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Karlsruhe BGH bestätigt Urteil im „Mordfall ohne Leiche“

 ·  Der Bundesgerichtshof hat das Urteil gegen einen Mann aus der Eifel bestätigt, der wegen Mordes an seinem Nachbarn verurteilt worden war - obwohl die Leiche des Opfers nie gefunden wurde.

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Das Urteil des Landgerichts Trier im sogenannten „Mordfall ohne Leiche“ ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte nun die Verurteilung eines Mannes aus der Eifel wegen Mordes an seinem Nachbarn. Das Landgericht hatte im Februar 2011 gegen den damals 55 Jahre Mann eine lebenslange Haftstrafe verhängt. Die Verteidigung hatte Freispruch beantragt. Der BGH verwarf in seinem am Freitag veröffentlichten Urteil die Revision des Angeklagten als „unbegründet“.

Der Mann aus der Verbandsgemeinde Prüm hatte laut Urteil den 69 Jahre alten Rentner Walter K. aus niedrigen Beweggründen getötet. K. hatte im Anwesen des Verurteilten lebenslanges Wohnrecht. Immer wieder war es zwischen den beiden zu Übergriffen gekommen. Schon 1988 hatte der Verurteilte auf Walter K. geschossen und war zu drei Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt worden. Später versuchte er, seinen verhassten Nachbarn per Mordauftrag loszuwerden.Als sich 2007 die Streitigkeiten erneut zuspitzten, hat er sich nach Auffassung des Gericht endgültig des Rentners entledigt.

Die Leiche wurde trotz umfangreicher Ermittlungen und Suchaktionen nie gefunden. Das Urteil des Landgerichts basiert vor allem auf rund 40 Zeugenaussagen. Die Trierer Richter kamen zu der Überzeugung, dass der Mord in der Nacht vom 4. zum 5. September oder am Morgen des 5. September 2007 geschah.

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