Home
http://www.faz.net/-gum-pxap
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Himmelsscheibe von Nebra Eine Komödie der Irrungen

16.03.2005 ·  Die unendliche Geschichte der Himmelsscheibe von Nebra: Angeblich über drei Jahrtausende alt, 1999 in Sachsen-Anhalt gefunden - und seit einem halben Jahr Gegenstand eines bizarren Berufungsverfahrens.

Von Reiner Burger
Artikel Bilder (2) Lesermeinungen (0)

Torsten Gester, Richter am Landgericht Halle, verliert auch am neunzehnten Verhandlungstag seinen Humor nicht. Seit einem halben Jahr läuft nun schon das Berufungsverfahren gegen die mutmaßlichen Hehler der Himmelsscheibe von Nebra. Ein Ende der bizarren Veranstaltung vor der nur dreiköpfigen Kammer ist nicht abzusehen, weil die Verteidigung immer neue Beweisanträge stellt. Wie viele es insgesamt sind? Gester zuckt mit den Schultern. Er habe aufgehört mitzuzählen, sagt der Richter in einer Verhandlungspause.

Dann wendet er sein Schelmengesicht einem der Anwälte zu und erzählt von einem Verfahren, in dem die Verteidigung bis zuletzt nicht aufgehört haben soll, Beweisanträge zu stellen. Um schließlich das Urteil zu verkünden, sei der Richter blitzartig in den Raum gekommen und habe noch im Gehen "Im Namen des Volkes..." gerufen. Da schmunzelt auch der Verteidiger.

Der Sensationsfund

Im Februar 2002 waren der 66 Jahre alte Reinhold S. und die 46 Jahre alte Hildegard B. aus Nordrhein-Westfalen in einem Hotel im schweizerischen Basel gefaßt worden, als sie versuchten, die 3.600 Jahre alte Himmelsdarstellung an Harald Meller, den Landesarchäologen Sachsen-Anhalts, zu verkaufen. Zwei Raubgräber hatten die Scheibe 1999 auf dem Mittelberg bei Nebra in Sachsen-Anhalt gefunden und für etwa 30.000 Mark an einen Hehler veräußert.

Schließlich gelangte der Sensationsfund - die älteste konkrete Darstellung des Kosmos' - in die Hände des ehemaligen Lehrers und Hobbyarchäologen S. Er hatte 115.000 Euro für die Himmelsscheibe bezahlt. Im September 2003 verurteilte das Amtsgericht Naumburg den Mann und seine Partnerin wegen Hehlerei zu Bewährungsstrafen.

Verzweifelt-groteske Züge

Im Berufungsverfahren beim Landgericht Halle setzen nun ihre Verteidiger Himmel und Hölle in Bewegung, um die beiden straffrei aus dem Gericht gehen zu sehen. Die Strategie der beiden Anwälte aus Düsseldorf nimmt dabei teilweise verzweifelt-groteske Züge an. Zunächst versuchten sie, Hildegard B. als vermindert schuldfähig darzustellen.

Die Mandantin habe fanatisch, zwanghaft und krank gehandelt. Unbedingt habe sie die Himmelsscheibe in Händen halten wollen. Doch in einem Gutachten kam ein Psychiater zu dem Ergebnis, daß Hildegard B. zwar durch "magisches und exzentrisches Denken" bestimmt werde. Für eine schizophrene oder besessene Persönlichkeit gebe es bei ihr aber keine Anhaltspunkte.

Ein Aufschlag von mehr als 300 Prozent

Dann konzentrierte sich die Verteidigung darauf, die Echtheit der Himmelsscheibe in Zweifel zu ziehen. Das Kalkül dabei: Ist die Scheibe nicht echt, können Reinhold S. und Hildegard B. nicht der Hehlerei mit einem bedeutsamen Kulturgut schuldig sein. Seltsam war diese Taktik von Anfang an, blendete die Verteidigung doch geflissentlich aus, daß ihre Mandanten offensichtlich von der Echtheit des Fundes überzeugt waren - warum sonst hätte Reinhold S. soviel Geld für die Scheibe zahlen sollen?

Und: Warum hätte er sonst von den vermeintlichen Kaufinteressenten in Basel 350.000 Euro verlangt? Der Aufschlag von mehr als 300 Prozent auf den "Einkaufs"-Preis will auch nicht recht zu den immer wieder im Berufungsprozeß behaupteten altruistischen Motiven des Duos passen, die beiden hätten die Scheibe nur an den rechtmäßigen Eigentümer, das Land Sachsen-Anhalt, zurückgeben wollen.

Befangenheitsantrag

Diese Version ist freilich mittlerweile auch anderweitig ad absurdum geführt, denn die Verteidigung hat längst einen neuen Haken geschlagen. Nun heißt es, die Scheibe könne unmöglich in Sachsen-Anhalt gefunden worden sein, sondern stamme vielmehr aus Osteuropa. Sechs neue Beweisanträge fügt die Verteidigung den schon mehr als 40 bislang gestellten am neunzehnten Verhandlungstag hinzu; acht weitere Zeugen sollen zur neuesten These gehört werden.

Schon im Januar hatte Richter Gester darauf hingewiesen, daß angesichts der Vielzahl an Beweisanträgen auch Prozeßverschleppung eine Rolle spielen könne. Weil Gester damals auch äußerte, es gebe keine Anhaltspunkte für eine Fälschung, und den Regensburger Archäologie-Professor Peter Schauer als Sachverständigen ablehnte, stellte die Verteidigung einen Befangenheitsantrag. Auch brachte sie zum ersten Mal eine Verschwörungstheorie ins Gespräch: Alle Sachverständigen, die von der Echtheit der Scheibe überzeugt sind, gehören dem Lager des Landesarchäologen Meller an und können folglich nicht objektiv urteilen.

Eine verräterische Säure-Fließspur

Schließlich lud die Verteidigung den Regensburger Archäologen. Aber der Auftritt Schauers wurde zum tragikomischen Fiasko. Schauer hatte seine Überzeugung, die Scheibe sei eine Fälschung, zum ersten Mal am Ende des vergangenen Jahres kundgetan - nicht indem er, wie im Wissenschaftsbetrieb üblich, Kontakt zu seinen Kollegen vom Landesamt für Archäologie in Halle aufnahm, wo die Scheibe in einer vielbeachteten Ausstellung zur Zeit zu sehen ist. Vielmehr äußerte Schauer seine Zweifel zunächst in einem Leserbrief an die Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 30. November und dann in einem Beitrag der "Mittelbayerischen Zeitung".

Selbstgewiß kündigte die Verteidigung an, Schauer könne beweisen, daß die Patina auf der Scheibe mit Urin, Salzsäure und einer Lötlampe innerhalb kurzer First hergestellt worden sei. Vor Gericht aber mußte Schauer eingestehen, daß er die Himmelsscheibe im Gegensatz zu den insgesamt achtzehn Naturwissenschaftlern, die das Artefakt untersuchten und den Fundort bestätigten, noch nie in Händen gehalten hatte. Vielmehr sei er anhand von Fotos, die er mikroskopisch untersucht habe, zu seinen Erkenntnissen gekommen. Diese Fotos, so gab sich Schauer überzeugt, zeigten eine verräterische Säure-Fließspur.

Zu perfekt für bronzezeitliches Werkzeug

In seiner Entgegnung legte der Chemiker Heinrich-Christian Wunderlich vom sachsen-anhaltischen Landesamt für Archäologie dar, daß es sich nicht um eine Säurespur, sondern um eine Einkerbung handelt, die die Raubgräber auf der Scheibe mit ihrem Hammer hinterließen. Die Patina aber sei so, wie sie sich auf der Scheibe finde, nicht zu fälschen. Sie sei glasartig und ausgesprochen hart. Künstliche Malachitkorrosion sei dagegen locker, pulverförmig und weniger fest anhaftend.

Um das Argument Schauers zu widerlegen, die Löcher am Rand der Scheibe seien zu perfekt für bronzezeitliches Werkzeug und seien vermutlich mit einer Nietzange "geknipst" worden, brachte Wunderlich einen nach bronzezeitlichem Vorbild gefertigten kleinen Stift und ein Metallstück mit, dessen Zusammensetzung und Dicke dem der Himmelsscheibe entsprach. Während Wunderlich schon zuvor vergeblich versucht hatte, ein entsprechendes Metallstück mit einer Zange zu lochen, gelang es mit dem nachgebildeten Durchschläger vor den Augen der Verfahrensbeteiligten ohne größere Mühe.

„Wahrscheinlichkeitsmultiplikation“

Gemeinsam mit Ernst Pernicka, bis vor kurzem Professor an der TU Bergakademie Freiberg, nun an der Universität Tübingen, hat Wunderlich ein Gutachten zur Echtheit der Himmelsscheibe angefertigt. Die Wissenschaftler überprüften unter anderem die Korrosion, die chemische Zusammensetzung, die Herstellungstechnik und die Bodenanhaftungen.

Angelehnt an die Wissenschaftstheorie von Karl Popper setzten sie voraus, daß schon ein einziger Fälschungsbeweis genügt hätte, um die Echtheit negieren zu können. "Nach den Regeln der Wahrscheinlichkeitsmultiplikation", sagt Wunderlich, "führt die Verkettung mehrerer, für sich allein schwer zu umgehender Nachweise der Abwesenheit typischer Fälschungsmerkmale zu einer extrem hohen Sicherheit, daß die Funde echt sind."

Auf alt getrimmt

Der Regensburger Archäologe Schauer behauptet auch, die Himmelsscheibe sei nicht, wie angegeben, Teil eines Hortfundes gewesen. Vielmehr sei die Scheibe mit den zwei zweifellos aus der Bronzezeit stammenden Schwertern auf alt getrimmt, oder, wie es in der Hehlerszene heiße, angefettet worden. Tatsächlich kommt dieser Frage eine zentrale Bedeutung zu, denn eine Datierung der Scheibe ist nur indirekt über die Schwerter möglich.

Anhand der Fotos kam Schauer zu dem Ergebnis, daß es sich um sogenannte Apa-Schwerter aus Ungarn handelt. Doch ein Blick in die zur Zeit in Halle gezeigte Himmelsscheiben-Ausstellung "Der geschmiedete Himmel" hätte genügt, um festzustellen, daß die Schwerter aus dem Fund von Nebra viel kleiner sind als ebenfalls gezeigte Apa-Schwerter. Auch sind die Griffe der Nebra-Schwerter Halbschalengriffe regionaler Herkunft, die Apa-Schwerter nur imitieren.

„Gelegenheitskesselflicker

Abgesehen davon, daß die rechtskräftig verurteilten Raubgräber und die Hehler detaillierte Fundberichte mit Lage, Zusammengehörigkeit und Anzahl der Fundobjekte geliefert haben und zudem lückenlose Fotoserien aus Hehlerkreisen existieren, die alle Stücke des Hortfundes gemeinsam zeigen, kommen Fachleute schon aus naturwissenschaftlicher Sicht zu dem Ergebnis, daß die Gegenstände zusammengehören und vom Mittelberg bei Nebra stammen.

Ein Spezialist des Landeskriminalamts Brandenburg fand heraus, daß die Zusammensetzung der Bodenanhaftungen der Funde jener des Bodens an der von den Raubgräbern bezeichneten Fundstelle entspricht. In Archäologen-Kreisen wird indes genüßlich an Schauers sogenannten Ananas-Fund erinnert. Ausgerechnet von einem seiner ehemaligen Doktoranden mußte sich Schauer 1999 vorhalten lassen, ein Sammelsurium von Blechabfällen eines "Gelegenheitskesselflickers" willkürlich zum Hortfund erklärt und kraß fehldatiert zu haben.

Wegen Überlastung abgesagt

Schauer hatte seinerzeit Geldstücke aus den Jahren 1875 bis 1924 und ein biedermeierzeitliches Blechstück mit einer eingeprägten Ananas für Teile eines Bronzezeit-Fundes gehalten. Eine weitere Merkwürdigkeit ist, daß Schauer just an jenem Tag als Sachverständiger vor dem Landgericht auftrat, als in Halle ein internationaler Himmelsscheiben-Kongreß stattfand, der ein vorzügliches Forum für seine Zweifel gewesen wäre.

Schauer war nicht nur eingeladen, er war sogar gebeten worden, im wissenschaftlichen Beirat der Veranstaltung mitzuwirken, hatte aber mitgeteilt, wegen Überlastung durch sein neues Graduiertenkolleg nicht kommen zu können und verblieb mit "allen guten Wünschen für Ihr bedeutsames wissenschaftliches Vorhaben".

„Im Zweifel für den Angeklagten“

Womöglich als Konsequenz aus Schauers Auftritt Ende Februar läßt die Verteidigung am neunzehnten Verhandlungstag die Verschwörungstheorie fallen und teilt Richter und Staatsanwaltschaft mit, daß man kein Interesse daran habe, die Echtheit der Scheibe in Zweifel zu ziehen. Nun konzentriert sich die Verteidigung darauf, den Fundort in Frage zu stellen.

Schließlich habe sich die Himmelsscheibe laut Aussage der Raubgräber nur wenige Zentimeter unter der Erdoberfläche befunden. Damit bleibt die Verteidigung bei ihrem Versuch, den letzten Zweifel an Fund und Fundort, der angeblich nicht zu zerstreuen ist, in ein "Im Zweifel für den Angeklagten" umzumünzen.

Spaß an dem unkonventionellen Verfahren

Richter Gester bittet die Staatsanwältin, die Verteidigung und die Angeklagten zu sich nach vorne, um Fotos in Augenschein zu nehmen und stellt der Verteidigung dann eine scheinbar harmlose Frage: "Warum brauchten die Finder laut ihrer Aussage dann vier Stunden, um die Scheibe freizugraben?" Scheinbar bedrückt sinniert Gester dann noch laut darüber, ob eine so kleine Strafkammer den Fall bekommen hätte, wenn absehbar gewesen wäre, daß über solchermaßen grundsätzliche Fragen zu entscheiden ist.

Das ist ein wenig kokett, denn welcher Richter hätte nicht gern einen solchen spektakulären Fall? Gester hat Spaß an dem unkonventionellen Verfahren. Was eigentlich spräche dagegen, nun zur lange geplanten Inaugenscheinnahme der Himmelsscheibe zu schreiten, fragt der Richter in die Runde, die sich zuvor schon auf Freitag, den 18. März, als nächsten Verhandlungstag geeinigt hat.

Im dritten Semester Archäologie

Richter Gester fährt mit der Straßenbahn zum Museum. Nach zwanzigminütiger Unterbrechung setzt er die Hauptverhandlung vor der Vitrine der Himmelsscheibe im Landesmuseum für Vorgeschichte fort. Bis 15.50 Uhr haben Verteidigung und Angeklagte Zeit, dann müssen sie zum Zug gen Rheinland. Gester aber will noch in Ruhe durch die Ausstellung gehen.

Staatsanwältin Eva Vogel schließt sich an. Sie sei ja, sagt die Staatsanwältin lächelnd, mittlerweile faktisch im dritten Semester Archäologie. Auch Richter Gester offenbart ein starkes persönliches Interesse an der Materie. Vor einem Modell der Kreisanlage von Stonehenge sagt er: "Dort war ich einmal an einem 21. 6." Mit Schelmenlächeln fügt er an: "Es hat den ganzen Tag geregnet. Nichts habe ich gesehen."

  Weitersagen Kommentieren Merken Drucken
Weitersagen

Jahrgang 1969, politischer Korrespondent in Nordrhein-Westfalen.

Jüngste Beiträge