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Internet Die teuren Würmer des Sven J.

05.07.2005 ·  Gleich zu Beginn des Prozesses gegen den mutmaßlichen Entwickler des Internetwurms „Sasser“ hat der 19jährige Angeklagte aus Waffensen vor dem Landgericht Verden ein Geständnis abgelegt: „Ich habe Angst, daß mein Leben im Eimer ist“.

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Der jetzt 19 Jahre alte Computerfreak Sven J. - er hatte die Internetwürmer "Sasser" und "Netsky" entwickelt, die im Frühjahr 2004 Tausende Computer auf der ganzen Welt lahmlegten und Schäden von vielen Millionen Dollar anrichteten - hat vor dem Landgericht Verden ein umfassendes Geständnis abgelegt.

„Er hat die Tatvorwürfe in allen Einzelheiten eingeräumt“, sagte Gerichtssprecherin Katharina Krützfeld am ersten Prozeßtag gegen den 19Jährigen an diesem Dienstag. Sven J. aus dem niedersächsischen Waffensen (Rotenburg an der Wümme) ist wegen Datenveränderung, Computersabotage und Störung öffentlicher Betriebe angeklagt. „Sasser“ hatte vor einem Jahr weltweit Millionen Computer lahm gelegt und große Schäden verursacht. Zuschauer sind vom Prozeß ausgeschlossen, weil der Angeklagte zum Tatzeitpunkt noch minderjährig war.

Windows-Nutzer zur Verzweiflung getrieben

„Der Angeklagte sagte zunächst umfassend zu seiner Person aus, berichtete über Lebenslauf und Ausbildung“, sagte die Gerichtssprecherin, die an der Verhandlung teilgenommen hatte. Danach habe er das Geständnis abgelegt.

„Sasser“ und der ähnliche Virus „Netsky“ hatten im Frühjahr 2004 Millionen Windows-Nutzer zu Verzweiflung getrieben. Befallene Rechner starteten sich immer wieder selbst und waren nicht zu benutzen. Automatisch wurde das Virus außerdem als E-Mail-Anhang an andere E-Mail-Adressen weitergeschickt. „Sasser“ nutzte dabei eine Sicherheitslücke der Betriebssysteme Windows 2000 und Windows XP. Für den Prozeß in Verden hat das Gericht die Fälle von 142 befallenen Computeranlagen ausgewählt, an denen ein Schaden von 130.000 Euro entstanden war. Die tatsächlichen Schäden waren weit größer.

Höchtstrafe von fünf Jahren möglich

Die Firmen könnten versuchen, von J. Schadenersatz zu bekommen. Die Höchststrafe für die angeklagten Taten beträgt fünf Jahre Haft. „Der Strafrahmen des Erwachsenenstrafrechts gilt aber nicht, weil der Angeklagte zum Tatzeitpunkt noch nicht volljährig war“, machte die Gerichtssprecherin klar. Sven J. drohe nur dann Haft, wenn das Gericht bei ihm „schädliche Neigungen oder eine besondere Schwere der Schuld“ feststelle. Der Angeklagte betrat das Gericht durch einen Nebeneingang, um sich nicht den Fragen der Reporter stellen zu müssen.

Für den Prozeß sind zunächst drei Verhandlungstage vorgesehen, es sind sechs Zeugen und ein Sachverständiger geladen. Der Angeklagte war Fachmann: Er besuchte eine Berufsfachschule für Informatik und seine Eltern betreiben ein Computergeschäft. Die Staatsanwaltschaft ermittelt noch gegen fünf mutmaßliche Komplizen aus dem schulischen Umfeld von J., will aber das Ergebnis des ersten Prozesses abwarten.

„Angst, daß mein Leben im Eimer ist“

Sven J. war aufgeflogen, nachdem sich der US-Softwaregigant Microsoft, der Windows herstellt, eine Belohnung von 250.000 Euro ausgesetzt hatte. Daraufhin verriet ein Bekannter aus der Informatik-Schule den mutmaßlichen Urheber. Die Polizei ertappte J. bei der Arbeit an seinem Computer. Zwtl: „Ich kann mich doch nur bei allen entschuldigen“

Der „Sasser“-Urheber berichtete kurz nach der Tat im Magazin „Stern“, der Freund habe seine Virus-Idee anfangs gut gefunden. „Er wollte sogar mitmachen“, erklärte Sven J., „aber das war ihm zu schwer.“ J. selbst machte sich vor allem Sorgen um seine finanzielle Zukunft: „Ich habe Angst, daß mein Leben im Eimer ist“, erklärte er. „Wie soll ich denn alles zahlen, wenn viele Klagen kommen? Ich kann mich doch nur bei allen entschuldigen.“

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