21.10.2010 · Zum ersten Mal veröffentlichte Google die Zahl der gestellten Anträge auf Unkenntlichmachung von Häusern auf den Bildern für den Dienst Street View. Die Zahl entspricht knapp drei Prozent der Haushalte in den zwanzig Städten, für die der fotografierte Straßenatlas bis Ende des Jahres benutzbar sein soll.
Gut 244 000 deutsche Haushalte haben bisher verlangt, die Abbildung ihrer Häuser aus Googles Straßenatlas Street View zu entfernen. Das seien knapp drei Prozent der Haushalte in den zwanzig Städten, für die Street View bis Ende des Jahres starten soll, teilte Google am Donnerstag in einem Blog-Eintrag mit. Es ist das erste Mal, dass der Internet-Konzern die Zahl der Anträge nennt.
Nach einem Widerspruch werden die Gebäude in den Panorama-Straßenansichten unscharf dargestellt. Wenn auch nur ein Mieter eines Mehrfamilienhauses dies fordert, wird das ganze Gebäude „verwaschen“ angezeigt. Die Aktion kann nicht rückgängig gemacht werden, da Google dafür die Originalbilder verändert.
Anträge weiterhin möglich
Die Vorab-Widerspruchsfrist für die 20 größten deutschen Städte war am Freitag abgelaufen. Google hatte das Zeitfenster für Anträge über ein Online-Tool nach Forderungen aus der Politik auf acht Wochen verdoppelt. Unter anderem Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) hatte dem amerikanischen Konzern wiederholt vorgeworfen, mit Street View die Privatsphäre zu verletzen.
Google habe exakt 244 237 Anträge erhalten, schrieb der verantwortliche Produktmanager Andreas Türk. Das entspreche 2,89 Prozent der Haushalte in den zwanzig Städten. Zwei von drei Anträgen seien über das seit August verfügbare Online-Tool gestellt worden. Per Brief konnte ein Mieter oder Immobilienbesitzer bereits seit April 2009 Google auffordern, sein Haus bei Street View unkenntlich zu machen.
Die zwanzig Städte sind Berlin, Bielefeld, Bochum, Bonn, Bremen, Dortmund, Dresden, Duisburg, Düsseldorf, Essen, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Köln, Leipzig, Mannheim, München, Nürnberg, Stuttgart und Wuppertal. Der Internet-Konzern betont, dass die Anträge auch nach dem Start des Dienstes jederzeit gestellt werden können.