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Hells Angels Eigener Ehrenkodex

 ·  Mit dem Gesetz haben es die Hells Angels weniger, dafür ist ihr Ehrenkodex untereinander umso strenger. Vier ehemalige Mitglieder, die zu den insgesamt 130 Zeugen im Mainzer Prozess gehören, wurden deshalb sogar ins Zeugenschutzprogramm aufgenommen.

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Schwarze Hosen und schwarze Hemden an einem massigen Leib, darüber eine schwarze Lederjacke. Das lange Haar zum Pferdeschwanz gebunden, ein wilder Bart, an den Fingern Ringe mit Emblemen, die an die Sterblichkeit des Bikers erinnern - und unterm Hintern eine Harley-Davidson mit viel Chrom und wenig Schalldämpfer.

So kennt man den Motorrad-Rocker. Und so kann er auch aussehen: Die elf Angeklagten, die am Aschermittwoch morgen den größten Saal des Mainzer Landgerichts betraten, ließen sowohl den Leder- und Benzingeruch als auch den Duft der Freiheit vermissen. Die Hände teils vor, teils hinter dem Körper mit Handschellen gefesselt, boten sie den Anblick von - Gefangenen.

Bundesweit 700 Mitglieder

Die Männer, meist älter als vierzig Jahre, gehören der Mainzer Gruppierung der Hells Angels an, die als der örtliche "Charter" der aus Amerika zu uns gekommenen Höllenengel seinen Mitgliedern die Freiheit, Männerfreundschaft und Solidarität versprach. In Düsseldorf und Hamburg, wo 1997 der erste Charter der Hells Angels gegründet wurde, sind sie verboten. In Deutschland wird die Zahl ihrer Mitglieder auf 700 geschätzt.

Die Mainzer Staatsanwaltschaft, die seit der Festnahme der elf am 21. Februar vergangenen Jahres unter anderem auch - zumindest vorübergehend - in den Besitz von zehn Maschinen des amerikanischen Herstellers Harley-Davidson gekommen war, hat einen umfangreichen Katalog von Vorwürfen zusammengetragen, der elf Umzugskartons füllt. In der am Mittwoch zunächst noch gar nicht zur Verlesung gelangten Anklageschrift, die mehr als 250 Seiten umfaßt, sind mehr als hundert Straftaten aufgelistet - Verkehrsverstöße sind nicht dabei.

Es drohen Strafen zwischen vier und zehn Jahren

Es geht um ein "riesiges Ding", wie es der Mainzer Leitende Oberstaatsanwalt Klaus Puderbach vor der Eröffnung des Prozesses ankündigte, nämlich um den Handel mit Waffen und mit Drogen in nicht unerheblicher Menge, von Designerpillen bis Kokain, um Gewalttaten wie Körperverletzung oder Landfriedensbruch und um den alle Angeklagten gleichermaßen einschließenden Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung. Das Oberlandesgericht in Koblenz hat bei einem Haftprüfungstermin davon gesprochen, daß die Männer für den Fall einer Bestätigung der Vorwürfe durch das Gericht mit Freiheitsstrafen zwischen vier und zehn Jahren zu rechnen hätten.

Besonderer Schutz vor den Höllenengeln

Um den unter dem Vorsitzenden Richter Hans Lorenz tagenden Gerichtskörper samt Ersatzschöffen und Ersatzrichter sowie die drei unter dem Wandbild der Parzen hinter der Richterbank sitzenden Rechtsreferendarinnen vor möglichen Ausbrüchen des im Umkreis der angeklagten Höllenengel vermuteten Gewaltpotentials zu schützen, postierte sich am Mittwoch eine Hundertschaft der Polizei samt Begleithunden um das und in dem Mainzer Gerichtsgebäude. Eine Glaswand wird während der Zeit des Prozesses, der bis Mitte des Jahres terminiert wurde, möglicherweise aber auch, so ein Verteidiger, zwei Jahre währen könnte, die Zuschauer und Prozeßbeobachter vor dem eigentlichen Bereich des prozessualen Geschehens trennen.

Zu Füßen der drei Berufs- und der beiden Laienrichter der Kammer des Landgerichtes sind an Tischen, wie in einem nach dem Prinzip des Frontalunterrichtes ausgerichteten Klassenraum, neun der elf Angeklagten samt ihren jeweils mindestens zwei Rechtsbeiständen untergebracht. Nur zwei Angeklagte haben dort Platz gefunden, wo in einem normalem Verfahren die Angeschuldigten zu finden sind.

Verzögerungstaktik aus der Reihe der Verteidiger

Der erste Verhandlungstag mündete zunächst nicht in das "normale" Geschehen eines Prozeßauftaktes ein. Dafür hatte der Richter Lorenz selbst Verständnis. "Wir sind alle ein wenig aufgeregt", sagte er, gab aber der Hoffnung Ausdruck, daß sich diese Aufgeregtheit im Laufe des Verfahrens legen werde. Zugleich fuhr er einen Kurs der beschränkten Konfrontation. Mit der Bemerkung "Wir gehören nicht zu denen, die stumm immer nur einstecken, wir teilen auch aus" quittierte er erste Versuche aus dem als gegnerisch empfundenen Lager der Verteidigung, den Fortgang der Wahrheitsfindung durch Anträge auf vorzeitige Beendigung des ersten Prozeßtages zu behindern.

Als es um die Frage der körperlichen Kondition beziehungsweise der krankheitsbedingten Einschränkung der Fähigkeit zweier Angeklagter ging, dem Prozeß folgen zu können, entgegnete Lorenz: "Wir verhandeln doch nicht gegen Invalide, sondern gegen Hells Angels." Ein weiterer Angriff der Verteidiger betraf die angebliche Befangenheit des Vorsitzenden Richters selbst und die eines seiner beiden Beisitzer. Weil unter den 23 anwesenden Rechtsbeiständen die Führerschaft in dem anstehenden Prozeß noch nicht geklärt ist, suchte mancher der Verteidiger sich bei seinen Kollegen und beim Gericht durch Einwürfe und Einwände, durch Klarstellungen und eigene Vorstellungen über das weitere Procedere in Erinnerung zu bringen.

Gesetzlos, aber treu

Höllenengel leben nach einem strengen Ehrenkodex, der sich nicht gegenüber dem Verhalten zum Gesetz, wohl aber im Verhältnis zueinander ausdrückt. Der Mainzer Justiz ist es aber offenbar gelungen, dieses Geflecht der Zusammengehörigkeit zu brechen und weitere vier Mitglieder des Charter Mainz nach ihrer Verhaftung zu Aussagen über das kriminelle Geschehen in der Gruppe zu bringen.

Weil ein anderes Gericht unter dem Vorsitz des Richters Lorenz diese vier bereits zu - angesichts der angeklagten Tatbestände - bemerkenswert milden Strafen verurteilt hatte, sah einer der Verteidiger hierin einen Anlaß, Befangenheit des Gerichtes gegenüber den nun angeklagten Männern zu vermuten, die mit einem erheblich schärferen Strafmaß zu rechnen hätten.

Zeugenschutzprogramm notwendig

Die vier bereits verurteilten Mainzer Höllenengel gehören zu insgesamt 130 Zeugen, die in den kommenden Monaten aussagen sollen. Die vier gelten nun wegen ihrer Bereitschaft zur Kooperation vor Gericht als hochgradig gefährdet und wurden in ein Zeugenschutzprogramm aufgenommen.

Der Hintergrund für diese Maßnahme, die eine neue Identität ebenso einschließt wie Personenschutzmaßnahmen, nur noch kontrollierte Treffen mit Verwandten und das Verbot der Kontaktaufnahme mit ehemaligen Freunden aus dem Milieu, ist in den Erfahrungen aus früheren Prozessen zu suchen. So hatte ein Verfahren in Düsseldorf gegen Höllenengel Aufsehen erregt, als Verfahrensbeteiligte beim Betreten des Gerichts durch ein Spalier von Sympathisanten zumindest unter psychischen Druck gerieten.

Beim Prozeßbeginn in Mainz war es aber anders. Die Zugangskontrollen, die die Zuschauer vor dem Betreten des Saales 201 über sich ergehen lassen mußten, erstreckten sich nicht nur auf Waffen oder waffenähnliche Gegenstände. Ein Höllenengel, eine martialische Erscheinung, wurde sogar wegen der auf seiner Jacke prangenden Embleme zunächst zurückgewiesen.

Leise Fröhlichkeit unter den Angeklagten

Die Angeklagten selbst schwiegen am ersten Verhandlungstag weitgehend. Ihre Angaben zur Person waren zunächst auf die Feststellung ihrer Identität beschränkt. Die meisten verfügen nicht über eine Berufsausbildung. Fast alle stammen aus Südhessen. Geknickt gab sich keiner. Man freute sich über freundliche Zurufe der meist weiblichen Sympathisanten aus dem Zuschauerraum.

Die Angeklagten wissen, daß sie wenigstens auf eine kleine Schar von Freunden zählen können. "Ich liebe dich", rief eine Rockerbraut ihrem Liebsten durch die gläserne Wand zu und drückte einen Kuß auf die Scheibe. "Wie bist du nur angezogen", tadelte sie das Aussehen ihres Freundes und versprach, ihm demnächst in den Knast etwas Besseres zum Anziehen mitbringen zu wollen. Der schon durch seine Handschellen herabgewürdigte Höllenengel lächelte gequält. Der männliche Stolz war wohl getroffen.

Frankfurter Allgemeine Zeitung, 06.03.2003.

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