17.03.2010 · Seit mehr als zwei Jahren wartet ein Ehepaar darauf, mit seinen Zwillingen, die eine indische Leihmutter zur Welt brachte, nach Deutschland ausreisen zu dürfen. Nun hat sich die zentrale indische Adoptionsbehörde des Falles angenommen.
Im Rechtsstreit um die von einer indischen Leihmutter zur Welt gebrachten Zwillinge eines deutschen Ehepaars zeichnet sich eine Lösung ab. Wie die Nachrichtenagentur PTI am Mittwoch berichtete, forderte das Oberste Gericht in der Hauptstadt Neu Delhi die zentrale Adoptionsbehörde des Landes dazu auf, innerhalb von vier Wochen „alle Möglichkeiten zu prüfen“, um der aus Bayern stammenden Familie zu helfen. Gleichzeitig machten die Richter klar, es sich bei ihrer Entscheidung um eine „einmalige Aktion aus humanitären Gründen“ handele.
Die Zwillinge des deutschen Ehepaars waren im Februar 2008 von einer indischen Leihmutter geboren worden. Die deutschen Behörden verweigerten den Kindern Reisepässe, da Leihmutterschaften nach deutschem Recht verboten sind. Die Behörden in Indien, wo Leihmutterschaft legal ist, stellten ebenfalls keine Reisedokumente aus, da sie die Zwillinge aufgrund der deutschen Eltern als Bundesbürger ansehen. Da die Kinder offiziell keine indischen Staatsbürger sind, war bislang auch eine Adoption ausgeschlossen.