Jörg Immendorff ist ein Maler, der die Klatschseiten der Illustrierten nie gemieden hat. In der Glamourwelt des Boulevards fühlte sich der stets schwarzgekleidete Künstler ebenso heimisch wie im grellbunten Nachtleben seiner Gemälde, auf denen er sich oft selbst porträtierte. Als der wegen Rauschgiftbesitzes angeklagte Immendorff am Mittwoch zur Urteilsverkündung im Sitzungssaal K 1 des Düsseldorfer Landgerichts seinen Platz einnahm, war von der Farbpalette seines Lebens nur noch das düstere Schwarz der Kleidung geblieben.
Der an der unheilbaren Krankheit ALS (Amyotrophe Lateralsklerose) erkrankte Maler, dem zu Beginn des Prozesses von einem Gutachter eine nur noch sehr geringe Lebenserwartung bescheinigt wurde, saß mit bleichem Gesicht und fast ohne Regungen auf der Anklagebank. Das härteste Urteil über diesen Mann - das spürten alle Besucher des Verfahrens, für das sich Immendorff trotz seiner körperlichen Gebrechlichkeit entschied - war schon vor dem Prozeßbeginn gefällt worden.
„Krankheitsbewältigung“ und „antidepressive Selbstbehandlung“
Von der Tiefenwirkung seiner Erkrankung, die sowohl Nerven als auch Muskeln angreift, kündeten am letzten von fünf Sitzungstagen noch zwei Zeugen. Ein Neurologe, der mit Immendorff über seinen Kokainkonsum gesprochen hatte, umschrieb den verstärkten Zugriff auf die euphorisierende Droge in den Jahren nach der 1998 gestellten Diagnose als "Krankheitsbewältigung" und "antidepressive Selbstbehandlung". Und eine wasserstoffblonde Prostituierte, die an der zu Immendorffs Festnahme führenden letzten Drogenorgie im "Steigenberger Park-Hotel" am 26. August 2003 teilgenommen hatte und in Tanktop und Cargo-Hose auftrat, erinnerte sich, wie der Maler sie aufgefordert habe, ihm "den rosafarbenen Versace-Aschenbecher" mit den Pulverlinien und den Strohhalm unter die Nase zu halten. Der Konsum des Rauschgifts überstieg die schwindenden Kräfte des Malers, der bei den siebenundzwanzig Feiern in der Hotelsuite offenbar eine rein passive Rolle einnahm - Immendorff selbst sprach von einem "erotischen Theater". Auch vor Gericht gestand ihm der Vorsitzende Richter das Sonderrecht zu, bei der Eröffnung der Sitzung und bei der Urteilsverkündung als einziger Teilnehmer sitzen zu bleiben.
Auch Staatsanwalt Holger Wolzenburg gab in seinem Plädoyer zu, daß Immendorf die neusachlich als "BTM" abgekürzten Betäubungsmittel benutzt habe, "um sich über seine Krankheit hinwegzutäuschen". Dennoch sei das harte Mittel eines Strafverfahrens unumgänglich gewesen, da mit dem Besitz einer "nicht geringen Menge im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes" ein "Verbrechen" vorliege, das nicht per Strafbefehl zu erledigen sei. Da jedoch besonders wegen Immendorffs Erkrankung und seiner vollen Geständigkeit ein "minderschwerer Fall" vorliege, fordere er nur elf Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung - ein Straßmaß knapp unter jener Schwelle von zwölf Monaten, die den Düsseldorfer Kunstprofessor um seinen Beamtenstatus und ihn, seine vierundzwanzigjährige Frau und seine dreijährige Tochter um die Pensionsansprüche gebracht hätte.
„Exzentrischer Lebemann“ mit „zahlreichen Frauengeschichten“
Ausgerechnet Immendorffs Verteidiger Rüdiger Spormann, der die harten Mühlen der Justiz als ehemaliger Staatsanwalt und Strafrichter aus der Innenansicht kennt, verließ in seinem Plädoyer die nüchterne Welt der Gesetzestexte. Die Vorwürfe des Staatsanwaltes, also der Besitz von Rauschgift und seine "fahrlässige Gebrauchsüberlassung" an die auf den Partys anwesenden Prostituierten, stellte der erfahrene Anwalt gar nicht erst in Frage. Statt dessen hob er eingangs die "ästhetische Dimension" hervor, die jedes Strafverfahren von großem öffentlichen Interesse habe.
Anderseits machte Spormann gerade in den vom dunklen Glanz des Prozesses hervorgerufenen Berichten über Immendorffs Privatleben einen Strafmilderungsgrund aus und hob die harte Belastung hervor, die allein die physische Bewältigung des Gerichtsverfahrens für den Maler dargestellt habe: "Ich habe noch nie einen Prozeß erlebt, in dem ein Angeklagter derart hinfällig war wie mein Mandant." Zum Schluß empfahl Spormann dem Gericht einen Satz des fliegenden Dichters Antoine de Saint-Exupéry, eingeführt als "exzentrischer Lebemann" mit "zahlreichen Frauengeschichten", zur Entscheidungshilfe: "Man sieht nur mit dem Herzen gut."
Gnädiges Zugeständnis
Ob sich Richter Jochen Schuster, der nach seiner an eine Inquisition erinnernden Befragung des Angeklagten beim Prozeßbeginn im Ruf der Gnadenlosigkeit stand, von diesem Spruch aus dem Poesiealbum erweichen ließ, steht dahin - jedenfalls blieb er bei der vom Staatsanwalt geforderten Freiheitsstrafe von elf Monaten auf Bewährung und damit unter der magischen Grenze von einem Jahr. Immendorff habe "mit Champagner, Alkohol, Koks und Sex aus dem vollen gelebt" und "die Droge benutzt, um sein Elend zu vergessen".
Daß Schuster den im Verhältnis zum Mindeststrafmaß von zwölf Monaten milden Spruch, um den bei der ausgedehnten Urteilsfindung "lange und kontrovers" gestritten worden sei, als Urteil "aus humanitären Gründen" beschrieb, klang dann ein wenig nach Herablassung. Der Richter präsentierte das Urteil als gnädiges Zugeständnis und verwies die Entscheidung über Immendorffs Weiterbeschäftigung an der Kunstakademie an die zuständigen Ministerien für Bildung und Kultur - allerdings nicht ohne noch seine persönliche Einschätzung hinterherzuschieben: "Vieles spricht dafür, daß der Angeklagte nicht geeignet ist, junge Menschen zu erziehen."
Als Bewährungsauflage muß der Maler eine Summe von 150 000 Euro an gemeinnützige Einrichtungen überweisen - darunter die Heinz-Sielmann-Stiftung und das Max-Planck-Institut für Biochemie. Sowohl der Staatsanwalt als auch der Verurteilte nahmen das glimpfliche Urteil an. Am Ende gab es aus dem Publikum - ungewohnt vor Gericht - kurzen Applaus. Ein bißchen Theater, eine Restspur von Ästhetik haftete diesem quälenden Prozeß dann doch noch an.