen ist“, sagt Stanley Rosenbluth, dessen Sohn und Schwiegertochter 1993 ermordet wurden. Seine Frau, eine zarte alte Dame in weißer Spitzenbluse, fügt hinzu: „Menschen, die morden, sind rettungslos böse.“ Die Rosenbluths aus Arlington in Virginia haben zugeschaut, als einer der beiden Mörder ihres Sohnes 1999 im „Greensville Correctional Center“ die tödliche Giftspritze bekam. „Nicht um jemanden sterben zu sehen, sondern aus Respekt für unsere Kinder.“