05.03.2009 · Von 15 Spitzenämtern in der Justiz sind in Bremen acht mit Frauen besetzt. Die einzigartige Quote hat gute Gründe, wie ein Gespräch zeigt, das Anna von Münchhausen anlässlich des Frauentags mit den Juristinnen geführt hat.
Von 15 Spitzenämtern in der Justiz sind in Bremen acht mit Frauen besetzt. Die einzigartige Quote hat gute Gründe. Das zeigt ein Gespräch, das Anna von Münchhausen anlässlich des Frauentags mit den Juristinnen führt.
Warum sind Juristinnen in Führungspositionen immer noch die Ausnahme?
Paulat: In der Sozialgerichtsbarkeit waren schon immer viele Frauen tätig. Aber in Führungsämtern dünnt es aus. Oft streben die Frauen selbst nicht in die Positionen. Aber gerade den Richterberuf kann man gut mit der Familie vereinbaren.
Woran fehlt es denn?
Paulat: Es braucht Mut und Zutrauen. Man muss Opfer bringen - das müssen Männer schließlich auch. Ich bin verstört darüber, dass die Angebote nicht angenommen werden. Mein Plädoyer: sich frühzeitig zeigen und positionieren.
Meyer: Verwaltungsgerichte waren jahrzehntelang männerdominiert. Als ich am VG Oldenburg anfing, war ich die erste Frau dort. Im Kreis der Chefpräsidenten gibt es außer mir jetzt eine weitere Frau, nämlich in Mecklenburg-Vorpommern.
Graalmann-Scheerer: Nach wie vor machen Frauen die besseren Staatsexamen. Das korrespondiert aber überhaupt nicht mit Staatsanwältinnen in Führungspositionen. Schon auf der Abteilungsleiterebene sackt der Frauenanteil ab. Und als Leitende Oberstaatsanwälte finden Sie kaum noch Frauen. Es sind solche, die sich früh für den Beruf entschieden und häufig keine Kinder haben.
Liegt es nur an den Frauen selbst?
Meyer: Es muss auch der politische Wille da sein. Als es eine Justizministerin in Niedersachsen gab, wurden Frauen ermutigt. Das verflachte, als sich die politischen Verhältnisse änderten.
Paulat: Für junge Richterinnen wird sich die Situation verbessern. Junge Männer lassen sich anders einbinden in die Familie. Wenn wir Bewerber haben, die aus großen Anwaltskanzleien kommen, stellen sie fest, dass sie dort zwar gut verdienen, aber kein Privatleben mehr haben.
Kallmann: Ja, bei den Männern bewegt sich etwas. Referendare können sich heute eine Elternzeit vorstellen.
Was sind denn die formalen Voraussetzungen für die Karriere?
Meyer: Voraussetzung für die Beförderung ist das Dritte Staatsexamen, darunter versteht man die Erprobung an einem Obergericht. Wer dabei eine Familie mit Kindern haben will, muss organisieren können: Von Osnabrück nach Lüneburg kann man nicht jeden Tag pendeln.
Wolff: Als ich Direktorin wurde, waren meine Kinder acht und elf. Ich wurde vorher mehrfach gefragt, ob ich mich mal zum Bundesgerichtshof abordnen lassen möchte. Ich hätte das gern gemacht - aber wo sollte ich die Kinder lassen? Dass in der Justiz viele Frauen eingestellt wurden, führt dazu, dass vermehrt Richterinnen, die im Mutterschutz sind, vertreten werden müssen. Das kann auch mal zu Beschwerden führen.
Kallmann: In meinen Arbeitsgemeinschaften mit Referendarinnen und Referendaren kommt immer wieder das Thema Karriere in der Justiz auf. Frauen schrecken häufig zurück: Karriere - nein! Selbst bei den jungen herrscht noch ein herkömmliches Rollenverständnis: Mein Partner wird es schon richten.
Goldmann: Ich möchte noch mal den Finger in die Wunde legen: Woran orientieren sich Beförderungsentscheidungen? Sie werden von zusätzlichem Engagement abhängig gemacht. Das ist für Frauen mit Familie schwierig. In Bremen müssen wir bei den Erprobungen keinen Ortswechsel vornehmen - ein großer Vorteil. Aber es wird eben auch gern gesehen, dass man Zusatzaufgaben übernimmt - die Leitung von Arbeitsgemeinschaften oder zusätzliche Prüfungstätigkeiten. Wenn dann die Familie sowieso schon stöhnt, weil die Mutter selten da ist . . .
Hoppe: Bei mir als Leiterin einer Justizvollzugsanstalt ist das wie in einem Unternehmen der Wirtschaft: 40 Stunden plus X muss ich vor Ort sein. Eine JVA mit 750 Haftplätzen und 370 Mitarbeitern in Teilzeit zu führen, das wird auch in Zukunft schwierig sein.
Graalmann-Scheerer: Wir Staatsanwältinnen sind in puncto Arbeitszeit längst nicht so frei wie Richterinnen und Richter. Man weiß nicht, welche festen Sitzungstage man hat. Hinzu kommen Tage mit 24-Stunden-Präsenz und Notdienste.
War Jura als Studienfach für Sie alle die erste Option?
Paulat: Ich wollte erst Ärztin werden. Mein Vater hatte immer schon im Kopf, dass ich Richterin werden sollte.
Goldmann: Wenn ich den Rat meines Vaters befolgt hätte, wäre ich heute Chefsekretärin. Meine beiden Großmütter haben mich ermutigt, zu studieren und als Frau unabhängig zu bleiben.
Hoppe: Jura hat mich gereizt, weil ich den naiven Anspruch hatte, damit vielleicht die Welt ein wenig zu verbessern.
Holst: Die Berufsberatung meinte, ich solle Lehrerin werden. Das wollte ich auf keinen Fall.
Jahrzehntelang hieß es, Frauen könnten aufgrund ihrer emotionalen Veranlagung keine guten Juristen sein. Haben Sie Diskriminierung erlebt?
Goldmann: Ich hatte ein Einstellungsgespräch bei einem OLG-Präsidenten, der sich sehr freute, dass eine Frau Richterin wird, weil die ja in Familiensachen besonders gut tätig werden könne. Das nahm ich mit freundlichem Lächeln zur Kenntnis.
Graalmann-Scheerer: Frauen wurden nicht ernst genommen, als ich anfing. Da kamen Sprüche von Kollegen, die wir heute als chauvinistisch bezeichnen würden. Als ich 1984 im Bereich „Organisierte Kriminalität“ arbeiten wollte, hieß es: Das ist nichts für Frauen.
Kallmann: Alle Männer, die in Bremen das Zweite Staatsexamen bestanden hatten, hatten längst einen Job, egal welche Note. Wir drei Frauen, die wesentlich bessere Noten hatten, nicht. Das war 1976/77. Als ich als Richterin eingestellt werden sollte, wurde ich gefragt, ob ich schwanger sei und wie ich mir die Zukunft vorstelle.
Graalmann-Scheerer: Gleich nach meiner Erprobung 1984 sollte ich für zwei Jahre zum Generalbundesanwalt abgeordnet werden. Aber die Auskunft lautete: Die kann noch so qualifiziert sein, das geht nicht. In Terroristenprozessen müssen die Staatsanwälte in Kasernen leben, und da gibt es keine Damentoiletten. Da blieb ich eben hier.
Paulat: Das Einzige, was mir in dieser Hinsicht passiert ist, war während der Referendarausbildung in Aurich, die ich zusammen mit meinem Mann machte. Der Ausbilder meinte, er müsse meinem Mann die bessere Note geben, weil er ja der Ernährer der Familie werde. Ansonsten wurde ich von Männern gefördert.
Meyer: Wenn ich ein Schreiben ohne meinen Vornamen unterzeichne, bekomme ich häufig eine Antwort als „Sehr geehrter Herr Meyer“, obwohl im Briefkopf „Präsidentin“ steht.
Pflegen Sie einen anderen Führungsstil als männliche Kollegen?
Hoppe: Vielleicht ist es eine weibliche Eigenschaft, dass wir anders mit Personal umgehen. Mein Grundsatz lautet: Mein Personal ist mein größtes Kapital. Ich versuche, meine Mitarbeiter für meine Ideen zu gewinnen und sie zu beteiligen.
Meyer: Häufig begegnet mir die Einstellung: Es ist gut fürs Klima, Kolleginnen zu haben - die sind umsichtig, besorgen Blumen, wenn jemand Geburtstag hat, sorgen für Kekse bei der Beratung und haben ein anderes Feeling für die tägliche Arbeit. Aber wehe, sie kommen den Männern in die Quere und wollen befördert werden. Dann sollen sie sich auf die Familie besinnen.
Sehen Sie sich als Vorbild?
Wolff: Von neun Richtern an meinem Amtsgericht sind vier Kolleginnen. Ich ermutige sie, Familie und Beruf zu vereinbaren. Es ist wertvoll für den Richterberuf, Kinder zu haben, weil man noch in einem anderen Bereich im Leben steht.
Holst: Ich habe noch einen Lehrauftrag an der Universität. Das Interesse der Studentinnen an meinem Werdegang ist groß. Dass ich Kinder von 21 und 17 Jahren habe, zeigt: Man kann es schaffen.
Goldmann: Die Vereinbarkeit von Karriere und Familie ist ein wichtiges Kriterium, um guten Nachwuchs zu gewinnen. Es wird aber schwieriger - wegen Finanznöten und Personalknappheit.
Meyer: Junge Kolleginnen sagen häufig: Ich habe mich bei der Einstellung durchgesetzt, ich werde mich auch künftig durchsetzen. Man muss ihnen deutlich machen, dass sie noch auf erhebliche Widerstände stoßen werden.
Haben sich Ihre Erwartungen an die juristische Laufbahn erfüllt?
Paulat: Seit 1989 bin ich Gerichtspräsidentin, erst in Oldenburg, dann in Hannover, seit 2002 beim gemeinsamen Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen. Das Gerichtsmanagement ist oft anstrengend, aber ich bin nach wie vor begeistert von diesem Beruf.
Meyer: Ich habe schnell gemerkt, dass Jura mein Ding ist. Besonders gefällt mir im Verwaltungsgericht die Arbeit im Spruchkörper - dass wir im Gremium zu entscheiden haben und uns mit zwei Kollegen auseinandersetzen müssen.
Holst: Ich war nach dem Zweiten Staatsexamen drei Jahre lang in der Bundesanstalt für Arbeit tätig. Dann wurde in Bremen zur Besetzung einer Richterstelle jemand gesucht, der „etwas wegschaffen konnte“, wie es hieß. Ich sagte zu und habe es nie bereut. An dem Direktorenposten reizt mich die Kombination zwischen richterlicher Tätigkeit und Führungsaufgabe: Das ist genau das Richtige für mich.
Kallmann: Zuerst war ich Anwältin und international tätig. Aber wie soll das mit der Familie zu vereinbaren sein? Dann zeichnete sich der Weg zum Landesarbeitsgericht ab - nach zwei Jahren wurde ich Vizepräsidentin und blieb es 20 Jahre lang. Was mich an der Arbeitsgerichtsbarkeit gereizt hat: dass man sofort Vorsitzende ist und dass sie erhebliche Handlungsspielräume für Richter bietet. Ich bin auch Lehrbeauftragte an der Uni, habe Prüfungen abgenommen und auch wissenschaftlich gearbeitet - das wollte ich immer: viele verschiedene Betätigungsfelder.
Hoppe: Nachdem ich mich für den Vollzugsdienst entschieden hatte, habe ich eine Art Management-Training erhalten, mit Modulen wie Personalentwicklung, Öffentlichkeitsarbeit et cetera. Ein guter Jurist ist schließlich noch lange keine gute Führungskraft. Ich bin eine leidenschaftliche Anstaltsleiterin. Ich arbeite in einem Bereich, wo nicht nur die Klientel am Rand der Gesellschaft steht, sondern die Mitarbeiter allesamt. Es ist ein Schlag ins Gesicht, wenn man sich rechtfertigen muss, warum man im Gefängnis arbeitet. Ein Großteil der Leute macht gute Arbeit.
Wolff: Das juristische Studium fand ich trocken. Aber das Referendariat hat mich begeistert. Das sage ich auch den Referendaren in der Ausbildung: Jetzt kommt eine tolle Zeit auf Sie zu, weil Sie in die Praxis eintauchen. Ich bin nach wie vor Richterin aus Leidenschaft, es ist für mich nie gleichförmig, sondern immer noch sehr vielseitig. Ich würde es jedem wieder empfehlen. Noch bin ich in Teilzeit beschäftigt, de facto ist es Vollzeit.
Graalmann-Scheerer: Ich habe bis zum vierten Semester meines Jura-Studiums gehadert. Der Abschluss lief dann doch ganz gut, ich bewarb mich um eine Stelle als Richterin. Am Tag nach der mündlichen Prüfung wurde ich angerufen: Hier ist eine Stelle in der Staatsanwaltschaft zu besetzen, hast du nicht Lust? Ich fand es ganz interessant, kam nach anderthalb Jahren in die Erprobung zur Generalstaatsanwaltschaft. Da haben die Kollegen schon schräg geguckt: So eine Sechsundzwanzigjährige, die erprobt wird? Das war sehr unüblich. Zurück in der Staatsanwaltschaft, habe ich Betäubungsmittel-Strafsachen, organisierte Kriminalität und Jugendschutz-Sachen gemacht. Im Januar 2002 habe ich die Generalstaatsanwaltschaft übernommen.
Sind Frauen-Netzwerke wichtig für Sie?
Meyer: In Führungspositionen braucht man Fingerspitzengefühl. Da rufe ich gern eine Kollegin an und frage: Wie haben Sie das gemacht?
Paulat: Ich finde die Konfrontation „Hier Männer - da Frauen“ nicht gut. Es ist wichtig, sich mit jemandem in ähnlicher Funktion auszutauschen. Ich sage es, weil es mir auf der Zunge liegt: Männer sind oft unendlich eitel und auf sich bezogen, kämpfen auch mit Ellbogen und anderen Mitteln. Vereinzelt machen das Frauen vielleicht auch, aber typisch ist das nicht. Dafür bin ich dankbar.
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Anja Müller (anna08)
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