23.04.2010 · Abermals ist ein Antrag Roman Polanskis auf eine Verurteilung in Abwesenheit von einem amerikanischen Berufungsgericht abgelehnt worden. Damit steht einer Auslieferung des Regisseurs, der in der Schweiz unter Arrest steht, nichts mehr im Wege.
Für Starregisseur Roman Polanski rückt eine Abschiebung in die Vereinigten Staaten näher. Ein amerikanisches Berufungsgericht urteilte am Donnerstag, dass der 76 Jahre alte Oscar-Preisträger in seinem mittlerweile mehr als drei Jahrzehnte laufenden Vergewaltigungsverfahren nicht in Abwesenheit verurteilt werden kann. Polanski steht in der Schweiz unter Hausarrest, wo er auf Betreiben Washingtons verhaftet wurde.
Das kalifornische Gericht wies einen Antrag des Verteidigerteams Polanskis zurück, den Regisseur in Abwesenheit zu verurteilen. Polanski wollte auf diese Weise einer Abschiebung entgehen. Bereits Ende Januar waren die Anwälte Polanskis mit einem Antrag auf Verurteilung in Abwesenheit gescheitert. Ein Gericht in Los Angeles wies den Antrag ab, Polanski ging in Berufung.
Polanski wird vorgeworfen, 1977 eine Dreizehnjährige sexuell missbraucht zu haben. Er habe das Mädchen in der Villa von Hollywoodstar Jack Nicholson mit Alkohol und Drogen gefügig gemacht und sie dann vergewaltigt. Polanski bekannte sich schuldig. Nach 42 Tage Haft entzog er sich 1978 jedoch der Fortsetzung des Verfahrens, floh ins Ausland und kehrte seither nicht mehr in die Vereinigten Staaten zurück.
Auch Antrag des Opfers abgelehnt
Das Berufungsgericht wies am Donnerstag auch einen Antrag von Polanskis Opfer, Samantha Geimer, auf Einstellung des Verfahrens gegen den Regisseur zurück. Geimer bemüht sich seit längerer Zeit erfolglos um eine Beendigung des Verfahrens. Seine Mandantin sehe sich längst als Justizopfer, da ihr Fall gegen ihren Willen weiter verfolgt werde, argumentierte ihr Anwalt Lawrence Silver in einem Schreiben an das Gericht: „Gerechtigkeit ist nicht aus diesem Stoff gemacht.“ Erst sei sie von Polanski zum Opfer gemacht worden, nun widerfahre ihr dasselbe durch das Justizsystem. Das Gericht antwortete darauf: Geimer sei nicht berechtigt, das Ergebnis eines Strafverfahrens zu diktieren.
Der in Polen geborene Regisseur, der für den Film „Der Pianist“ (2002) mit dem Oscar ausgezeichnet wurde, war am 26. September 2009 auf Veranlassung der amerikanischen Justiz bei der Einreise in die Schweiz verhaftet worden. Anfang Dezember wurde er gegen eine Kaution aus der Auslieferungshaft entlassen. Polanski muss eine Fußfessel tragen und steht in seinem Haus in Gstaad unter Arrest
Eine gute Nachricht
Michael Scheffler (Striesner)
- 23.04.2010, 14:27 Uhr
Shame on them!
Peter Shaw (Bob_Andrews)
- 23.04.2010, 16:35 Uhr
Kein Verbrecherparadies mehr
Gerhard Dünnhaupt (dunnhaupt)
- 24.04.2010, 17:44 Uhr
Der Gerechtigkeit muß genüge getan werden...
Harry LeRoy (Cimon)
- 26.04.2010, 04:55 Uhr