23.06.2009 · Der Bundesgerichtshof hat die Benotung von Lehrern durch Schüler im Internetforum „spickmich.de“ erlaubt. Das Recht der Schüler auf Meinungsaustausch und freie Kommunikation überwiegt das Recht der klagenden Lehrerin auf informationelle Selbstbestimmung, so die Richter.
Von Hendrik WieduwiltDer Bundesgerichtshof hat sich am Dienstag zum ersten Mal mit Bewertungsportalen im Internet beschäftigt. Die konkrete Klage einer Lehrerin, die auf dem Portal Spickmich.de die Schulnote 4,3 im Fach Deutsch erhalten hatte, wiesen die höchsten Zivilrichter ab; sie sprachen insoweit allerdings von einem „Einzelfall“.
Auf Spickmich.de können Schüler ihre Lehrer anonym benoten. Aus den einzelnen Angaben zu Kriterien wie „cool und witzig“ und „motiviert“ errechnet die Seite Durchschnittswerte. Eine Lehrerin aus Nordrhein-Westfalen fühlte sich dadurch in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt. Das höchste deutsche Zivilgericht entschied nun, dass die Persönlichkeitsrechte nicht verletzt würden, solange keine Daten aus der Privat-oder Intimsphäre oder unsachliche Schmähkritik veröffentlicht werde (VI ZR 196/08). Erfolglos wehrte sich die Lehrerin auch gegen die Veröffentlichung von vermeintlichen Aussprüchen der Lehrer. Eine solche Seite ist auf Spickmich.de eingerichtet, noch wurden allerdings keine Zitate eingestellt. Die Seite erlaubt zwar nicht, nach einem bestimmten Lehrer zu suchen. Über den Namen der Schule kann man aber das dortige „Lehrerzimmer“ anzeigen lassen. Name und Funktion der Lehrerin können so über den offiziellen Webauftritt der Schule von jedermann abgerufen werden. Dass auch anonyme Werturteile durch die Meinungsfreiheit geschützt sind, hatte der Bundesgerichtshof schon früher einmal geurteilt.
Ein Ärzte-Tüv ist im Gespräch
Vergleichbare Portale gibt es im Internet inzwischen für diverse Produkte und Dienstleistungen. Auch Handwerker, Ärzte und Professoren hat die Bewertungsfreude der Internetnutzer bereits erreicht. So stand auch das Portal Meinprof.de schon mehrfach juristisch unter Beschuss - bislang konnte es sich behaupten. Die AOK sorgte inzwischen mit einem eigenen Vorstoß für Aufsehen. Die Krankenkasse plant eine eigene Seite für die Online-Bewertung von Ärzten. Demnach sollen die Mitglieder ihre Ärzte online benoten - Kritiker fürchten, ein solcher „Ärzte-TÜV“ könnte wie ein Pranger wirken. Der Datenschutzbeauftragte des Bundes Peter Schaar hingegen mahnte indessen lediglich Schutzmaßnahmen gegen böswillige Manipulationen an.
Grundsätzlich richtig, aber
Sven Janßen (sunny2k1)
- 23.06.2009, 18:39 Uhr
Richter anonym beurteilen - durch Prozessunterlegene, Minderjährige, Täter!!??
Gabriele Wurzel (G.Wurzel)
- 23.06.2009, 18:51 Uhr
Die Antwort kann nur heissen: ...
Stephan Jansen (StephanJan)
- 23.06.2009, 19:41 Uhr
Mehr Beurteilungsmöglichkeiten an den Schulen
Christian Bartke (DerBartke)
- 23.06.2009, 20:11 Uhr
Urteil des BGH
Michael Jäger (Krull63)
- 23.06.2009, 20:12 Uhr