Home
http://www.faz.net/-gum-pwag
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Komapatientin Die Richter entschieden immer für Michael Schiavo

01.04.2005 ·  In Amerika dauert der Streit über Verhalten und Motive des Ehemannes der verstorbenen Komapatientin an.

Von Katja Gelinsky
Artikel Bilder (1) Lesermeinungen (0)

Jahrelang haben die Eltern von Terri Schiavo vor Gericht dafür gekämpft, daß ihre hirngeschädigte Tochter weiter ernährt und versorgt wird. Es war vergebens. Egal welchen juristischen Weg ihre Anwälte auch einschlugen, am Ende entschieden die Richter stets für Michael Schiavo, der behauptete, seine Frau habe unter den gegebenen Umständen lieber sterben wollen. Daß die Eltern, abgesehen von einigen Etappensiegen, die dann wieder durch spätere Gerichtsentscheidungen zunichte gemacht wurden, keinen Erfolg vor Gericht hatten, ist amerikanischen Lebensschützern vor allem deshalb unbegreiflich, weil Michael Schiavo seit Jahren mit einer anderen Frau zusammenlebt, mit der er zwei Kinder hat. Die Kritiker pflichten dem Gouverneur von Florida, Jeb Bush, bei, der kritisierte, daß Michael Schiavo sich offenkundig in einem "ernsthaften Interessenkonflikt" befinde und deshalb nicht geeignet sei, über Terri Schiavos Schicksal zu entscheiden.

Nach dem Gesetz von Florida kann die Vormundschaft für einen Patienten unter anderem wegen Pflichtverletzungen, Machtmißbrauch, wegen bestimmter Straftaten sowie wegen der "Entwicklung eines Interessenkonflikts zwischen dem Schützling und dem Vormund" beendet werden. Aber für die amerikanischen Gerichte spielte die Frage, ob Michael Schiavo noch im Interesse seiner Frau handelte, als er den Abbruch der künstlichen Ernährung betrieb, in der Endphase des Familiendramas offenbar nur eine geringe Rolle. Eine ausführliche Auseinandersetzung mit den zahlreichen Einwänden, die die Eltern während des Rechtsstreits gegen die Vormundschaft ihres Schwiegersohns vorgetragen haben, sucht man in den jüngeren Entscheidungen vergebens.

Fall durch Floridas Gerichte sorgfältig geprüft?

Die Bundesgerichte, an die sich die Eltern Schindler wandten, nachdem der Kongreß in Washington ihnen den Weg dorthin mittels eines umstrittenen Gesetzes geebnet hatte, haben sich im wesentlichen auf die Feststellung beschränkt, daß der Fall Terri Schiavo von den Gerichten Floridas umfassend und sorgfältig geprüft worden sei. Rechtsfehler, die ein Eingreifen erforderlich machten, seien nicht zu erkennen. So verwies Richter James Witthemore vom Bundesbezirksgericht in Tampa darauf, daß die Gerichte Floridas insgesamt drei unabhängige Personen als Repräsentanten zur Wahrung von Terri Schiavos Interessen bestellt hätten. Vorwürfe der Eltern, daß das Recht ihrer Tochter auf angemessene juristische Vertretung verletzt worden sei, seien deshalb nicht stichhaltig.

Allerdings hat die Ernennung der Repräsentanten nicht die Vormundschaft Michael Schiavos beendet. Vielmehr waren die ernannten Personen nur mit ganz bestimmten, von den Gerichten zugewiesenen Aufgaben betraut. Der erste Repräsentant war John Pecarek, ein Anwalt aus Florida, den ein Bezirksgericht bestellte, nachdem die Schindlers 1993 erstmals beantragt hatten, Michael Schiavo die Vormundschaft zu entziehen. In seinem Bericht für das Gericht legte Pecarek dar, daß Michael Schiavo derart hohe Ansprüche an die Pflege seiner Frau stelle, daß er ein "Albtraum" für die Verwaltung des Pflegeheimes sei. Immerhin sei der Patientin aber aufgrund der Forderungen und Klagen ihres Ehemannes bessere Pflege und mehr Aufmerksamkeit zuteil geworden. Der Antrag der Schindlers, ihrem Schwiegersohn die Vormundschaft abzuerkennen, wurde im Jahr nach Pecareks Bericht zurückgewiesen.

Zweifel über die Motive Michael Schiavos

1998 wurde dann Richard Pearse zum Repräsentanten Terri Schiavos ernannt. Dies geschah, nachdem Michael Schiavo erstmals einen Antrag auf Abbruch der künstlichen Ernährung gestellt hatte. Pearse wurde von einem Richter in Florida beauftragt, herauszufinden, ob es im Interesse der Patientin sei, dem Antrag stattzugeben. In seinem Bericht vom Dezember 1998 teilte Pearse die Einschätzung, daß Terri Schiavo sich in einem "permanenten vegetativen Zustand" befinde und ohne Bewußtsein oder Gefühlsregungen sei. Doch wies er zugleich darauf hin, daß Michael Schiavos Behauptung, daß seine Frau lieber habe sterben als dahinvegetieren wollen, zu einem Zeitpunkt komme, zu dem der Ehemann den Entschluß gefaßt habe, mit einer anderen Frau "mit seinem Leben fortzufahren".

Außerdem sei zu berücksichtigen, daß der Ehemann im Todesfall seiner Frau die Entschädigungssumme von mehreren hunderttausend Dollar erben werde, die Terri Schiavo kürzlich in einem Arzthaftungsprozeß zugesprochen worden sei. Unter diesen Umständen sei es besser, den Antrag des Ehemannes auf Einstellung der Nahrungszufuhr abzulehnen, empfahl Pearse. Der Anwalt von Michael Schiavo widersprach dieser Einschätzung und beklagte, daß Pearse parteiisch sei. 1999 wurde der Repräsentant von seinen Aufgaben entbunden. Ein neuer unabhängiger Vertreter Terri Schiavos wurde zunächst nicht bestellt. Entsprechende Klagen der Eltern Schindler darauf blieben auch in der Berufungsinstanz erfolglos.

Irreversibel das Bewußtsein verloren

2003 wurde dann aber doch noch der Mediziner und Jurist Jay Wolfson zum neuen Vertreter Terri Schiavos ernannt. Das Gericht hielt diesen Schritt für geboten, nachdem das Parlament von Florida auf Betreiben von Gouverneur Bush ein Gesetz zur Rettung der Wachkomapatientin verabschiedet hatte. Wolfson sollte innerhalb von 30 Tagen eine medizinische und juristische Bewertung des Falls vornehmen. Er kam zu dem Schluß, daß es eindeutige und überzeugende Beweise dafür gebe, daß Frau Schiavo irreversibel das Bewußtsein verloren habe und daß es ihr Wunsch gewesen sei, in einem derartigen Zustand nicht künstlich am Leben erhalten zu werden. Angesichts der Streitigkeiten zwischen den Eltern und dem Schwiegersohn riet Wolfson jedoch dazu, weitere Tests vorzunehmen. Diese Empfehlung verlor ihre rechtliche Bedeutung, da der Oberste Gerichtshof von Florida das so genannte "Terri-Gesetz" 2004 für verfassungswidrig erklärte und damit Wolfsons Stellungnahme die juristische Grundlage entzog.

Die Eltern hatten parallel zur Einschaltung unabhängiger Vertreter in den Rechtsstreit wiederholt versucht, die Gerichte davon zu überzeugen, daß Michael Schiavo die Vormundschaft entzogen werden müsse, da er nicht im Interesse ihrer Tochter handele. In einem Antrag aus dem Jahr 2002 äußern sie unter anderem den Verdacht, daß der Schwiegersohn Terri mißhandelt habe. Doch Wolfson fand dafür keine Beweise, und Richter Greer hat diese Anschuldigungen wiederholt als "nicht glaubwürdig" zurückgewiesen. Keinen Erfolg hatte vor kurzem auch Gouverneur Bush mit seinem Versuch, den Mißbrauchsverdacht als Hebel gegen Michael Schiavo anzusetzen, um eine Wiederaufnahme der künstlichen Ernährung zu erreichen. Einen Eilantrag des Familienministeriums von Florida, dem Staat die gesetzliche Vertretung Terri Schiavos zu übertragen, lehnte Richter Greer mit der Bemerkung ab, daß das Ministerium offenbar darauf ziele, frühere Gerichtsentscheidungen "zu umgehen", in denen die nun aufgeworfenen Fragen schon ausführlich behandelt worden seien.

Was wollte Terri Schiavo wirklich?

Ob die Gerichte tatsächlich das Verhalten und die Motive Michael Schiavos ausreichend berücksichtigt haben, bleibt umstritten. Nach Überzeugung des Rechtsprofessors und Bioethikers Bill Allen von der Universität Florida haben die Gerichte zu Recht angenommen, daß für die Entscheidung über das Schicksal Terri Schiavos allein maßgeblich sei, was die Patientin selbst damals gewollt habe. Da sie - auch nach Angaben anderer Zeugen - unter den gegebenen Umständen lieber habe sterben wollen, spiele es keine Rolle, welche Zukunftspläne Michael Schiavo habe. Dem Juristen und Bioethiker Wesley Smith vom konservativen "Discovery Institute" in Seattle leuchtet diese Argumentation nicht ein. Er bezweifelt, daß Terri Schiavo ihr Schicksal in die Hände eines Ehemanns habe legen wollen, der eine neue Familie gegründet und sie selbst aufgegeben habe.

Quelle: F.A.Z., 02.04.2005, Nr. 76 / Seite 9
Hier können Sie die Rechte an diesem Artikel erwerben

  Weitersagen Kommentieren Merken Drucken
Weitersagen
Themen zu diesem Artikel