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Kassel Geldstrafe statt Haft für Schulverweigerer

25.11.2009 ·  Ein Ehepaar aus Nordhessen, das seine Kinder aus religiösen Gründen nicht zur Schule schickt, muss mit einer Geldstrafe rechnen. Die beiden Christen haben ihre Berufe aufgegeben, um ihre sieben Kinder zu Hause unterrichten zu können.

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Ein Ehepaar aus Nordhessen, das seine Kinder aus religiösen Gründen nicht zur Schule schickt, muss eine Geldstrafe in Höhe von 120 Euro zahlen. Das Kasseler Landgericht verurteilte den 48 Jahre alten Mann und seine fünf Jahre jüngere Frau am Mittwoch zu 60 Tagessätzen von einem Euro. Damit blieb das Gericht in seiner Revisionsentscheidung weit unter einem Urteil vom Juni vergangenen Jahres. Da war das Paar noch zu drei Monaten Haft verurteilt worden - ohne Bewährung. Vermutlich werden sie ihre Kinder aber trotzdem weiter zu Hause unterrichten. Der Vater hatte zuvor gesagt: „Wir halten an Glauben und Gewissen fest. Wir haben keine Wahl.“

Die beiden Christen haben ihre Berufe aufgegeben, um ihre sieben Kinder zu Hause unterrichten zu können. „Kinder brauchen ein festes Wertegerüst, um die Zukunft bewältigen zu können. Und solch ein Gerüst können ihnen die staatlichen Schulen nicht geben, ja sie zerstören es zum Teil sogar“, sagte der Vater. Die Eltern waren vor diesem Revisionsprozess mehrfach verurteilt worden, hatten ihre Kinder aber weiter nicht zur Schule geschickt.

Der Staatsanwalt hatte eingeräumt, dass die Eltern ihre Kinder gut erzogen hätten. „Sie haben viel gelernt. Aber das spielt keine Rolle, weil ihr Heim nun mal keine Ersatzschule ist und die Schulpflicht auch für sie gilt.“ Der Verteidiger sah hingegen gar keine Schulpflicht, weil zumindest zwei Kinder nie eingeschult worden seien: „Das ist wie mit der Wehrpflicht: Mit dem 18. Geburtstag ist sie zwar da, sie gilt aber erst mit der Einberufung.“

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