21.11.2006 · Vieles liegt bei der Versorgung von Demenzkranken im argen. Sie werden in Pflegeheimen unzureichend betreut, was ihre Symptomatik noch verstärkt. Dabei kommen alte Menschen mit nachlassendem Gedächtnis am besten in ihrem vertrauten Umfeld zurecht.
Von Inka Wahl„Wenn sich der Mensch nicht mehr an die Umwelt anpassen kann, dann muß sich die Umwelt eben an den Menschen anpassen.“ So einfach formuliert Michael Jürgs, was bisher leider viel zu kompliziert und außerdem keineswegs die Regel ist: eine angemessene Versorgung alter Menschen, die an Demenz erkrankt sind. Der Buchautor zum Thema Alzheimer äußerte diesen Satz vergangene Woche auf einem Kongreß des Vereins „Aktion Psychisch Kranke“ in Berlin. Dort hatten sich Wissenschaftler, Praktiker und Vertreter der Politik versammelt, um zu diskutieren, wie zukünftig Hilfen für alte Menschen mit psychischen Erkrankungen, insbesondere Demenz, aussehen müssen.
Vertraute und Vertrautes um sich zu haben ist gerade für demente Menschen besonders wichtig, das weiß Heinrich Kunze von der Psychiatrischen Klinik in Bad Emstal aus langjähriger beruflicher Erfahrung. Ein Grundprinzip dieses Nervenleidens sei nämlich, daß sich die Gedächtnisstörungen am stärksten auf aktuelle Ereignisse bezögen, während routinierte Abläufe am vertrauten Ort, beispielsweise die Morgentoilette im eigenen Badezimmer, noch länger möglich seien. Oft bedeutet für Patienten mit beginnender Demenz deshalb ein Krankenhausaufenthalt, nicht mehr nach Hause zurückzukehren: Das neue Umfeld verstärkt die Symptomatik, die Ärzte entscheiden sich deshalb gegen eine Entlassung nach Hause und beauftragen statt dessen den Sozialdienst, der sich um die Aufnahme in ein Heim kümmert.
Viele im dritten Lebensalter sind „helfensbedürftig“
Es geht auch anders. Das belegen viele Beispiele, angefangen bei der Versorgung im Allgemeinkrankenhaus. Bekommen die Patienten schon vor einer Operation eine Bezugsperson an die Seite, etwa eine Pflegerin, die sie kontinuierlich von der Aufnahme bis zur Entlassung begleitet, tritt nach dem Eingriff nur halb so oft ein „Delir“ auf. Dieser Verwirrtheitszustand führt sonst meist dazu, daß der stationäre Aufenthalt verlängert und der Patient in ein Heim überwiesen wird.
Aber nicht nur bezahlte Kräfte dürfe es geben, die sich um die alten psychisch kranken Menschen kümmern, das war eine Kernaussage auf dem Berliner Kongreß. Es gebe hierzulande viele Millionen Menschen im dritten Lebensalter, die gnadenlos gesund und „helfensbedürftig“ seien, sagte der Psychiater Klaus Dörner aus Gütersloh. Außerdem existiere eine neue Gruppe psychisch Kranker, denen zwar eine Befindlichkeitsstörung attestiert werde, die aber lediglich am Mangel an Bedeutung für andere litten und folglich besonders „helfensbedürftig“ seien.
Demenzkranke verlangen oft Frustrationstoleranz
Die Bereitschaft, einige Zeit mit alten Menschen zu verbringen, gibt es wohl. Aber gerade Menschen mit Demenz verlangen oft ein gerüttelt Maß an Geduld und Frustrationstoleranz. Da gilt es auszuhalten, daß man nach dem zehnten Besuch als Fremder tituliert und fortgeschickt wird. Wichtige Voraussetzung für das bürgerschaftliche Engagement ist deshalb eine kontinuierliche professionelle Beratung. „Viele erklären sich außerdem dazu bereit zu helfen, wenn ihnen zugesichert wird, daß der Zeitaufwand klar begrenzt bleibt“, sagt Barbara Schmid vom Esslinger Krankenpflegeverein, die Freiwillige dabei unterstützt, alten Menschen mit psychischem Leiden beizustehen. Ehrenamtliche Helfer können die Fachkräfte zwar nicht in allen Bereichen ersetzen. Sie können aber genau das anbieten, was die professionellen Helfer nicht haben: Zeit. Zeit um spazieren zu gehen und Tee zu trinken, den alten Menschen also am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu lassen.
Satt und sauber reicht eben nicht. Austausch und Zuneigung sind Grundbedürfnisse des Menschen, selbstbestimmt leben ist ein weiteres. Die gesetzlichen Ausgestaltungen würden gerade diesen Bedürfnissen aber nicht gerecht, so kritisieren vielfach die Experten. Das beginnt schon damit, auf welche Weise der Hilfebedarf eines alten kranken Menschen zur Zeit noch eruiert wird: 21 „Verrichtungen“, wie es im elften Sozialgesetzbuch heißt, entscheiden darüber, welcher Pflegestufe ein Mensch zugeordnet wird. Anhand der Kriterien wird beurteilt, wie mobil er ist und inwieweit er sich pflegen und ernähren kann. Gerade psychische Beeinträchtigungen werden darin unzureichend erfaßt, aber auch der Bedarf an sozialer Betreuung oder einer Hilfe zur Selbsthilfe ist nicht berücksichtigt. Der individuelle Hilfebedarf muß also besser ermittelt werden.
In Deutschland leiden etwa 1,4 Millionen an Demenz
Die Pflegestufe entscheidet momentan auch darüber, wieviel Geld zur Verfügung steht. Das sind bei gleicher Pflegestufe rund 800 Euro mehr, wenn man sich ins Heim begibt. „Aber in vielen Einrichtungen verlernen die Menschen gerade dort das Leben“, sagt Klaus Nißle, Arzt am Bezirkskrankenhaus Kaufbeuren. Viel mehr ist den Menschen deshalb geholfen, wenn sie in ihrer vertrauten Umgebung bleiben können und die verschiedenen Hilfen zu ihnen kommen. Das will organisiert sein. Der Verein „Aktion Psychisch Kranke“ fordert deshalb, professionelle koordinierende Bezugspersonen anzustellen, die unabhängig von den Leistungsträgern sind.
Realität ist, daß derzeit in Deutschland 1,4 Millionen Menschen an Demenz leiden. Jedes Jahr erkranken 250 000 neu, und die Zahl steigt. Es bedarf daher einer grundsätzlichen Veränderung der Rahmenbedingungen. Das Prinzip „ambulant vor stationär“ wird so lange nicht umgesetzt werden, wie die Finanzierung Gegenteiliges begünstigt. Dabei ist vieles möglich: betreute Wohngemeinschaften, in denen alte Menschen zusammenleben und sich, so weit sie dazu noch fähig sind, selbst versorgen; Demenz-Zentren, in denen Angehörige beraten und Freiwillige sowie Fachkräfte im Umgang mit Demenzpatienten geschult werden; eine Versorgung der Betroffenen zu Hause, bei der die Angehörigen von professionellen wie ehrenamtlichen Helfern entlastet werden.
2007 Gesetzentwurf für Pflegeversicherungsreform
Einzelne Beispiele, etwa aus Kaufbeuren oder Bielefeld, liefern handfeste Beweise dafür, daß neue Arten der Versorgung erfolgreich sind. Aber es sind Einzelfälle, die meist von Stiftungen oder mit Forschungsgeldern finanziert werden. Grundlegende Ansätze des Gesetzgebers gibt es bislang nicht. Ein Gesetzentwurf für die Reform der Pflegeversicherung soll im Sommer nächsten Jahres vorliegen, heißt es aus dem Gesundheitsministerium.
Außerdem habe dort ein Beirat seine Arbeit aufgenommen, der den Begriff der Pflegebedürftigkeit neu definieren und ein verändertes Begutachtungsverfahren vorschlagen solle. Diese Arbeit sei bis November 2008 abgeschlossen. Erst die Reform und dann eine Veränderung der Grundkonzepte also - ist das nicht der zweite Schritt vor dem ersten? Bleibt zu hoffen, daß die Politik nicht stolpert.