Home
http://www.faz.net/-gum-14fp9
Mehr Angebote
| Abo|Hilfe
Sonntag, 19. Februar 2012
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Kein Einspruch Polanski darf das Gefängnis verlassen

26.11.2009 ·  Der Regisseur Roman Polanski wird aus dem Gefängnis entlassen und kann womöglich Weihnachten in seinem Schweizer Chalet unter Hausarrest feiern. Das Schweizer Justizministerium hat keinen Einspruch gegen seine Freilassung auf Kaution eingelegt.

Artikel Bilder (4) Lesermeinungen (0)

Starregisseur Roman Polanski kann mit Auflagen aus der Schweizer Auslieferungshaft freikommen: Das Bundesamt für Justiz in Bern wird eine entsprechende Entscheidung des Bundesstrafgerichts in Bellinzona vom Mittwoch nicht anfechten. Das bestätigte das Bundesamt am Donnerstag. Der Sechsundsiebzigjährige werde entlassen, sobald die vom Bundesstrafgericht verlangten Maßnahmen umgesetzt seien. Dazu gehört die Zahlung einer Kaution von umgerechnet fast drei Millionen Euro sowie ein elektronisch überwachter Hausarrest. Ein Sprecher des Ministeriums erklärte, er rechne mit einer Freilassung am (morgigen) Freitag.

Polanski wird von den USA wegen eines 32 Jahre zurückliegenden Sexualdeliktes gesucht und war im September in Zürich verhaftet worden. Die Freilassung selber dürfte sich noch einige Zeit hinziehen. Die Kaution soll vermutlich durch die Verpfändung seiner Wohnung in Paris aufgebracht werden, das brauche Zeit, hieß es. Bis zu einer möglichen Auslieferung an Amerika, gegen die sich Polanski gerichtlich wehrt, könnte er seinen Hausarrest in seinem Chalet im Schweizer Prominentenort Gstaad verbringen.

Schwägerin bedankt sich bei Sarkozy

Die Schwägerin Polanskis bedankte sich beim französischen Präsidenten Nicolas Sarkozy für dessen Unterstützung. „Ich würde nicht behaupten, dass Roman dank seiner Hilfe befreit wurde, aber er war super“, sagte Mathilde Seigner der Zeitung „Le Parisien“ (Donnerstag). Sarkozy habe Polanski sehr unterstützt. „Er war sehr effizient“, fügte sie hinzu.

Polanskis Frau Emmanuelle sei sehr erleichtert, dass ihr Mann voraussichtlich bald das Gefängnis verlassen könne. „Die letzte Zeit war furchtbar für sie“, sagte Seigner. Auch die beiden Kinder des Paares hätten gelitten. Die Familie hoffe nun darauf, Weihnachten in dem Schweizer Chalet zu feiern. Sobald Polanski aus der Haft entlassen werde, wolle sie mit ihm mit Champagner anstoßen. „Es ist eine völlig irrwitzige Geschichte“, sagte sie über die Festnahme des Regisseurs mehr als 30 Jahre nach der Vergewaltigung einer Minderjährigen.

Die Entscheidung über die Auslieferung Polanskis an die Vereinigten Staaten steht noch aus und dürfte sich nach Informationen aus Bern auch noch einige Wochen hinziehen. Ist sie getroffen, gibt es wiederum Einspruchsmöglichkeiten. Polanski hatte 1977 in den Staaten ein 13 Jahre altes Mädchen vergewaltigt. Gestützt auf ein amerikanisches Ersuchen wurde er am 26. September 2009 bei der Anreise zum Filmfestival in Zürich verhaftet. Seither sitzt er in Auslieferungshaft. Vor rund einem Monat traf auch das offizielle Auslieferungsersuchen aus Washington ein. Danach drohen Polanski in Amerika zwei Jahre Gefängnis und nicht wie ursprünglich angenommen 50 Jahre.

Elektronischer Hausarrest

Der elektronische Hausarrest ist in den Vereinigten Staaten und einigen europäischen Staaten fester Bestandteil des Strafvollzugs. Elektronische Fesseln werden in Amerika seit den 80er Jahren vor allem Ersttätern angelegt, um ihnen noch eine Chance zu geben und die Haft zu ersparen. So soll es auch bei Roman Polanski sein, der alle Ausweispapiere abgeben und unter Hausarrest in seinem Schweizer Chalet gestellt werden soll. Dazu könnte ihm eine elektronische Fessel angelegt werden.

Die elektronische Fessel ist ein mit einem Sender ausgestattetes Fuß- oder Armband aus Plastik. Der Sender ist über das Telefon- oder Mobilfunknetz mit der überwachenden Behörde verbunden, so dass der Betroffene rund um die Uhr kontrolliert werden kann. Er kann die Manschette nur abnehmen, indem er sie zerstört. Gewicht und Trageeigenschaften ähneln einer Armbanduhr.

Der Minisender ist auch in Großbritannien, Frankreich, den Niederlanden, Schweden und der Schweiz fester Bestandteil des Vollzugssystems. Aus Österreich sind Modellversuch bekannt. Ende Juli verabschiedete der baden-württembergische Landtag ein Gesetz, das einen Pilotversuch über vier Jahre vorsieht. Erstmals in Deutschland hatte Hessen im Mai 2000 ein System zur elektronischen Überwachung von Straftätern in Betrieb genommen. (dpa)

Weitersagen Kommentieren Merken Drucken
Weitersagen
Themen zu diesem Artikel