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Mittwoch, 08. Februar 2012
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Kachelmann vorerst frei Nur noch wahrscheinlich der Täter

30.07.2010 ·  Nach vier Monaten in Untersuchungshaft wird Jörg Kachelmann wieder auf freien Fuß gesetzt. Ein Freispruch ist das aber noch nicht. Das Oberlandesgericht in Karlsruhe hat den Haftbefehl aufgehoben, weil „aktuell“ kein dringender Tatverdacht besteht.

Von Friedrich Schmidt
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Ein „hinreichender“ ist noch kein „dringender“ Tatverdacht - auf diesen rechtlichen Unterschied hat das Oberlandesgericht Karlsruhe am Donnerstag hingewiesen, als es anordnete, den Meteorologen Jörg Kachelmann aus der Haft zu entlassen. Es geht bei diesem Unterschied um die Frage, ob jemand, dem eine Tat zur Last gelegt wird, „wahrscheinlich“ oder mit „großer Wahrscheinlichkeit“ auch der Täter ist. Der 52 Jahre alte Schweizer, der am frühen Donnerstagnachmittag die Justizvollzugsanstalt Mannheim verließ und zum Abschied einen Beamten umarmte, ist für das Landgericht Mannheim weiterhin wahrscheinlich ein Vergewaltiger - der Entscheidung des Oberlandesgerichts zufolge aber nicht mehr mit großer Wahrscheinlichkeit.

Am 9. Juli hatte das Landgericht Mannheim die Anklage gegen Kachelmann, der es mit launigen Wetteransagen im Fernsehen („Blumenkohlwolken“) zu Berühmtheit im deutschsprachigen Raum brachte, zur Hauptverhandlung zugelassen, die am 6. September beginnen sollte. Bei dieser Entscheidung genügt es laut Strafprozessordnung, dass der Angeschuldigte der ihm vorgeworfenen Tat „hinreichend verdächtig erscheint“, eine spätere Verurteilung also wahrscheinlich ist.

Kachelmann soll seine frühere Freundin in der Nacht vom 8. auf den 9. Februar in deren Schwetzinger Wohnung vergewaltigt und mit einem Messer am Hals verletzt haben. Am 20. März wurde Kachelmann nach der Rückkehr von den Olympischen Winterspielen im kanadischen Vancouver, wo er als Wettermoderator im Fernsehen tätig war, auf dem Frankfurter Flughafen festgenommen und in Mannheim inhaftiert. Stets hat er die Vorwürfe vehement bestritten. Auf den Mitte Mai erhobenen Anklagevorwurf - Vergewaltigung in einem besonders schweren Fall und gefährliche Körperverletzung - stehen mindestens fünf Jahre Haft.

„Absichtliche Falschbelastung wahrscheinlich“

Doch eine Woche vor der Zulassung der Anklage wies das Landgericht Mannheim einen Antrag von Kachelmanns Verteidiger Reinhard Birkenstock zurück, den Haftbefehl aufzuheben. Bei dieser Frage hat das Gericht laut Strafprozessordnung unter anderem zu entscheiden, ob der Betreffende der Tat „dringend verdächtig“ ist. Dabei muss der Beschuldigte mit großer Wahrscheinlichkeit der Täter sein. Diese höhere Anforderung ist wichtig, weil die Untersuchungshaft die schwerwiegendste Möglichkeit ist, die Freiheit eines Menschen zu beschränken, ohne dass er zuvor verurteilt wurde.

Die Verteidigung - unterstützt durch eine Veröffentlichung in der Zeitschrift „Spiegel“ - behauptete, dass die Sachverständige Luise Greuel in ihrem aussagepsychologischen Gutachten zu dem Ergebnis gekommen sei, dass an der Schilderung des Tathergangs durch das mutmaßliche Opfer große Zweifel bestünden. Eine „absichtliche Falschbelastung“ durch die Mittdreißigerin sei „wahrscheinlich“. Sie habe im Verfahren schon mehrfach „Lügen offenbart“. Das Landgericht entschied jedoch anders. Die Glaubwürdigkeit des mutmaßlichen Opfers werde durch die „in ihrer Gesamtheit zu betrachtenden“ Ausführungen in dem aussagepsychologischen Gutachten gestützt. Kachelmann sei weiterhin „dringend“ tatverdächtig. Noch am selben Tag erhob Kachelmann über seinen Verteidiger Haftbeschwerde.

Diese hatte nun beim Oberlandesgericht Karlsruhe Erfolg. „Jedenfalls im derzeitigen Stadium des Verfahrens“, so befindet der 3. Strafsenat, bestehe „kein dringender Tatverdacht mehr“. Es stehe „Aussage gegen Aussage“, und bei dem mutmaßlichen Opfer könnten „Bestrafungs- und Falschbelastungsmotive nicht ausgeschlossen werden“.

Kachelmanns Version: eine gewöhnliche Trennung

Das mutmaßliche Opfer hatte entdeckt, dass Kachelmann neben ihr eine andere Gefährtin hatte. Es ist inzwischen über weitere Frauen berichtet worden, die Kachelmann, so die Zeitschrift „Stern“ am Donnerstag, „pragmatischerweise alle ,Lausemädchen‘ nannte“. Kachelmanns Version über die Geschehnisse in der fraglichen Nacht ist die einer gewöhnlichen Trennung. Das mutmaßliche Opfer sagte dagegen mehrfach aus, der Meteorologe habe sie vergewaltigt.

Anders als das Landgericht Mannheim stellen die Karlsruher Richter fest, Kachelmanns frühere Freundin habe „bei der Anzeigeerstattung und im weiteren Verlauf des Ermittlungsverfahrens“ zu Teilen der Vorgeschichte und „des für die Beurteilung des Kerngeschehens (dem Vergewaltigungsvorwurf) bedeutsamen Randgeschehens zunächst unzutreffende Angaben gemacht“. Welche Aussagen des mutmaßlichen Opfers zu welchem „Randgeschehen“ der Senat damit meinte, blieb am Donnerstag unklar, da die Gerichtssprecher für Nachfragen nach Auskunft der Geschäftsstelle nicht zur Verfügung standen.

„Aktuell“ kein dringender Tatverdacht mehr

Der „Spiegel“ hatte unter anderem berichtet, die junge Frau habe sich eine anonyme Notiz („Er schläft mit ihr!“) selbst geschrieben. Sie aber habe ausgesagt, die Notiz am 8. Februar mitsamt Flugtickets, die auf Kachelmann und ihre Rivalin ausgestellt waren, in ihrem Briefkasten vorgefunden zu haben. So erst sei sie ihm auf die Schliche gekommen, habe Kachelmanns frühere Freundin ausgesagt. Tatsächlich jedoch, so wurde berichtet, habe sie die Rivalin schon wochenlang über die Internetkontaktbörse Facebook ausspioniert. Dass die Notiz eine Fälschung sei, habe das mutmaßliche Opfer mittlerweile aber zugegeben.

Weiter führten die Karlsruher Richter aus, hinsichtlich der Verletzungen der jungen Frau - zu denen es laut Anklage kam, als Kachelmann ihr ein Messer „gegen den Hals gedrückt“ habe - könne „derzeit aufgrund der bisher durchgeführten Untersuchungen und Begutachtungen neben einer Fremdbeibringung auch eine Selbstbeibringung nicht ausgeschlossen werden“. Damit bestehe „aktuell“ kein dringender Tatverdacht gegen Kachelmann mehr, er sei freizulassen.

Anwalt: einem „Justizskandal Grenzen gesetzt“

Das Oberlandesgericht setzte den Haftbefehl nicht außer Vollzug, was auch möglich gewesen wäre; es hob ihn auf. Deshalb mochten manche in der Entscheidung am Donnerstag ein Signal für einen Freispruch Kachelmanns im kommenden Prozess erkennen - auch wenn sich die 5. Große Strafkammer des Landgerichts Mannheim seine Überzeugung über Unschuld oder Schuld Kachelmanns im Laufe der Hauptverhandlung selbst bilden muss. Darauf wies am Donnerstag auch das Landgericht in einer Mitteilung hin: Die Karlsruher Entscheidung sei „ohne Einfluss auf die von Gesetzes wegen unanfechtbare und damit bestandskräftige Entscheidung des Landgerichts Mannheim über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die damit verbundene Durchführung einer Hauptverhandlung“.

Ob diese wie geplant am 6. September beginnen könne, sei „aufgrund der veränderten Sachlage derzeit nicht abzusehen“. Möglich ist nun auch ein späterer Beginn - nicht zuletzt, weil schnell verhandelt werden muss, wenn ein Angeklagter in Untersuchungshaft sitzt. Nach der Freilassung Kachelmanns gelten nicht mehr so strenge zeitliche Vorgaben. Langwierig dürfte das Verfahren in jedem Fall werden - nach dem Bericht des „Stern“ liegen bei der Mannheimer Justiz mittlerweile schon 14 Gutachten zu dem Fall vor.

Doch am Donnerstag konnte sich Kachelmanns Anwalt erst einmal freuen. Der Beschluss des Oberlandesgerichts habe einem „Justizskandal Grenzen gesetzt“, äußerte er. Die Unschuldsvermutung sei „wieder auferstanden und die Rechtsstaatlichkeit zurückgekehrt“. Zum Fernsehsender ARD kehre Kachelmann zunächst noch nicht zurück, sagte ein Sprecher des Senders. Es werde das schwebende Verfahren abgewartet; durch die Freilassung sei keine neue Ausgangslage entstanden.

Die Aufhebung eines Haftbefehls

Laut Strafprozessordnung ist ein Haftbefehl aufzuheben, „sobald die Voraussetzungen der Untersuchungshaft nicht mehr vorliegen“. Voraussetzungen der Haft sind ein dringender Tatverdacht und ein besonderer Haftgrund - etwa Wiederholungsgefahr, die besondere Schwere der Tat oder - wie im Fall Kachelmann - Fluchtgefahr. Wenn eine dieser Voraussetzungen nicht mehr besteht, beispielsweise der Tatverdacht entkräftet wird, dann muss der Beschuldigte freigelassen werden.

Außerdem ist der Haftbefehl aufzuheben, wenn „die weitere Untersuchungshaft zu der Bedeutung der Sache (...) außer Verhältnis stehen würde“ - etwa, wenn der Beschuldigte schon so lange in Haft ist, dass er auch bei einer Verurteilung nicht mehr viel Strafe zu verbüßen hätte. Grundsätzlich darf ein Tatverdächtiger nur unter besonderen Umständen länger als sechs Monate in Untersuchungshaft gehalten werden. Der Beschuldigte kann jederzeit eine Haftprüfung beantragen. Dann entscheidet das Gericht, ob der Haftbefehl aufzuheben oder außer Vollzug zu setzen ist. Wurde der Haftbefehl wegen Fluchtgefahr erlassen, so muss er ausgesetzt werden, wenn auch mildere Mittel ausreichen - etwa die Leistung einer Kaution.

Nach Auffassung von Rechtswissenschaftlern könnte auch die elektronische Fußfessel in vielen Fällen die Untersuchungshaft überflüssig machen.

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