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Nach Feinstaub-Urteil Fahrverbote in Städten stehen unmittelbar bevor

01.06.2005 ·  Nach der ersten erfolgreichen Feinstaub-Klage erwarten Umweltschützer, daß bald Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge in den Innenstädten ausgesprochen werden. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig.

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Nach dem ersten Feinstaub-Urteil in Baden-Württemberg rechnet die Deutsche Umwelthilfe (DUH) nun mit Fahrverboten für ungefilterte Diesel-Pkw und Lkw in mehr als 70 Städten. „Jetzt müssen die Verantwortlichen in den betroffenen Ländern und Kommunen Aktionspläne aufstellen und unverzüglich konkrete Gegenmaßnahmen einleiten“, sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch laut einer am Mittwoch verbreiteten Erklärung. Stuttgarts Regierungspräsident Udo Andriof und Baden-Württembergs Umweltministerin Tanja Gönner (CDU) kündigten Widerspruch gegen das Urteil an.

Wegen der Überschreitung der EU-Feinstaubgrenzwerte hatte das Verwaltungsgericht Stuttgart am Dienstag erstmals in Deutschland die sofortige Aufstellung eines Aktionsplans zur Luftreinhaltung angeordnet. Damit errangen zwei Bürger einen juristischen Sieg, die durch die dauernde Überschreitung des Grenzwerts gesundheitliche Nachteile befürchteten und dem Regierungspräsidium Untätigkeit vorgeworfen hatten. Dieses hatte die Vorwürfe zurückgewiesen, da die Grundstücke der Kläger nicht in einem Gefahrengebiet lägen.

Richter wirft Behörden Untätigkeit vor

Das Land Baden-Württemberg müsse schnell Maßnahmen einleiten, die zur Senkung des Schadstoffs führen, hatte Richter Karl-Heinz Schlotterbeck entschieden. Im vorliegenden Fall muß das Regierungspräsidium Stuttgart einen Aktionsplan für den Ballungsraum Stuttgart erstellen. Schlotterbeck kritisierte in der Verhandlung, dem Staat - in diesem Fall dem Regierungspräsidium Stuttgart als Vertreter des Landes Baden-Württemberg - sei seit 2002 die Gefahr unzulässig hoher Feinstaubwerte bekannt gewesen. Bis zum Inkrafttreten der Richtlinie Anfang dieses Jahres habe die Behörde allerdings nichts unternommen.

In der baden-württembergischen Landeshauptstadt lag die Feinstaub-Konzentration in diesem Jahr bereits an 70 Tagen über dem seit Jahresanfang gültigen Grenzwert der Europäischen Union von 50 Mikrogramm Feinstaub pro Kubikmeter Luft. Eine Überschreitung ist aber lediglich an 35 Tagen pro Jahr erlaubt. Bereits am 13. März war diese Marke in Stuttgart überschritten worden.

BUND: Mehr Bedeutung für Gesundheitsschutz

Während Vertreter des Regierungspräsidiums nach eigenen Angaben überrascht vom Ausgang des Verfahrens waren, begrüßte der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) das Urteil als große Verbesserung des Rechtsschutzes und der Schutzansprüche der betroffenen Bevölkerung. Dem Gesundheitsschutz werde endlich die Bedeutung eingeräumt, die das europäische Recht vorgebe. Ähnlich äußerte sich DUH-Geschäftsführer Resch: „Dieses Urteil wird dem Kampf gegen die Feinstaub-Misere bundesweit neuen Schwung geben.“ Das Urteil sei „in seinem Tenor und seiner Begründung wegweisend“, betonte er.

Regierungspräsident Andriof sagte, die Meßergebnisse hätten 2002 und 2003 keine Überschreitungen aufgewiesen. Für die Aufstellung des Aktionsplanes hätten wichtige Gutachten gefehlt, die erst in dieser Woche vorlägen. Deshalb sei die Auffassung des Gerichts falsch, die Behörde hätte den Plan früher aufstellen müssen. Das Gericht argumentierte dagegen, andere Staaten hätten etwa mit der Förderung von Dieselrußfiltern in Kraftfahrzeugen reagiert. Das beklagte Regierungspräsidium wollte erreichen, daß die Klage abgewiesen wird. Zur Begründung hieß es vor Gericht, ein Aktionsplan sei lediglich ein verwaltungsinternes Papier. Darin festgelegte Schritte zur Reduzierung von Feinstaub seien für Bürger ohnehin nicht einklagbar.

Andere Gerichte hatten Anträge abgelehnt

Das Verwaltungsgericht München hatte Ende April den Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz eines Bürgers wegen überhöhter Feinstaubwerte abgewiesen. Auch das Berliner Verwaltungsgericht hatte Mitte Mai Eilanträge auf Maßnahmen im Straßenverkehr von mehreren Anwohnern einer stark befahrenen Straße abgelehnt. Über einen Aktionsplan will die 10. Kammer noch entscheiden.

Feinstäube gelten als eines der drängendsten Probleme bei der Luftreinhaltung, denn medizinischen Studien zufolge können sie Atemwegserkrankungen, Herz-Kreislauf-Versagen und Lungenkrebs
auslösen. Nach bisherigen Erkenntnissen können angeblich alljährlich Tausende Todesfälle in Deutschland auf Feinstaub-Belastung zurückgeführt werden.

Quelle: FAZ.NET mit Material von dpa, AP
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