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Im U-Bahn-Schläger-Prozess Zwölf und neun Jahre Haft gefordert

27.06.2008 ·  Für den gewalttätigen Überfall auf einen Rentner in der Münchner U-Bahn hat die Staatsanwaltschaft lange Haftstrafen für beide Angeklagte gefordert. Nach Aussagen von Gutachtern waren die jungen Männer trotz massiven Alkoholkonsums schuldfähig.

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Die Staatsanwaltschaft München hat für die beiden U-Bahn-Schläger lange Haftstrafen wegen versuchten Mordes verlangt. Für den 21 Jahre alten Türken Serkan A. beantragte Staatsanwalt Laurent Lafleur am Freitagnachmittag zwölf Jahre Gefängnis nach Erwachsenenrecht, für den 18 Jahre alten Griechen Spyridon L. forderte er neun Jahre Jugendstrafe. Die beiden hatten kurz vor Weihnachten einen pensionierten Schulleiter mit Tritten und Schlägen lebensgefährlich verletzt, nachdem er sie auf das Rauchverbot in der U-Bahn hingewiesen hatte. Die beiden haben die Tat gestanden und sich bei dem Pensionär entschuldigt.

Die Verteidigung des 21-jährigen Serkan A. verlangte maximal vier Jahre Haft. Trotz der Brutalität der Tat handele es sich lediglich um gefährliche Körperverletzung, sagte Anwalt Florian Wurtinger. Anders als die Anklage komme er zu dem Ergebnis, „dass durchaus Jugendstrafrecht zur Anwendung kommen muss“, sagte er auch unter Berufung auf Sozialarbeiter, Jugendgerichtshilfe und Gutachter. Deshalb verlangte er vier Jahre Jugendhaft. Eine Rückbildung der festgestellten „dissozialen Persönlichkeit“ sei nach deren Aussagen nicht ausgeschlossen. Man müsse versuchen, über das Jugendstrafrecht eine Besserung zu erreichen. Der zweite Verteidiger des Angeklagten, Oliver Schmidt, verlangte - im Gegensatz zu Wurtiger - eine zweieinhalbjährige Haftstrafe.

Gutachter bescheinigen Schuldfähigkeit

Die beiden U-Bahn-Schläger von München waren nach Aussagen von Gutachtern trotz massiven Alkoholkonsums nicht vermindert schuldfähig. Der Jugendpsychiater Franz Joseph Freisleder sagte am Freitag vor der Jugendkammer des Landgerichts München I, aus seiner Sicht seien die Voraussetzungen der Schuldfähigkeit bei beiden Angeklagten zu bejahen.

Der zur Tatzeit 17-jährige Grieche Spyridon L. muss sich zusammen mit dem damals 20 Jahre alten Türken Serkan A. wegen versuchten Mordes verantworten. Die beiden hatten kurz vor Weihnachten einen pensionierten Schulleiter mit Tritten und Schlägen lebensgefährlich verletzt, nachdem er sie auf das Rauchverbot in der U-Bahn hingewiesen hatte. Dem älteren Angeklagten bescheinigte ein Gutachter ein „hohes Aggressionspotenzial“.

Keine Ausfallerscheinungen bei der Tat

Die beiden hätten bei der Tat keinen volltrunkenen Eindruck gemacht, fasste Freisleder die Aussagen diverser Zeugen zusammen. Eine Rechtsmedizinerin hatte für den heute 18-jährigen Spyridon L. zwar eine Blutalkoholkonzentration von maximal 2,86 Promille und für seinen drei Jahre älteren Mitangeklagten Serkan A. maximal 3,19 Promille errechnet. Je nach Umständen könne die Alkoholisierung aber auch deutlich geringer gewesen sein, sagte Freisleder. Auch die Bilder der Überwachungskamera, die den Überfall aufzeichnete, zeigten keine Ausfallerscheinungen, als die beiden auf den Mann einprügelten.

Gutachter beleuchteten erneut den Lebenswandel der Angeklagten. Schon früh prägten bei beiden Alkohol und Drogen den Tagesablauf. Spyridon begann mit 13 Jahren Zigaretten und Haschisch zu rauchen, Serkan war 15, als begann, regelmäßig Alkohol zu trinken. Nach einer nach seinen Aussagen normalen Kindheit in Griechenland zog die Familie im September 2001 nach Deutschland. Immer mehr sei er den Eltern entglitten. Der Vater habe auch unter der eigenen Arbeitslosigkeit gelitten. Mehrfach wurde der Junge zu Ärzten gebracht und psychiatrisch behandelt. Es habe möglicherweise eine psychotische Phase gegeben, sagte Freisleder. Diese könne aber durch den „Drogencocktail“ ausgelöst worden sein, den der Jugendliche einnahm.

Ein „starkes Aggressionspotential“

Bei Serkan A., der zur Tatzeit Heranwachsender war, sah Freisleder eher die Voraussetzungen für eine Anwendung des Erwachsenenstrafrechts gegeben, das für versuchten Mord maximal eine lebenslange Freiheitsstrafe vorsieht. Freisleder wie auch der Gutachter Günter Lauber sahen nur geringe Chancen, dass Serkan A. sein Leben noch ändern werde. Freisleder sprach von „frühen Gewalterfahrungen mit dem Vater“. Gewalt habe das Leben der Familie geprägt.

Auch Lauber attestierte dem 21-Jährigen ein „starkes Aggressionspotenzial“. Die Freundin des jungen Türken, die mit ihm eine achtmonatige Tochter hat, verfolgte im Gerichtssaal die Erklärungen des Gutachters, zwischendurch schüttelte sie ganz leicht den Kopf. Auch die Mutter des 21-Jährigen saß erneut im Gerichtssaal. Regungslos nahm sie an der Verhandlung teil, sie wirkte müde. „Sie war nicht in der Lage, ihm Grenzen zu setzen“, sagte eine Jugendgerichtshelferin./

Quelle: FAZ.NET mit Material von dpa und ap
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