10.01.2012 · Weil er bei seiner Einstellung angab, HIV-positiv zu sein, wurde Sebastian F. gekündigt und bekam Hausverbot. Das Arbeitsgericht Berlin lehnte seine Klage ab, am Freitag wird über die Berufung entschieden.
Von Stefan Locke, BerlinKommt die Rede auf HIV, geht es den meisten Menschen vermutlich wie einst Sebastian F. „Man denkt, dass man gut informiert ist, aber dann weiß man doch wenig“, sagt der 24 Jahre alte Berliner, der diese Erfahrung gleich zweimal machen musste: einmal, als er vor zwei Jahren von seiner Infektion erfuhr, und ein weiteres Mal im vergangenen Jahr, als er wegen seiner Infektion seinen Arbeitsplatz verlor.
Sebastian F., der in Wirklichkeit einen anderen Namen hat, ist ein schlaksiger Typ, der älter aussieht und den man in seinem modischen Mantel, dem schwarzen Schal und der eleganten Brille glatt für einen Junior-Unternehmensberater halten könnte. Vor gut einem Jahr hatte er endlich eine Stelle in einem Berliner Pharmaunternehmen gefunden: Er sollte bei der Produktion die Qualität von Radiopharmaka zur Krebsdiagnostik prüfen. „Es war genau das, was ich wollte“, sagt F., der nach dem Abitur eine Ausbildung als Chemielaborant absolviert hatte. Das Arbeitsklima in seiner neuen Abteilung gefiel ihm gut: „Ich war der jüngste von zehn Mitarbeitern, es ging sehr familiär zu.“
Bei der betriebsärztlichen Untersuchung wurde er im Fragebogen auch nach HIV gefragt, und gab alles wahrheitsgemäß an. Er ging bis dahin ziemlich offen mit seiner Infektion um und hatte, noch dazu bei einem Pharmaunternehmen, nicht das Gefühl, etwas verbergen zu müssen. Der Betriebsarzt jedoch eröffnete ihm, dass er ihn mit dieser Diagnose nicht in der Produktion arbeiten lassen könne, da interne Regeln den Einsatz von HIV-Infizierten im Reinraum ausschlössen. „Da wurde mir mulmig“, erzählt F., dem seine neue Stelle, zumal in der Probezeit, plötzlich wieder unsicher erschien.
F. wandte sich direkt an seinen Chef und klärte ihn auf. „Der war zwar perplex, sah aber kein gravierendes Problem.“ Der Betriebsarzt schlug ein Gespräch mit der Unternehmens- und Personalleitung vor, auf das sich F. akribisch vorbereitete. Er hatte alle Fakten über HIV parat, sprach über Ansteckungswege, Gefahren und Therapie. Doch am Ende des Treffens bekam er die Kündigung und ein sofortiges Hausverbot. „Sie haben überhaupt nicht mit sich reden lassen“, sagt er. „Und da dachte ich: Das lasse ich mir nicht gefallen.“ F. suchte sich einen Anwalt und Unterstützung, darunter auch bei der Deutschen Aids-Hilfe (DAH).
„Wir erleben es leider immer wieder, dass Menschen wegen ihrer HIV-Infektion gekündigt wird“, sagt Holger Wicht von der DAH. Das jedoch sei nicht rechtens, schon gar nicht, wenn das Kündigungsschutzgesetz gilt. Häufig suchten Firmen deshalb Vorwände. Selten werde der Grund so offen genannt wie in diesem Fall. F. entschloss sich zur Klage. Bei einem Gütetermin bot ihm sein früherer Arbeitgeber ein Monatsgehalt als Kompensation an. F. lehnte ab. „Ich will nicht, dass die Firma damit durchkommt.“ Denn es sei klar, „dass ich im Recht bin“.
Das Arbeitsgericht Berlin sah das anders und wies die Klage im Juli ab. Es sei verständlich, dass die Firma jegliches Restrisiko ausschließen wolle, urteilte die Richterin. Zudem sei offensichtlich, dass ein Irrtum Menschen gefährden und für das Unternehmen „vernichtend“ sein könne. „Diese Befürchtung ist unbegründet“, sagt dagegen Holger Wicht von der Aids-Hilfe. HIV könne im Arbeitsalltag nicht übertragen werden, schon gar nicht unter Laborbedingungen. Sebastian F. hätte Proben aus der laufenden Produktion entnehmen, ihre Qualität prüfen und sie dann vernichten sollen. „Kollegen und Kunden wären durch diese Arbeit zu keiner Zeit gefährdet gewesen“, sagt auch Vera Egenberger vom Büro zur Umsetzung von Gleichbehandlung (BUG), das F. bei der Berufungsklage unterstützt. „Viele Menschen haben nach wie vor eine irrationale Angst vor einer Infektion im täglichen Miteinander.“ Das führe selbst im Gesundheitswesen immer wieder zu Ausgrenzung, obwohl die HIV-Übertragungswege gut erforscht seien. „Die Mystifizierung und die Angst“, sagt Egenberger deshalb, „schaffen erst das Problem.“
Blanke Angst spürte auch Sebastian F., als er im März 2009 positiv getestet wurde. Das Ergebnis erfuhr er zwischen seinen Abschlussprüfungen und einem geplanten Auslandpraktikum. „Es war ein Schock. Eine Welt brach zusammen.“ Mit diesem Ergebnis hatte er nicht gerechnet. Es war sein erster HIV-Test, den er nebenbei bei seiner Hausärztin machte, und weil er von Natur aus lebensfroh und mitteilsam ist, hatte er darüber auch seine Eltern und engsten Freunde informiert. „Die wollten nun natürlich das Ergebnis wissen.“ Sie waren erschüttert, aber hielten zu ihm und ersparten ihm Vorwürfe.
Die Hausärztin überwies F. an eine HIV-Schwerpunktpraxis. Zudem besucht er regelmäßig eine Selbsthilfegruppe für junge HIV-Positive. Er hat eine fast normale Lebenserwartung, muss aber in ständiger Behandlung bleiben und täglich drei Tabletten einnehmen. Obwohl ohne Symptome, hat er zwei Jahre nach der Diagnose mit seinem Arzt entschieden, mit der antiretroviralen Therapie zu beginnen. Seitdem liegt seine Viruslast im Blut unter der Nachweisgrenze, er gilt damit als so gut wie nicht infektiös. Körperliche Nebenwirkungen verspüre er kaum, aber er habe sich eine Art mentalen Schutzmantel zugelegt. „Wer mich nur auf meine Krankheit reduziert, hat Pech.“
Am Freitag will das Landesarbeitsgericht Berlin seine Berufungsklage verhandeln, in der er auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verweist, das Diskriminierung und damit eine Kündigung aufgrund einer Behinderung auch während der Probezeit verbietet. Zwar wird HIV im AGG nicht explizit als Behinderung erwähnt. „Es ist aber eine chronische, da nicht heilbare Erkrankung“, sagt Vera Egenberger. EU-Länder wie Frankreich, Belgien und die Tschechische Republik erkennen das bereits an, und selbst das Bundesgesundheitsministerium stuft schon eine symptomlose HIV-Infektion als Behinderung ein, weil den Betroffenen dadurch gesellschaftliche Nachteile entstünden.
Die Deutsche Aids-Hilfe misst dem Prozess deshalb wegweisende Bedeutung bei und fordert zudem, das AGG zu ergänzen. „Wenn im Anti-Diskriminierungs-Gesetz chronische Erkrankungen explizit erwähnt würden, gäbe es endlich juristische Klarheit“, sagt Holger Wicht. Etwa zwei Drittel der in Deutschland gemeldeten 73 000 HIV-Infizierten stehen im Berufsleben. Wie viele von ihnen offen mit ihrer Erkrankung umgehen, ist nicht bekannt. Wicht empfiehlt, sich Zeit zu lassen, Chancen und Risiken genau abzuwägen und sich vor einem „Outing“ Rat zu holen.
Sebastian F. will sein Leben nicht von HIV dominieren lassen, obwohl er weiß, wie schwer das ist. „Bei einem Kennenlernen erzähle ich davon meist nichts.“ Vor dem ersten Sex jedoch schafft er Klarheit. „Das halte ich für fair.“ Und er hat Verständnis, wenn er dann doch noch einen Korb bekommt. Im Job aber hat er entschieden, seine Infektion nicht mehr zu erwähnen. Seit Mai arbeitet er wieder in einer Medizin-Firma, auch im Reinraum. Tests und Fragebögen verweigert er, sie sind bei seiner Tätigkeit auch nicht verpflichtend. Bislang ging das gut. F. will den Fall endlich ad acta legen.
Sicher ist das Diskriminierung
vertan eidinger (V.Eidinger)
- 11.01.2012, 20:00 Uhr
Diskriminierung ?
Michael Meier (never1)
- 11.01.2012, 15:53 Uhr
Man lese mal zwei Seiten weiter den Artikel zur angeblich
gefährlichen NMR Strahlung
Petra Meyer (PetraMeyer)
- 11.01.2012, 14:00 Uhr