11.02.2009 · Im Prozess um das tödliche Wetttrinken eines 16-Jährigen in Berlin hat der angeklagte Ex-Wirt die moralische Verantwortung übernommen. Er habe allerdings „nie und nimmer“ mit dem Tod des Jungen gerechnet.
Von Mechthild Küpper, BerlinDas „riesige öffentliche Interesse“ sei unverkennbar, sagte der Vorsitzende Richter der 22. Großen Strafkammer des Berliner Landgerichts am Montag, noch bevor der erste Zeuge gehört wurde. Doch müsse er das Publikum darauf hinweisen, dass ein Strafprozess individuelle Schuld zu klären habe. Es gehe nicht darum, gesellschaftliche Probleme zu lösen. Ein Prozess könne Eltern nicht dazu bewegen, ihre Kinder daran zu hindern, sich besinnungslos zu betrinken, und er könne Jugendlichen auch nicht den Geschmack am Vollrausch nehmen.
Der heute 28 Jahre alte Gastwirt Aytac G. ist des dutzendfachen Verstoßes gegen das Jugendschutzgesetz und der Körperverletzung mit Todesfolge angeklagt. Zudem soll er nach dem Tod von Lukas W. falsche Aussagen gemacht haben. Aytac G. wird vorgeworfen, am frühen Morgen des 27. Februar 2007 in seinem Lokal „Eye T“ im Berliner Bezirk Charlottenburg mit dem damals 16 Jahre alten Gymnasiasten Lukas W. um die Wette getrunken zu haben. Dabei soll G. vor allem Wasser getrunken haben, während er Lukas W. 45 Gläser Tequila einschenkte. Selbst der Notarzt konnte W. nicht mehr helfen. Der Jugendliche starb am 29. März 2007 im Krankenhaus, ohne aus dem Koma erwacht zu sein. Aytac G. ließ seine Verteidigerin eine Erklärung vorlesen; gegebenenfalls werde er später auch auf Fragen antworten. G. saß bis zum Februar 2008 sechs Monate lang in Untersuchungshaft, der Haftbefehl gegen ihn wurde inzwischen aufgehoben.
„Bis einer aufgibt oder sich erbricht“
Der Tod von Lukas W. löste eine heftige Debatte über den Alkoholkonsum von Jugendlichen aus. Doch sein Tod konnte Jugendliche bisher nicht dazu bewegen, vom beliebten Komasaufen zu lassen. Zwar fördert die Berliner Gesundheitsverwaltung seither eine Informationskampagne zum Jugendschutzgesetz, die Zahl der amtlich bekanntgewordenen Alkoholvergiftungen von Jugendlichen hat sich indes zwischen 2000 und 2006 verdoppelt. Polizeikontrollen haben ergeben, dass fast ein Fünftel aller Wirte und Kellner das Jugendschutzgesetz missachten.
Aytac G. ließ vortragen, er sei an dem betreffenden Februarmorgen als Partygast in seinem eigenen Lokal gewesen. Er sei „etwas angegangen“ gewesen, nicht mehr „in der Lage, vernünftig zu denken“. Er habe mit seinen Angestellten aufgeräumt, als gegen vier Uhr früh Lukas W. hereingekommen sei, um mit ihm um die Wette zu trinken, „bis einer aufgibt oder sich erbricht“. Nach vier bis fünf Gläsern Tequila habe er sich nur noch Wasser servieren lassen, was etwa acht- bis zehnmal so geschehen sei. Dann habe Lukas W. versehentlich Wasser eingeschenkt bekommen. Von da an hätten zwei Flaschen auf dem Tisch gestanden, aus denen Lukas W. und er sich bedient hätten. In der Hoffnung, der andere werde aufgeben, habe er etliche Gläser schnell geleert. Gegen fünf Uhr morgens sei er heimgegangen, habe jedoch keine Erinnerung daran, wie er aus dem Lokal gekommen sei. „Ich bedaure und bereue, dieses Wetttrinken veranstaltet zu haben“, ließ G. wissen. Er sei „verantwortlich für den Tod von Lukas“, er sehe ein, dass er „gänzlich verantwortungslos“ und „falsch ohne Wenn und Aber“ gehandelt habe.
„Nie und nimmer“ habe er mit dem Tod gerechnet
Die Texte seiner Anwälte möge man ihm nicht als „Rohheit“ auslegen, teilte G. weiter mit. Ihre „juristische Expertise“ habe sie zu der Ansicht geführt, sein Verhalten sei nicht strafbar. Er habe sein Lokal verloren, dessen Wert er auf 70.000 Euro schätze, er besitze keine berufliche Perspektive mehr. „Nie und nimmer“ habe er damit gerechnet, dass jemand so viel Alkohol zu sich nehmen könne. Lukas’ Tod habe er nicht gewollt. Lukas habe viel Alkohol trinken können, er habe sich damit sogar gebrüstet. Er habe gewusst, dass Lukas unter 18 war, doch habe dieser „aktiv am Berliner Nachtleben“ teilgenommen. Um Gewinn sei es ihm bei der Wette nicht gegangen, er habe den Tequila nicht berechnet.
Der Wirt ist der letzte Angeklagte, der sich wegen des Trinkgelage vor Gericht verantworten muss. Zwei seiner jugendlichen Aushilfskellner waren wegen Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung – der eine hatte serviert, der andere eine Strichliste geführt – verurteilt worden. Sie mussten zehn Monate lang an einem sozialen Trainingskurs teilnehmen, ihre Revision verwarf der Bundesgerichtshof. Das Verfahren gegen eine junge Aushilfskellnerin, die an dem Abend Tequila serviert hatte, wurde wegen geringer Schuld eingestellt. Lukas W. soll am Morgen seines Todes innerhalb von einer Stunde mindestens 45 Gläser Tequila getrunken haben, Stunden später stellte man in der Klinik einen Blutalkoholwert von 4,4 Promille bei ihm fest.
Am ersten Prozesstag wurden Feuerwehrmänner und der Notarzt als Zeugen gehört, die um kurz nach sieben Uhr früh in das Lokal „Eye T“ gerufen worden waren. Lukas W. habe leblos in einer Ecke gesessen, sein Gesicht sei blau angelaufen gewesen. Auf seinen Bauch war mit Kugelschreiber geschrieben worden, die Rettungskräfte konnten den Schriftzug jedoch nicht genau entziffern. Einer glaubte, in Rot sei „Verlierer“ zu lesen gewesen, ein anderer sprach von einer blauen Schrift.
Wer kümmert sich um das Jugendschutzgesetz oder die Gaststättenverordnung
Ulrich Mauer (UMAU)
- 12.02.2009, 07:30 Uhr
an einem Dienstag um 04:00 Uhr morgens
Sascha Schulz (sculz13)
- 12.02.2009, 13:48 Uhr
Selbstverantwortung und Verantwortung der Eltern
Christoph Gruber (christophgruber)
- 12.02.2009, 14:29 Uhr
Mord mit Eventualvorsatz an dem Jugendlichen:
Karl-Heinz Andresen (khaproperty)
- 13.02.2009, 20:49 Uhr