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Internet Nach BGH-Urteil: Hoffnung für Tausende Dialer-Opfer

08.03.2004 ·  Netzbetreiber sind enttäuscht, Verbraucherschützer frohlocken: Nach dem jüngsten Urteil sollen Dialer-Opfer strittige Posten auf ihren Telefonrechnungen vorerst nicht begleichen.

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Tausende Dialer-Opfer können nach dem BGH-Urteil vom Freitag laut Verbraucherschützern Hoffnung schöpfen, nicht auf den überhöhten Verbindungskosten sitzen zu bleiben. „Die neue Rechtslage ist vielen Kunden noch nicht bewußt“, sagte Evelyn Keßler von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg am Montag. Keßler rät Opfern überteuerter Internetverbindungen durch heimlich auf Computern installierte Dialer, nur den unstrittigen Posten auf der Telefonrechnung zu überweisen und gegebenenfalls eine Rückbuchung vorzunehmen.

Wichtig sei auch, den Netzbetreiber über die Gründe schriftlich zu informieren, warum der strittige Posten nicht bezahlt wird. Zwar sind mittlerweile Gesetze in Kraft, nach denen Dialer-Nummern eindeutig gekennzeichnet werden müssen. Außerdem müssen 190- oder 0900- Dienste Kunden zu Verbindungsbeginn genau über die entstehenden Kosten informieren. „Das Urteil ist dennoch übertragbar auf bundesweit tausende Fälle“, sagte Keßler.

Wer mitverdient, trägt die Verantwortung

Daß jetzt der Netzbetreiber das finanzielle Risiko trage, wenn ein Internetnutzer unbeabsichtigt überteuerte Verbindungen von Anbietern kostenpflichtiger Inhalte nutze, „gibt der Problematik eine neue Richtung“, sagte Helga Zander-Hayat von der Verbraucherschutzzentrale Nordrhein-Westfalen. Der Bundesgerichtshof habe klar gemacht, daß „wer an solchen Dienstleistungen mitverdient, auch die Verantwortung für die Kosten mitträgt“. In dem am Freitag veröffentlichten Urteil war ein Netzbetreiber mit seinem Ansinnen gescheitert, die durch einen versteckten Dialer aufgelaufenen Verbindungskosten von 9000 Euro bei einer Berliner Kundin einzutreiben.

Als „sehr enttäuschend für die gesamte Branche“ bezeichnete der Netzbetreiber Berlikomm, der vor dem Bundesgerichtshof unterlegen war, das Urteil. „Man prangert einseitig nur den Netzbetreiber an, nicht aber den Anbieter des Dienstes“, sagte Berlikomm-Sprecherin Bianca Ridwelski. Das Unternehmen habe mittlerweile technische Maßnahmen ergriffen, daß über Dialer hergestellte Verbindungen nach einer Stunde oder 100 Euro Verbindungskosten automatisch getrennt werden. Die Deutsche Telekom, die als Netzbetreiber agiert, aber auch kostenpflichtige Nummern vermietet, sieht dagegen laut einem Sprecher keinen Anlaß, mit neuer Technik gegen Dialer vorzugehen. Fälle wie der des Berliner Klägers seien nach den neuen Gesetzen „aus rechtlicher Sicht ohnehin nicht mehr möglich“.

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