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Abschlussbericht Fall Kevin „Er könnte noch leben, wenn man gehandelt hätte“

20.04.2007 ·  Der Untersuchungsausschuss zum Fall Kevin hat seinen Abschlussbericht vorgestellt. Ergebnis: Der Tod des zwei Jahre alten Jungen, dessen Leiche in einem Kühlschrank entdeckt worden war, hätte verhindert werden können. Die Staatsanwaltschaft hat gegen Kevins Ziehvater Mordanklage erhoben.

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Der grausame Tod des kleinen Kevin aus Bremen hätte verhindert werden können. Zu diesem Ergebnis kommt der Untersuchungsausschuss in der Hansestadt, der am Freitag seinen Abschlussbericht vorstellte. Eine Vielzahl individueller Fehler und falsche Strukturen in den zuständigen Behörden seien für das tragische Schicksal des kleinen Kevin mitverantwortlich. „Kevin könnte noch leben, wenn man gehandelt hätte“, sagte der Vorsitzende des Gremiums, Helmut Pflugradt (CDU). „Den Ausschussmitgliedern ist bewusst gewesen, dass das Kind unvorstellbare Qualen erlitten hat. Kevin hatte 25 Knochenbrüche an 19 verschiedenen Stellen.“

Der zwei Jahre alte Kevin, der unter Vormundschaft des Jugendamtes stand, war am 10. Oktober vergangenen Jahres tot im Kühlschrank seines drogensüchtigen Ziehvaters entdeckt worden. Gegen den Mann ist Anklage wegen Mordes erhoben worden. Er sitzt zur Zeit in einer geschlossen psychiatrischen Abteilung eines Bremer Klinikums.

Schwerwiegende Fehler unterlaufen

Dem so genannten Casemanager, dem für Kevin zuständigen Sozialarbeiter, seien schwerwiegende Fehler unterlaufen, sagte Pflugradt. Er habe während der gesamten Zeit notwendige Maßnahmen nicht ergriffen oder umgesetzt, die dem Wohle des Kindes gedient hätten. „Dem Casemanager sind bei der Fallbearbeitung gravierende Fehler unterlaufen. Insbesondere die mangelhafte Risikoeinschätzung sowie die nicht vorhandene Fallsteuerung und Kontrolle dürften maßgeblich dazu beigetragen haben, dass Kevin nicht vor der Gewaltanwendung durch seinen Ziehvater geschützt wurde“, heißt es in dem einstimmig angenommenen Abschlussbericht. Zu viele Menschen aus dem Umfeld von Kevin hätten sich auf seine Einschätzungen verlassen. Gegen den Sozialarbeiter und gegen den Amtsvormund laufen strafrechtliche Ermittlungsverfahren wegen Vernachlässigung der Fürsorgepflicht.

Ebenso gab es nach Auffassung der Ausschussmitglieder schwere strukturelle Mängel im zuständigen Amt für Soziale Dienste der Hansestadt. So sei zum Beispiel die Aktenführung vielfach mangelhaft gewesen. Vorgesetzte des zuständigen Sozialarbeiters hätten die Akten nicht gelesen. Der Grünen-Abgeordnete Klaus Möhle sprach von einem „kompletten Staats- und Regierungsversagen“. „Fehlende Finanzen waren nicht ausschlaggebend für den Tod Kevins. Es hat zahlreiche Angebote gegeben, die vom Ziehvater nicht angenommen wurden. Es ist Geld bereitgestellt worden“, sagte Pflugradt.

Massive Vorwürfe gegen Bremer Sozialbehörde

Die Tragödie hatte bundesweit Entsetzen ausgelöst. Nach Bekanntwerden von Kevins Tod waren bereits früh massive Vorwürfe gegen die Bremer Sozialbehörde laut geworden. Unterschiedliche Stellen in der Behörde waren über das Schicksal des kleinen Jungen informiert gewesen. Am Tag nach dem schrecklichen Leichenfund war die damalige Sozialsenatorin Karin Röpke (SPD) zurückgetreten.

Schon wenige Wochen später lagen eine Vielzahl erschreckender Fakten auf dem Tisch. Kevin wurde misshandelt. Auch litt das Kind einer HIV-infizierten, drogensüchtigen Mutter an Mangelerscheinungen.

Quelle: FAZ.NET mit Material von dpa
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