Der Mann, der mit seinem Irrflug zwischen Frankfurter Wolkenkratzern die Menschen in Angst und Schrecken versetzt hatte, ist nach einem medizinischen Gutachten schuldunfähig. Die Ärzte der Klinik für forensische Psychiatrie im nordhessischen Haina diagnostizierten bei dem 31 Jahre alten Psychologiestudenten eine seelische Erkrankung.
Der Sprecher der Staatsanwaltschaft Darmstadt, Ger Neuber, bestätigte am Donnerstag einen entsprechenden Bericht der Tageszeitung „Darmstädter Echo“. Damit werde es wahrscheinlich nicht zu einem Strafprozeß kommen.
Der Student hatte am 5. Januar auf einem Flugplatz einen Motorsegler gemietet. Kurz vor dem Start zwang er den Piloten mit einer Schreckschußpistole, das Flugzeug zu verlassen. Dann flog er Richtung Frankfurt und zog dort etwa zwei Stunden seine Kreise über den Hochhäusern. Dabei drohte er, sein Flugzeug in das Hochhaus der Europäischen Zentralbank stürzen zu lassen.
Landgericht Darmstadt muß entscheiden
Als Motiv gab er an, er wolle die Erinnerung an die amerikanische Astronautin Judith Resnik wach halten, die im Januar 1986 bei der Explosion der Raumfähre „Challenger“ umgekommen war. Einem Fluglotsen gelang es schließlich, den Piloten zur Landung auf dem Frankfurter Flughafen zu überreden. Ein Frankfurter Haftrichter wies ihn in die psychiatrische Klinik Haina ein.
Nach Angaben der Gutachter leidet der Irrflieger unter einer Psychose. Mit dieser Diagnose werde sich das Landgericht Darmstadt befassen, sagte Neuber. Dabei wird entschieden, ob der Student tatsächlich schuldunfähig ist und ob er in stationärer Behandlung bleiben muß.