Im Verfahren gegen den mutmaßlichen belgischen Kinderschänder Marc Dutroux könnte es zu einer unerwarteten Wende kommen. Eine Lütticher Anklagekammer setzte sich überraschend über den im Januar zunächst getroffenen Beschluß der Justizbehörden im Ardennenort Neufchâteau hinweg, den Brüsseler Geschäftsmann Michel Nihoul nicht vor Gericht zu stellen. Der Lütticher Richterbeschluß könnte die These erhärten, daß Dutroux kein weitgehender Einzeltäter ist, sondern die Verbrechen im Zusammenhang mit einem verzweigten kriminellen Netz von Menschenhändlern stehen könnten.
Die Lütticher Anklagekammer widersprach mit ihrem Beschluß der Auffassung, daß Nihoul keinerlei Rolle bei der Entführung von insgesamt sechs Mädchen in den Jahren 1995 und 1996 gespielt habe. Vier der sechs Opfer waren in der Umgebung der Dutroux-Wohnung bei Charleroi tot aufgefunden worden. Nihoul hatte zwar zugegeben, Kontakt zu Dutroux und dessen ebenfalls angeklagten Komplizen Michel Lelièvre gehabt zu haben. Lelièvre soll er mit Rauschgift versorgt haben. Nihoul, der sich seiner guten Beziehungen zu Politikern und Geschäftsleuten rühmt, hatte später erklärt, als Verbindungsmann der Polizei tätig gewesen zu sein. Die Anwälte der entführten und ermordeten Mädchen hatten stets auf der These eines Netzes beharrt, die auch Dutroux vertritt.
Verfahren wird sich verzögern
Da Nihoul voraussichtlich Berufung gegen die Lütticher Entscheidung einlegen wird, dürfte sich erst in einigen Monaten entscheiden, ob er wirklich vor ein Schwurgericht gestellt wird. Sein Anwalt äußerte erhebliche Zweifel daran, ob die Entscheidung der Lütticher Anklagekammer auf anderen Tatsachen beruhe als das im Januar ergangene erste Richtervotum. Es zeichnet sich jedoch bereits jetzt ab, daß sich das Hauptverfahren gegen Dutroux und die Mitangeklagten vor einem Gericht im nahe der luxemburgischen Grenze gelegenen Arlon um mehrere Monate verzögern und damit erst im kommenden Jahr beginnen wird. Zu den Angeklagten zählt auch Dutroux' Ehefrau Michèle Martin.