Home
http://www.faz.net/-guw-1447n
Mehr Angebote
| Abo|Hilfe
Freitag, 10. Februar 2012
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Vorstoß von CDU und FDP Ärzte und Opposition rügen Rauchverbot-Lockerung

07.10.2009 ·  Der Streit um Rauchen in Kneipen ist in Hessen wieder ausgebrochen. Die Opposition im Landtag lehnt die von den CDU und FDP geplante Aufhebung des Rauchverbots ab. Die Landesärztekammer wertete den Gesetzentwurf als „Aufweichung des Gesundheitsschutzes der Bevölkerung“.

Artikel Bilder (1) Lesermeinungen (14)

Der Streit um Raucherqualm in Kneipen und Gaststätten ist in Hessen erneut ausgebrochen. Die Opposition im Landtag lehnt die von den Regierungsfraktionen CDU und FDP geplante Aufhebung des Rauchverbots in kleinen Kneipen und Spielbanken vehement ab, auch die Landesärztekammer reagierte mit Unverständnis auf die angestrebte Änderung des Nichtraucherschutzgesetzes. CDU und FDP versicherten dagegen bei der ersten Beratung ihres Gesetzentwurfes im Wiesbadener Landtag, dieser gewährleiste einen guten Interessenausgleich zwischen Rauchern und Nichtrauchern und diene dem Rechtsfrieden. Zudem schütze er Eckkneipen vor existenzbedrohenden Umsatzverlusten.

„Wir wollen, dass dieses Kulturgut Eckkneipe weiter bestehenbleibt“, sagte der FDP-Fraktionschef Florian Rentsch und fügte an: „Die Raucher sind ein Stück Bestandsschutz für diese Kneipen.“ Sein CDU-Kollege Ralf-Norbert Bartelt betonte, ein Drittel aller Eckkneipen sei in ihrer Existenz bedroht. Er versicherte, es gebe nur wenige Ausnahmen, im Kern bleibe das Rauchverbot erhalten, beispielsweise in allen öffentlichen Einrichtungen. „Hessen wird nicht das Raucherabteil der Republik.“ Auch für geschlossene Gesellschaften und für Spielbanken sind Ausnahmen vom Rauchverbot geplant, dagegen dürfen Kinder und Jugendliche künftig nicht mehr in Festzelte, in denen geraucht wird.

SPD: 100.000 Tabakopfer im Jahr

CDU und FDP bezogen sich auch auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Darin hatten die Richter eine Ungleichbehandlung von Wirten kleiner Kneipen bemängelt, die keine abgeschlossenen Raucherräume einrichten können. Dennoch wiesen SPD, Grüne und Linke die Änderung des erst seit Oktober 2007 geltenden hessischen Gesetzes zurück. Der SPD-Abgeordnete und Arzt Thomas Spies verwies auf die mehr als 100.000 Menschen, die in Deutschland im Jahr an Tabakrauch sterben. Die Zahl hatte auch sein CDU-Kollege genannt - mit Hinweis auf vier Prozent Passivraucher.

Laut Spies ginge die Neuregelung zulasten der Angestellten in Kneipen, Gaststätten und Kasinos. Die sähen sich vor die Alternative „Gesundheit oder Job“ gestellt. Die Grünen-Abgeordnete Kordula Schulz-Asche sah Probleme, wenn künftig in sogenannten geschlossenen Gesellschaften geraucht werden dürfe. Das seien meist Familienfeiern, an denen auch Kinder und Schwangere teilnähmen. Der Linken- Abgeordnete Hermann Schaus lehnte die Lockerungen ebenfalls ab, weil sie Arbeitnehmer und Kinder gefährde.

„Aufweichung des Gesundheitsschutzes der Bevölkerung“

Gesundheitsminister Jürgen Banzer (CDU) wertete das bisherige Gesetz als großen Erfolg. Die Zahl jugendlicher Rauchanfänger habe sich erheblich verringert, und mehrere Studien belegte, dass die Zahl von Herzinfarkten seit Einführung von Rauchverboten zwischen 25 und 35 Prozent gesunken sei: „Das Gesetz wirkt.“ Zur Neuregelung verwies er auf die Erfahrung, dass kein Gesetz ein Parlament so verlasse, wie es eingebracht worden ist. Vor der Verabschiedung plant der Landtag eine Anhörung von Experten.

Die Landesärztekammer wertete den Gesetzentwurf als „Aufweichung des Gesundheitsschutzes der Bevölkerung“. Außerdem unterhöhle er das Ziel, Jugendliche vor den Gefahren des Rauchens zu bewahren, erklärte Kammerpräsident Gottfried von Knoblauch zu Hatzbach am Mittwoch in Frankfurt. „Gerade für die junge Generation hatte das Gesetz Vorbildfunktion.“

Weitersagen Kommentieren Merken Drucken
Weitersagen